RWB Global Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KGOberhachingJahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020Grundlagen der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine geschlossene Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Zweck der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festen Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB. Die Berichtsgesellschaft hat potenziellen Anlegern Kommanditbeteiligungen zur Zeichnung angeboten. Der Platzierungsbeginn erfolgte zum 06.07.2018, die Schließung ist zum 30.06.2021 geplant. Die Gesellschaft verfügt über Einzahlungen auf bestehende Kommanditeinlagen in Höhe von insgesamt TEUR 35.000 (Vj. TEUR 16.043). Abzüglich der zum Bilanzstichtag nicht ergebnisberechtigten Einzahlungen ergeben sich daraus 34.975.108 (Vj. 16.039.952) umlaufende Anteile. In Anwendung der Definition im Gesellschaftsvertrag der RWB Global Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG gilt dabei ein eingezahlter und gewinnbezugsberechtigter Euro als ein Anteil. Die Gesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF), der von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) RWB PrivateCapital Emissionshaus AG verwaltet wird, auf den die Vorschriften des KAGB einschließlich der dazu ergangenen unionsrechtlichen Verordnungen anzuwenden sind. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter und unterhält keine Zweigniederlassungen. Bei der Gesellschaft existieren drei Anteilklassen, jedoch bestehen keine Teilgesellschaftsvermögen. Anlageziel des AIF ist die Investition in ein global diversifiziertes Portfolio aus Private Equity Zielfondsbeteiligungen, die ihrerseits direkt oder indirekt in Zielunternehmen investieren. Schwerpunkt sollen Zielfonds sein, die zum Investitionszeitpunkt ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereiches der AIFM-Richtlinie haben und die ihrerseits die Anlagestrategien Buyout und/oder Growth verfolgen. Hierbei müssen bis zum 30.06.2021 mindestens 60 % des Investitionskapitals mittelbar oder unmittelbar in Form von verbindlichen Investitionszusagen gegenüber AIF mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie investiert sein. Insbesondere bis zur Vornahme der Investitionen und Kapitalabrufe durch die Zielfonds kann ein Anteil von bis zu 100 % des zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals in Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 193 bis 195 KAGB zu Zwecken der verzinslichen Liquiditätsanlage gehalten werden. Ein Anteil von maximal bis zu 10 % des Wertes des AIF kann in Derivate mit dem Zweck der Absicherung gegen Wertverluste der von dem AIF gehaltenen Vermögensgegenstände getätigt werden. Falls erforderlich, ist eine Kreditaufnahme für Rechnung des Investmentvermögens zu marktüblichen Bedingungen maximal bis zu einer Grenze in Höhe von 25 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals möglich. Die Anlagepolitik des AIF ist insbesondere durch die Investitionstätigkeit als Private Equity Dachfonds sowie durch einen definierten Investitionsprozess in Ansehung der Zielfondsbeteiligungen geprägt. Als Anlageziel des AIF sollen im Rahmen eines mehrstufigen und strukturierten Due Diligence Prozesses solche Zielfondsbeteiligungen für das Portfolio des AIF ausgewählt werden, die ein überdurchschnittliches Renditepotential innerhalb der Anlageklasse Private Equity besitzen. Vor der Investition in einen Zielfonds wird für diesen nach definierten Kriterien, wie z. B. der Erfahrung des Managementteams des Zielfonds, ein Stärken-/Schwächen-Profil erstellt, welches Basis der Investitionsentscheidung des Portfoliomanagements der KVG ist. Zur Erreichung einer innerhalb der Anlageklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit erfolgen die Investitionen der Gesellschaft nach einem Dachfondskonzept und unter Beachtung von detaillierten Allokationsvorgaben, welche eine Mindestdiversifikation und damit einhergehende Risikostreuung sicherstellen sollen. Wirtschaftsbericht Makroökonomisches Umfeld Das Kalenderjahr 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft. Damit einhergehend haben viele Länder und Regionen, die für bestehende bzw. zukünftige Investitionen der Berichtsgesellschaft bedeutend sind, einen Rückgang der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen gehabt. Die Wirtschaftsleistung der Vereinigten Staaten ist gegenüber dem Vorjahr gesunken und zeigte dabei den stärksten Rückgang seit dem Jahr 1946.1) Die ebenfalls gesunkene Wirtschaftsleistung Europas im Jahr 2020 ging mit dem stärksten Rückgang seit Gründung des Währungsraums einher. Der Effekt der Pandemie-Auswirkungen auf die einzelnen Länder Europas fiel dennoch sehr unterschiedlich aus.2)Da sich die Portfolien der Zielfonds weiter im Aufbau befinden, kann eine Aussage über die Auswirkungen der Spezifika und der erwarteten Wachstumsraten einzelner Länder und Regionen auf die Entwicklung der Zielunternehmen und damit mittelbar der Gesellschaft derzeit nicht fundiert erfolgen. Jedoch zeigten sich im Geschäftsjahr 2020, trotz der anhaltenden Corona-Pandemie, bereits nennenswerte Aufwertungen im bestehenden Portfolio der Gesellschaft. Neben erfolgreichem wirtschaftlichem Handeln der Zielfonds, deutet dies auf einen positiven wirtschaftlichen Ausblick hin. Vermögenslage / Investitionen Das Vermögen der Gesellschaft besteht aus den Beteiligungen an Private Equity Zielfonds, deren Marktwert zum Bilanzstichtag TEUR 6.881 (Vj. TEUR 383) beträgt, sowie Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Form von auf Bankkonten gehaltenen Liquiditätsbeständen der Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 23.548 (Vj. TEUR 13.659). Der Zuwachs der Beteiligungen resultiert maßgeblich aus den Kapitalabrufen der Zielfonds sowie aus Wertsteigerungen, der Zuwachs der Liquiditätsbestände vor allem aus den im Geschäftsjahr erhaltenen Einzahlungen auf Kommanditeinlagen. Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 1.678 (Vj. TEUR 832) gegenüber der KVG. Der Anstieg findet seine Ursache in der laufenden Platzierung des AIF. Um die notwendige Risikostreuung sicherzustellen, tätigt die Gesellschaft ausschließlich Investitionen nach einem Dachfondskonzept. Zum Bilanzstichtag war sie an insgesamt drei Zielfonds (Vj. zwei) beteiligt, die ihrerseits wiederum nach einem Dachfondskonzept investieren. Diese waren zum Bilanzstichtag an 29 Zielfonds (Vj. neun) beteiligt. Gemäß dem Ziel mindestens 60 % des Investitionskapitals des AIF in Zielfonds der Anlageklasse Private Equity mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie zu investieren, sollen bis zum 30.06.2021 die verbindlichen Investitionszusagen des AIF gegenüber solchen Zielfonds mindestens 60 % seines Investitionskapitals betragen. Dieses Ziel wurde im Rumpfgeschäftsjahr 2018 bereits erreicht. Da die Platzierungsphase der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen ist, kann die Quote bis zum Abschluss der Platzierung temporären Schwankungen unterliegen. Unter Berücksichtigung der frühen Lebensphase der Gesellschaft und der Private Equity typischen Investitionsverläufe, ist dies zum Berichtszeitpunkt konzeptionsgemäß. Über die bisherige Laufzeit hat die Gesellschaft bis zum Bilanzstichtag 31.12.2020 TEUR 32.000 (Vj. TEUR 20.000) an verbindlichen Investitionszusagen (Commitments) gegenüber Zielfonds abgegeben. Davon entfallen TEUR 32.000 (Vj. TEUR 20.000) auf Zielfonds, welche ihrerseits sämtlich die Anlagestrategie Buyout und/oder Growth verfolgen (Angaben zu Investitionszusagen gegenüber Zielfonds unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken). Von diesen Commitments wurden durch die Zielfonds im Geschäftsjahr TEUR 6.241 (Vj. TEUR 432) abgerufen. Von den Zielfonds flossen im Geschäftsjahr TEUR 228 (Vj. TEUR 0) zurück. Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus noch nicht eingeforderten Einlagen der Zielfonds sowie mögliche sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen der Zielfonds, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden (sog. Recallables), bestehen in Höhe von TEUR 25.439 (Vj. TEUR 19.438). Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Agio (TEUR 827; Vj. TEUR 517) sowie solche aus Veräußerungen (TEUR 138; Vj. TEUR 0). Verwaltungsvergütungen fielen in Höhe von TEUR 4.490 (Vj. TEUR 2.791) an. Diese umfassen insbesondere die initialen Aufwendungen, welche der Fondskonzeption gemäß anfallen und wirtschaftlich an die Vertriebsgesellschaft zu leistende Vergütungen enthalten, sowie laufende Kosten für die Verwaltung des AIF. Andere Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 322 (Vj. TEUR 97) und resultieren maßgeblich aus, im Rahmen der Investitionstätigkeit der Gesellschaft entstandenen, Private Equity typischen Ausgleichszinsen, aus angefallener Gewerbesteuer sowie Negativzinsen auf Bankguthaben. Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und damit die wesentliche Steuerungsgröße bzw. der finanzielle Leistungsindikator beläuft sich auf TEUR -3.838 (Vj. TEUR -2.370), wodurch die letztjährige Erwartung der Geschäftsführung eines in etwa auf Vorjahresniveau befindlichen Ergebnisses nicht erfüllt wurde. Ursächlich hierfür war das die Erwartungen übertreffende Platzierungsvolumen im Geschäftsjahr. Bei unverändertem Gebührensatz der initialen und laufenden Verwaltungsvergütungen, führte der so verursachte Anstieg der Bemessungsgrundlage damit zu einem über den Erwartungen liegenden absoluten Wert der Verwaltungsvergütungen. Dies liegt angesichts der andauernden bzw. noch nicht abgeschlossenen Platzierungsphase und der damit verbundenen initialen Aufwendungen im Rahmen der Erwartungen der Geschäftsführung. Finanzlage Die Finanzlage ist weiter stark von der Platzierungsphase der Gesellschaft geprägt. Die Barmittel und Barmitteläquivalente übersteigen daher zum Stichtag den Verkehrswert der Beteiligungen weiter deutlich. Einlagen von Treugeber-Kommanditisten sind ab Platzierungsbeginn kontinuierlich eingegangen und konnten angesichts der bei Private Equity Investitionen üblichen Investitionsverläufe bisher nur teilweise in Zielfonds angelegt werden. Anlegergelder fließen im Rahmen der Platzierung sowie der ratierlich zu leistenden Einlagen weiter zu. Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtszeitraum stets sichergestellt. Wert und Wertentwicklung Angesichts der noch andauernden Platzierung sowie der laufenden Investitionstätigkeit, ist die Wertentwicklung der Berichtsgesellschaft naturgemäß geprägt vom Beitritt neuer Anleger und der mit ihrem Beitritt anfallenden initialen Aufwendungen, die den Wert je Anteil – der Konzeption entsprechend – zu diesem Zeitpunkt deutlich belasten (siehe Anhang zum Jahresabschluss in Abschnitt 3). Fazit In Anbetracht der sehr frühen Phase in ihrem Lebenszyklus verlief die Entwicklung der Gesellschaft im Berichtszeitraum normal und lag unter den Erwartungen des Vorjahres. Bericht zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (Tätigkeitsbericht) Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG wurde mit Wirkung zum 25.06.2018 formal zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG diese Tätigkeit mit Schreiben vom 29.10.2014 genehmigt. Der Verwaltungsvertrag mit der KVG ist bezüglich seiner wesentlichen Merkmale für die Laufzeit und Liquidationsdauer des AIF auf unbestimmte Zeit fest abgeschlossen. Der Verwaltungsvertrag kann nur aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Der Verwaltungsvertrag regelt in seinem Umfang insbesondere das Risiko- und Portfoliomanagement des AIF sowie weitere Verwaltungstätigkeiten, wie die Fondsbuchhaltung und die Anlegerverwaltung, durch die KVG. Im Berichtszeitraum lagen bezüglich dieser genannten Funktionsbereiche keine formalen Auslagerungen im Sinne des § 36 KAGB vor. Lediglich die Funktionsbereiche der Innenrevision, Compliance, Geldwäscheprävention und Investment Controlling waren über das gesamte Geschäftsjahr hinweg sowie der Funktionsbereich Kundenbetreuung bis zum 31. März 2020 auf zentral tätig werdende Einheiten der MPE-Unternehmensgruppe ausgelagert. Die Haftung der KVG ist – soweit gesetzlich zulässig – vertraglich beschränkt. Die Haftung der KVG ist – soweit gesetzlich zulässig – vertraglich beschränkt. Insbesondere haftet die KVG nicht für einen bestimmten Anlageerfolg des AIF. Bei der Umsetzung der Anlageverwaltung hat die KVG die Vorgaben der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die von der KVG abrechenbaren Gebühren ergeben sich aus den Anlagebedingungen des AIF. Hierbei betragen die von der KVG während der Beitrittsphase berechenbaren initialen Aufwendungen maximal 17,05 % (inkl. gesetzlicher USt) des Ausgabepreises, wovon ein wesentlicher Teil an die Vertriebsgesellschaften weitergegeben wird. Die KVG erhält für die Verwaltung des AIF eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 1,95 % p.a. (inkl. gesetzlicher USt) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF eines Jahres. Mit Ablauf des 31.12.2020 ist Herr Horst Güdel altersbedingt aus dem Vorstand der KVG ausgeschieden. Zum 01.01.2021 wurde Herr Armin Prokscha erstmalig zum Vorstandsmitglied der KVG bestellt. Die KVG hat im Geschäftsjahr an ihre Mitarbeiter, einschließlich der Vorstandsmitglieder, fixe Vergütungen in Höhe von TEUR 3.304 und Weihnachtsgeld in Höhe von TEUR 228 gezahlt. An Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des inländischen AIF ausgewirkt hat, wurden insgesamt Vergütungen in Höhe von TEUR 2.749 gezahlt. Der Personalbestand (ohne Vorstand) der KVG belief sich dabei im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres auf 46. Chancen und Risiken Rahmenbedingungen Die Gesellschaft beteiligt sich entsprechend ihrer Allokationsstrategie grundsätzlich an Private Equity Zielfonds weltweit. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Investitionen in spezialisierte Zielfonds mit Sitz innerhalb des Geltungsbereiches der AIFM-Richtlinie und verfolgten Anlagestrategien wie z. B. Buyout und/oder Growth. Durch auf Frühphasenfinanzierungen (Venture Capital) spezialisierte Zielfonds kann die Gesellschaft auch an Unternehmen beteiligt sein, die erst relativ kurze Zeit bestehen oder in ihrem Geschäftsfeld noch über wenig operative Erfahrungen verfügen. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher prinzipiell mit größeren Unsicherheiten behaftet als bei anderen Unternehmensbeteiligungen wie bspw. bei Buyout-Transaktionen. Dem generell erhöhten Performancerisiko eines frühphasenorientierten Zielfonds steht jedoch eine entsprechend größere Wertsteigerungschance gegenüber. Investitionen in Zielfonds, welche dem Finanzierungsanlass Buyout zuzuordnen sind, stellen grundsätzlich Investitionen in Unternehmen mit einem bereits etablierten Geschäftsmodell dar. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher mit geringeren Unsicherheiten behaftet, obwohl auch hier im Einzelfall Wertminderungen bis zum Totalverlust eintreten können. Eventuelle Wertminderungen einzelner Unternehmen können jedoch durch Wertsteigerungen anderer Investitionen auf Ebene der Zielfonds zumindest ausgeglichen werden. Um eine Risikoreduktion in Bezug auf die Auswirkung des Ausfalls einzelner Zielunternehmen auf den Gesamtfonds zu erreichen, nimmt die Gesellschaft ihre Investitionen nach einem Dachfondskonzept vor und betreibt eine Diversifikation der Investitionen nach verschiedenen Streuungskriterien. Bei der Durchführung des Risiko- und Liquiditätsrisikomanagements für die Gesellschaft wird ein Bearbeitungs- und Controlling-System eingesetzt, das auch bei der Verwaltung anderer Zweckgesellschaften und AIF durch die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG bereits im Einsatz ist. Zur Ermittlung von Liquiditätsrisiken wird durch die Gesellschaft im Rahmen einer kurz- bis mittelfristigen Finanzplanung die Soll-Liquidität mit der Ist-Liquidität verglichen und diese den voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen und Zahlungszeitpunkten gegenübergestellt. Zur Ermittlung der Soll-Liquidität werden eigene sowie allgemein verfügbare Erfahrungswerte über Kapitalabrufe und -rückflüsse zu Grunde gelegt und laufend überwacht. In diesem Zusammenhang werden, soweit notwendig, Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Liquiditätslücke ergriffen. Chancen Die wesentlichen Chancen der Gesellschaft, die sich aus einem Investment in der Anlageklasse Private Equity ergeben, bestehen in einem hohen Renditepotenzial und einer innerhalb der Assetklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit aufgrund der Konstruktion als Dachfonds und der damit einhergehenden Diversifikation. Aus Sicht der Gesellschaft ist zum Beurteilungszeitpunkt keine Neueinschätzung dieser Chancen geboten, da Unternehmensbeteiligungen auch und gerade über Krisenzeiten hinweg langfristig die höchsten Renditen aller Kapitalanlagemöglichkeiten, bei gleichzeitig vergleichsweise geringer Volatilität, erzielt haben. Insbesondere in Bezug auf die Corona-Pandemie angestrebte Lockerungen bzw. die teilweise Rückkehr zur neuen Normalität könnten zur weiteren Erholung der Gesamtwirtschaft und ceteris paribus der allgemeinen Unternehmenssituation beitragen. Hieraus entsteht die Chance auf Wertaufholungen bzw. -steigerungen in den Zielfondsportfolien, die sich mittelbar positiv auf die Entwicklung der Portfolien der AIF auswirken. Zudem könnten in stark von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen tätige Unternehmen weiterhin einen erhöhten Finanzierungsbedarf aufweisen. Hieraus erwächst auf Zielfondsebene die Chance günstiger Einstandspreise und Zugang zu neuen Unternehmensakquisitionen, verbunden mit einem hohen Renditepotential, an dem mittelbar auch die Berichtsgesellschaft partizipieren würde. Risiken Die nachfolgende Darstellung von Risiken erfolgt – wo sinnvoll möglich – zunächst vor Risikobegrenzungsmaßnahmen und beschreibt anschließend eben diese. Die Risiken sind gegliedert nach erwarteter Signifikanz bei Risikoeintritt nach Risikobegrenzungsmaßnahmen. Für den AIF waren im Berichtszeitraum die nachfolgend beschriebenen Risiken wesentlich: Liquiditätsrisiken Die nachfolgend genannten Risiken münden in dem für den AIF letztlich zentralen Liquiditätsrisiko. Die Liquiditätsrisikosituation wird durch die KVG, unter anderem im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Stresstests, fortlaufend überwacht. Der AIF befindet sich derzeit in einer sehr frühen Phase in seinem Gesamtlebenszyklus und verfügt daher über eine noch verhältnismäßig hohe Liquiditätsquote. Daher ist das Risiko des AIF, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommen zu können, derzeit als gering einzustufen. Wertschwankungen (Marktpreisrisiken) Die Berichtsgesellschaft stellt den jeweiligen Zielfonds Kapital zur Verfügung, welches diese wiederum in Zielunternehmen investieren. Die Zielunternehmen operieren ihrerseits unter Einsatz der erhaltenen finanziellen Mittel entsprechend ihrem jeweiligen Unternehmenszweck. Die Berichtsgesellschaft, die Zielfonds und die Anleger tragen somit die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken der Zielunternehmen, wie zum Beispiel das Auftreten von Wirtschaftskrisen oder Fehleinschätzungen des Managements. Eingetretene Risiken auf Zielunternehmensebene beeinflussen deren Marktwert und können bis zur Insolvenz eines Zielunternehmens führen, wodurch letztlich auch ein Totalverlust des von den Anlegern investierten Kapitals entstehen kann. Insbesondere die andauernde Corona-Pandemie und damit einhergehende Maßnahmen können sich weiterhin negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielunternehmen auswirken. Die regelmäßig berichteten Unternehmenswerte fußen auf Stichtagsbewertungen. Aus diesen Bewertungen resultieren für den AIF jedoch zunächst lediglich unrealisierte Gewinne oder Verluste zu einem bestimmten Zeitpunkt, die keinerlei unmittelbaren Einfluss auf dessen aktuelle Liquiditätsrisikosituation entfalten. Dennoch besteht insbesondere durch nicht eintretende Lockerungen bzw. der erneuten Verschärfung von Maßnahmen (z. B. Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen) wegen weiterhin hoher Inzidenzwerte oder der Unwirksamkeit von Impfstoffen gegen das Corona-Virus die Gefahr einer verzögerten Rückflussentwicklung durch eine Erhöhung von Liquiditätsreserven auf Zielfondsebene sowie erst später möglichen Unternehmensverkäufen. Ebenso könnten die erzielbaren Veräußerungserlöse für die Zielunternehmen negativ beeinträchtigt werden. Diese Effekte wiederum könnten dann jedoch mittelbar negative Auswirkungen auf die zukünftige Liquiditätsrisikosituation des AIF entfalten. Durch die Sicherstellung einer ausreichend breiten Streuung wie beispielsweise über Finanzierungsanlässe sowie Regionen versucht das Risikomanagement die eingangs beschriebenen Risiken in ihrer Wirkung abzumildern und trägt zur aktiven Vermeidung sogenannter Klumpenrisiken bei. Gegenparteirisiken Über die Laufzeit des AIF besteht ein wesentliches Gegenparteirisiko durch die Gefahr des Ausbleibens von zugesagten Ratenzahlungen der Anleger. Nach der Konzeption des AIF können sich Anleger sowohl mit Einmal- wie auch mit Ratenanlagen beteiligen. Hieraus erwächst das Risiko, dass Anleger ihre vertraglich zugesagten Raten nicht weiter bedienen (z. B. wegen Krankheit, beruflicher Situation, Todesfällen). Insbesondere die andauernde Corona-Pandemie und damit einhergehende Maßnahmen können sich mittelbar negativ auf die finanziellen Verhältnisse auf Anlegerebene auswirken, wodurch letztlich ebenso das Risiko des Ausbleibens vertraglich zugesagter Raten erwächst. Die KVG beachtet diesen Risikofaktor bereits in den Planungsannahmen für weitere Investitionszusagen und hat überdies einen Prozess entwickelt, um ausstehende Raten einzufordern. Währungsrisiken Die Berichtsgesellschaft wirbt Anlagegelder in Euro ein und tätigt ebenso alle Auszahlungen an die Anleger in Euro. Der Investitionsschwerpunkt des AIF liegt grundsätzlich auf der Beteiligung an Private Equity Zielfonds weltweit. Die Investitionen des AIF in diese Zielfonds werden zum Ende der Investitionsphase des AIF zum überwiegenden Teil in Euro (mind. 70 %) erfolgt sein, jedoch können auch bis zu max. 30 % in Fremdwährungen investiert werden. Die Investitionen der Zielfonds in Zielunternehmen können ebenso in Fremdwährungen erfolgen. Damit ist das Ergebnis der Berichtsgesellschaft zum Teil unmittelbar und mittelbar auch von den hieraus resultierenden möglichen Wechselkurs- und Währungsrisiken abhängig. Das Risikomanagement trägt durch geeignete Verfahren dazu bei, diese Risiken für den AIF zu minimieren. So wird der AIF beispielsweise nach Tätigung von Investitionen in Fremdwährung ausreichende Liquiditätsreserven in den relevanten Fremdwährungen vorhalten (geglätteter Durchschnittskurs) um Kapitalabrufe, die in Fremdwährung erfolgen, in eben dieser finanzieren zu können. Darüber hinaus werden Rückflüsse aus Zielfondsbeteiligungen in Fremdwährungen zunächst den jeweiligen Fremdwährungs-Liquiditätsreserven zugeführt. Erst nach dem Ende der Kapitalabrufe der jeweiligen Zielfonds werden die Fremdwährungs-Liquiditätsreserven sukzessive aufgelöst und zurück in Euro getauscht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, das allen Kapitalabrufen in Fremdwährung inhärente Transaktions- und Operationsrisiko zu reduzieren. Platzierungsrisiko Der AIF befindet sich noch bis zum 30.06.2021 in der Platzierungsphase. Erst nach Abschluss dieser Phase kann das finale Platzierungsvolumen feststehen. Von der finalen Summe des gezeichneten Kapitals wird dann abhängen, in wie viele Zielfonds und mit jeweils welcher Beteiligungshöhe der AIF mittelbar investieren kann. Insbesondere die andauernde Corona-Pandemie und damit einhergehende Maßnahmen können sich mittelbar negativ auf die finanziellen Verhältnisse auf Anlegerebene auswirken, wodurch letztlich ebenso das Risiko einer Beeinträchtigung des künftigen Platzierungsvolumens erwächst. Rechtsrisiken Nach den für den AIF gültigen Regulierungsvorschriften dürfen neue Investitionen in Zielfonds nur nach vorheriger Erstellung eines Bewertungsgutachtens durch einen externen Bewerter erfolgen. Die Kosten des Gutachtens hat der AIF zu tragen. Die Bereitschaft zur Mandatsübernahme der externen Bewerter sowie die resultierenden Kosten für das Gutachten hängen unmittelbar von der Komplexität des Bewertungsobjektes (Lebenszyklusphase des Zielfonds, strukturelle bzw. vertragliche Komplexität) ab. In der Folge bestehen für den AIF die Gefahr einer steigenden Kostenbelastung sowie die Gefahr von Einschränkungen im Rahmen der Investitionstätigkeit. Um die Wirkung der oben beschriebenen Risiken abzumildern, hat die KVG Mandatsbeziehungen zu mehreren, von den Aufsichtsbehörden genehmigten externen Bewertern aufgebaut und ergreift aktiv Maßnahmen um die Kostenbelastungen für den AIF so gering wie möglich zu halten. Operationelle Risiken Operationelle Risiken erwachsen für den AIF aus der Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen eintreten. Risiken können hierbei unmittelbar auf Ebene des AIF oder mittelbar auf Ebene der KVG entstehen. Für beide Fälle hat das Risikomanagement Vorkehrungen getroffen. So wurden beispielsweise die aus Sicht der Geschäftsführung wesentlichen Risiken (Kernrisiken), für die auf Grund ihrer Signifikanz eine fortlaufende Überwachung und Steuerung unabdingbar ist, auf beiden Ebenen identifiziert und in Risikokatalogen abgebildet. Weiterhin wurden ein Organisationshandbuch sowie zugehörige Abteilungshandbücher erarbeitet, in denen Präventionsstrategien und Eskalationsstrategien kodifiziert sind, um den Eintritt von Risiken weitgehend vermeiden bzw. eingetretene Risiken sicher beherrschen zu können. Fazit Zum Berichtszeitpunkt sind der Geschäftsführung neben den potentiellen negativen Entwicklungen aus der Corona-Pandemie keine Tatsachen bekannt, die für die Zukunft eine überdurchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit einzelner, sich aus der laufenden Marktbeobachtung durch die Berichtsgesellschaft ergebender, systemimmanenter Risiken auf Ebene von (potentiellen) Private Equity Zielfonds erwarten lassen. Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen können den künftigen Erfolg der Gesellschaft jedoch grundsätzlich beeinflussen. Der akute Eintritt bestandsgefährdender Risiken war zum Berichtszeitpunkt nicht erkennbar. Prognosebericht Die Gesellschaft befindet sich sowohl in der Platzierungs- als auch in der Investitionsphase und tritt erst mit Ablauf des 31.12.2033 in Liquidation. Das Portfolio der Gesellschaft befindet sich derzeit im Aufbau. Nach den Planungen der externen KVG sollen im aktuellen Geschäftsjahr weitere Investitionen getätigt werden, deren konkrete Höhe auch maßgeblich vom weiteren Verlauf der Platzierung der Gesellschaft abhängen wird. Der AIF befindet sich in einer sehr frühen Phase in seinem Lebenszyklus, welche durch die andauernde Platzierungsowie durch die Investitionstätigkeit und die damit einhergehenden, für Private Equity typischen, Anfangsverluste („J-Kurve“) geprägt ist. Daher geht die Geschäftsführung für das laufende Geschäftsjahr wieder von einem negativen realisierten Ergebnis aus, das – konzeptionsgemäß – durch die plangemäß bis zum 30.06.2021 andauernde Platzierung und die damit verbundenen initialen Aufwendungen belastet sein wird und in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen sollte. Diese Einschätzung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt zukünftiger negativer Entwicklungen und Maßnahmen der Staatengemeinschaft im Rahmen der Corona-Pandemie.
Oberhaching, den 18. Mai 2021 gez. Horst Güdel gez. Norman Lemke für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH 1) https://archiv.handelsblatt.com/document/HBON__HB%2026862188 2) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222901/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-in-der-europaeischen-union-eu/ BilanzA. Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeine Angaben Die RWB Global Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching, ist eine extern verwaltete geschlossene Investmentgesellschaft (AIF) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 3, 5, 11 und 13 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sie ist beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 108390 eingetragen. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss ist gemäß § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 KAGB unter Berücksichtigung der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Soweit sich aus den Vorschriften des KAGB und der KARBV nichts anderes ergibt, sind die Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwenden. Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. § 21 KARBV in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 135 Abs. 4 KAGB i. V. m. § 22 KARBV gegliedert. Der Anhang ist gemäß § 135 Abs. 5 KAGB i. V. m. § 101 Abs. 1 und 2 KAGB und i. V. m. § 25 KARBV erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Allgemeines Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt nach den investmentrechtlichen Grundsätzen der §§ 168 f. KAGB i. V. m. §§ 271 f. KAGB und der §§ 26, 28 und 29 KARBV. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat hierfür eine interne Bewertungsrichtlinie erstellt, welche Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegt. Das Verfahren für die laufende Bewertung folgt dem internationalen Branchenstandard der „International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines“, die als marktübliches Bewertungsmodell i. S. d. § 28 Abs. 1 KARBV angesehen werden können. Hiernach ist der Nettoinventarwert (NAV) einer eingegangenen Zielfondsbeteiligung der zentrale Anknüpfungspunkt für eine Bewertung im Bereich der Anlageklasse Private Equity Dachfonds. Die KVG hat sich daher bei der Auswahl ihres grundsätzlichen Bewertungsmodells entschieden, eine Methode anzuwenden, in welcher der NAV den Ausgangspunkt der Bewertung darstellt. Hierbei wird im Rahmen der laufenden Bewertung geprüft, ob dieser NAV aufgrund individueller Gegebenheiten, vornehmlich bedingt durch bis zum Zeitpunkt der Bewertung erlangte wertaufhellende Erkenntnisse anzupassen ist. Die Gesellschaft besitzt kein Investmentbetriebsvermögen i. S. d. § 156 Abs. 1 KAGB. Barmittel und Barmitteläquivalente sind mit dem Nennwert bilanziert. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um bestehende und erkennbare Risiken abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2.2 Erläuterungen zur Bilanz Der Anteil der Vermögensgegenstände, welche gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB schwer zu liquidieren sind, beträgt 24,33 % des Werts des AIF. Der AIF tätigte im laufenden Geschäftsjahr keine Wertpapiergeschäfte. Die Rückstellungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Sämtliche Rückstellungen hatten am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung i. S. d. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgte nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 1.685.299,09 (Vorjahr: EUR 836.524,17), hierin sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.678.107,24 (Vorjahr: EUR 832.466,14) enthalten. Keines der Wirtschaftsgüter ist Gegenstand von Rechten Dritter. Die Entwicklung des Anlagevermögens i. S. d. § 284 Abs. 3 HGB, die Vermögensaufstellung i. S. d. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KAGB, die Verwendungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 1 KARBV, die Entwicklungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 2 KARBV, der Ausweis der Kapitalkonten i. S. d. § 25 Abs. 4 KARBV und die Anteile i. S. d. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB ergeben sich aus den dem Anhang beigefügten Anlagen. Anlagenübersicht:
2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen:
Die Verwahrstellenvergütung an die Depotbank CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, betrug EUR 8.004,00 (Vorjahr: EUR 8.211,00). Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten enthalten im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 33.101,17 (Vorjahr: EUR 22.665,27). Die sonstigen Aufwendungen bestehen aus:
Im Geschäftsjahr 2020 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Veräußerungen in Höhe von EUR 137.830,89 (Vorjahr: EUR 0,00). Das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt EUR 342.636,77 (Vorjahr: EUR -172.616,28) und resultiert aus der Neubewertung der Beteiligungen. Sonstige Angaben Der Nettoinventarwert des AIF und der Nettoinventarwert je Anteil i. S. d. § 25 Abs. 3 Nr. 5 und § 14 KARBV i. V. m. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 KAGB betrugen:
Die Gesamtkostenquote der an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, an Gesellschafter der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Fondsgesellschaft sowie an Dritte (z.B. Verwahrstelle) gezahlten laufenden Kosten beläuft sich pro Anteilklasse auf:
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom AIF im Berichtszeitraum getragenen Kosten (ohne Transaktions- und Emissionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des AIF des laufenden Geschäftsjahres aus. Transaktionskosten wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gezahlt. Dem AIF wurden Verwaltungsvergütungen i. S. d. § 101 Abs. 2 Nr. 4 KAGB in Höhe von insgesamt EUR 4.489.773,34 (Vorjahr: EUR 2.791.476,85) berechnet, davon entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 4.084.996,14 (Vorjahr: EUR 2.634.122,07) auf die initialen Aufwendungen, welche der Fondskonzeption gemäß anfallen. Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen. Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Zielfonds aus noch nicht eingeforderten Einlagen sowie im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden können (sog. Recallables), bestehen in Höhe von EUR 25.438.967,44 (Vorjahr: EUR 19.438.178,24). Die im Handelsregister eingetragenen, noch nicht geleisteten Hafteinlagen der Kommanditistin DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH, München, belaufen sich auf EUR 268.691,00 (geleistete Pflichteinlagen: EUR 1.000,00). Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH, Oberhaching. Ihr Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Sie ist nicht am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt und wird vertreten durch die Geschäftsführer Horst Güdel, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG (bis 31.12.2020), und Norman Lemke, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Oberhaching, den 18. Mai 2021 gez. Horst Güdel gez. Norman Lemke für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH Anlagen zum AnhangEntwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2020
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2020
Verwendungsrechnung zum 31. Dezember 2020
Entwicklungsrechnung zum 31. Dezember 2020
Ausweis der Kapitalkonten (gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages und § 25 Abs. 4 KARBV) zum 31. Dezember 2020 Entsprechend der Regelung des § 8 des Gesellschaftsvertrages lassen sich die Kapitalkonten der Komplementärin sowie der Kommanditisten in diesem Geschäftsjahr wie folgt darstellen:
Übersicht der durch die Gesellschaft gehaltenen Anteile zum 31. Dezember 2020
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken in Bezug auf die voraussichtliche Entwicklung beschrieben sind.
Oberhaching, den 18. Mai 2021 gez. Horst Güdel gez. Norman Lemke für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses ist noch nicht erfolgt. Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RWB Global Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RWB Global Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWB Global Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse – entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. – beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. – beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der RWB Global Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für unser Prüfungsurteil Wir haben die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger Weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffene wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können. – beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.
München, den 30. Juni 2021 KPMG AG gez. Ziegler, Wirtschaftsprüfer gez. Wild, Wirtschaftsprüferin |
Kommentar hinterlassen