Es muss an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Eine Genossenschaft, die es versäumt, ihre Bilanzen im Unternehmensregister zu veröffentlichen, ist für uns nichts anderes als eine Skandalgenossenschaft. Dieser Umstand ist nicht nur bedauerlich, sondern widerspricht auch dem Grundgedanken, auf dem Genossenschaften basieren.
Genossenschaften zeichnen sich historisch und rechtlich durch ihren Gemeinsinn, ihre Mitgliederorientierung und ihre Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft aus. Gerade deshalb sollten sie sich in Sachen Transparenz und Offenheit als Vorbild für andere Unternehmensformen präsentieren. Es geht um mehr als nur Zahlen – es geht um das Vertrauen, das ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit in sie setzen. Eine Genossenschaft, die dieses Vertrauen durch Intransparenz erschüttert, schadet nicht nur sich selbst, sondern dem gesamten Genossenschaftswesen.
Transparenz ist keine lästige Pflicht, sondern eine moralische und rechtliche Selbstverständlichkeit. Sie ermöglicht es Mitgliedern, Partnern und potenziellen Interessierten, Einblick in die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung der Genossenschaft zu erhalten. Sie ist der Schlüssel zu Glaubwürdigkeit, Vertrauen und langfristigem Erfolg. Wie kann eine Genossenschaft ernsthaft erwarten, Unterstützung zu erhalten, wenn sie ihre Bilanzen im Verborgenen hält?
Gerade in einer Zeit, in der Vertrauen in Unternehmen und Institutionen immer wichtiger wird, sollten Genossenschaften ihre Vorbildfunktion wahrnehmen. Sie haben die Chance, ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und Transparenz Hand in Hand gehen können.
Unser Appell ist klar: Jede Genossenschaft hat die Verantwortung, durch Offenheit und Transparenz ein gutes Beispiel zu sein. Wer das nicht tut, verliert die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen, das Genossenschaften zu einer so wertvollen Unternehmensform macht. Es liegt an den Verantwortlichen, ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit nicht im Dunkeln stehen zu lassen – denn ohne Transparenz gibt es keine echte Gemeinschaft.
Zweck der Genossenschaft:
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs genossenschaftlichen Wohnraums. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, renovieren und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
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