S & K Immobilienhandels GmbH, Frankfurt am Main, und der S & K Real Estate Value GmbH

Published On: Samstag, 28.06.2014By

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 26. Mai 2014 gegenüber der S & K Immobilienhandels GmbH, Frankfurt am Main, und der S & K Real Estate Value GmbH, ebenfalls Frankfurt am Main, die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.

Die Gesellschaften ließen sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug versprachen sie den Anlegern, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen haben die Gesellschaften das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Zum Abwickler hat die BaFin

Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernsau,
c/o Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main,

bestellt.

Der Abwickler ist u.a. befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaften zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Leave A Comment