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SAARLAND Lebensversicherung Aktiengesellschaft

planet_fox (CC0), Pixabay
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SAARLAND Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München (AG München, HRB 70 400) sowie die SAARLAND Feuerversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 9163) haben uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihnen keine Mehrheitsbeteiligungen an der SAARLAND Lebensversicherung Aktiengesellschaft und auch nicht mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehören.

2.

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (AG München, HRA 123 660) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG und § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 Abs. 1 AktG an der SAARLAND Lebensversicherung Aktiengesellschaft gehört.

 

Saarbrücken, im März 2021

SAARLAND Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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