Startseite Allgemeines Sabine Faltermeier KG – Anordnung der BaFin
Allgemeines

Sabine Faltermeier KG – Anordnung der BaFin

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sabine Faltermeier KG, Regensburg, mit Bescheid vom 10. Juni 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. August 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Sabine Faltermeier KG schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betreibt die Sabine Faltermeier KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Sabine Faltermeier KG ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.
Auf Antrag der Sabine Faltermeier KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft hat das Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 2. Oktober 2015 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 4 IN 487/15).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Sparzinsen

Die Zinsen auf Sparguthaben in Deutschland sind erneut deutlich gesunken, und die...

Allgemeines

Cash in die Täsch

Ein geheimnisvoller Glückspilz – oder Glückspilzin – aus dem sonnigen Kalifornien hat...

Allgemeines

Hackerangriff auf Mailands Flughäfen: Ein „wohlverdienter“ Cybergrüß aus dem Osten

Die Flughäfen der italienischen Wirtschaftsmetropole Mailand wurden Ziel eines Hackerangriffs – und...

Allgemeines

China: Innovation im Dienst der Gerechtigkeit – oder doch nur der Angst?

China hat es mal wieder geschafft, die Welt zu überraschen – diesmal...