Bisher war die Kreditvermittlung über den Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Kredite für Wohnimmobilien vermittelt, wird künftig über einen neu geschaffenen Paragraf 34i GewO reguliert. Damit erfüllt der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (“Mortgage Credit Direktive”), die bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das berichtet cash-online in einem aktuellen Artikel.
http://www.cash-online.de/immobilien/2014/34i-gewo-sachkundepruefung/202981
…Dieter, ich geb dir recht.
Dieser ganze Regulierungswahn bringt für den Kunden nur bedingt Vorteile.
Gut ist sicherlich,
das einige Unseriöse und Nicht-Qualifizierte aus dem Marktgeschehen ausscheiden.
Aber einer der absoluten Profiteure dieser ganzen Entwicklung,
sind die großen Häuser mit Ihren großen Etats.
Eben genau die,
die oftmals Ihre Kunden eben nicht objektiv und zum Wohl des Kunden beraten haben.
Viele Kunden wissen schlicht nicht was sie machen sollen und in Ermangelung an Möglichkeiten „bleibt“ der Kunde eben bei seiner „Spaßkasse“ ((oder so ähnlich))
Dieser ganze Regulierungswahnsinn an dem nur die IHK´en und Ausbildungsinstitute verdienen bringen dem Kunden gar nicht´s. Viel wichtiger ist es steuergeldgeförderte Institutionen wie die Bafin mit ausreichenden Regulierungsmaßnahmen auszustatten.
Der Fisch stinkt vom Kopf!!