Wegen der hohen Corona-Infektionsraten werden die Kontaktregeln in Sachsen verschärft. In weiten Teilen des Landes dürfen die Menschen von Dienstag an Haus und Wohnung nur noch mit triftigem Grund verlassen. Zu den strengeren Maßnahmen werden die Kommunen von der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung verpflichtet, die ab 1. Dezember gilt.
Alkohol-Verbot an öffentlichen Plätzen
Raus nur mit triftigem Grund
Treffen nur mit maximal fünf Leuten aus zwei Hausständen
Ausnahmen über Weihnachten
Lockerungen gibt es über Weihnachten. Ab dem 23. Dezember dürfen sich zehn Menschen aus dem Familien- und Freundeskreis treffen. Wer Weihnachten Verwandte in Sachsen besucht, darf laut Sozialministerium auch in Hotels und Pensionen übernachten.
Kommentar hinterlassen