Startseite Allgemeines Sachsen AfD – heute entscheidet sich, ob CDU Ministerpräsident Kretschmer im Amt bleibt nach der Landtagswahl 2019 am 1. September 2019
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Sachsen AfD – heute entscheidet sich, ob CDU Ministerpräsident Kretschmer im Amt bleibt nach der Landtagswahl 2019 am 1. September 2019

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Verstehen Sie nicht? Ganz einfach, denn heute hat die AfD Sachsen ihren gewünschten Verhandlungstermin vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig und es ist alles andere als klar, wie die Entscheidung ausfallen wird für die AfD.

Sollte die Entscheidung des sächsischen Landeswahlprüfungsausschusses vor Gericht Bestand haben, dann könnte der heutige CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer ganz entspannt in die letzten Wochen des Landtagswahlkampfes blicken.

Michael Kretschmer wüsste, dass, auch wenn die AfD in Sachsen bei der anstehenden Landtagswahl am 1. September 2019 dann stärkste Partei würde, die AfD Sachsen nicht in der Lage sein würde, alle eigentlich durch das Wahlergebnis gewählten Landtagsabgeordneten in den Landtag zu entsenden.

Michael Kretschmer hätte plötzlich dann möglicherweise eine Mehrheit, die er bei Zulassung der AfD mit der kompletten Liste nicht haben würde.

Damit würde die Demokratie zwar ad absurdum geführt, aber das dürfte Michael Kretschmer dann auch völlig egal sein. Macht bleibt Macht.

Möglich machen würde das dann auch eine Minderheitsregierung in einer Koalition der CDU möglicherweise mit der SPD, die eine parlamentarische Mehrheit haben könnte im sächsischen Landtag.

Sie sehen, alles mit sehr weitreichenden Folgen für die Demokratie im Freistaat Sachsen. Die AfD Sachsen ist wohl sehr optimistisch, was den heutigen Termin angeht.

Das zumindest kann man Medienveröffentlichungen zu dem heutigen Termin von Seiten der AfD Sachsen entnehmen.

Hören kann man auch, dass die sächsische AfD gegen die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses ein Verfahren wegen Verdachts einer möglichen Rechtsbeugung einleiten will.

Hier glaubt man von Seiten der AfD Sachsen, den entsprechenden Nachweis für ein solches Verfahren führen zu können.

Nun, die AfD in Sachsen muss sich aber auch einmal die Frage stellen lassen, warum man nicht im Vorfeld der Prüfung durch den Landeswahlprüfungsausschusses alle Dinge vermieden hat, um solch eine Situation zu vermeiden?

Eigene Fehler dürften hier sicherlich nicht auszuschließen sein, zumindest in der Landesgeschäftsstelle der AfD Sachsen.

Egal wie die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig dann heute auch ausgehen mag, das Ende der Diskussion dürfte dies wohl in dem Vorgang nicht sein.

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