Es war klar, dass die AfD Sachsen die Entscheidung des sächsischen Wahlprüfungsausschusses nicht so im Raum stehen lassen wird.
Nun ist die Entscheidung innerhalb der Sachsen-AfD gefallen. Man will mit dem Vorgang nun sowohl vor den sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig als auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um diesen den Sachverhalt vorzulegen und um eine Entscheidung im Sinne der AfD zu bitten.
Ob dabei allerdings viel herauskommen wird, da ist man sich dann auch wohl bei der AfD selber nicht sicher, denn hier verweist man darauf, dass auch die jeweiligen Richter in diesen Institutionen natürlich „parteipolitisch gefärbt“ sind.
Trotzdem, wie heißt es so schön: „Versuch macht klug“. Bleibt es bei der Entscheidung des sächsischen Wahlprüfungsausschusses, dann könnte nach der Landtagswahl in Sachsen durchaus eine groteske Situation entstehen.
Es ist möglich, dass dann ein Ministerpräsident nur deshalb gewählt werden könnte, weil die AfD nicht alle die Abgeordneten in den Landtag senden darf, die ihr eigentlich zustehen würden. Ob das dann Sinn der Sache ist?
Natürlich ergeben sich dadurch für Michael Kretschmer, der eigentlich um seinen Job fürchten muss, ganz neue Konstellationen.
Er könnte dann theoretisch eine Minderheitsregierung mit einer Mehrheit anführen, die er gar nicht haben würde, wenn alle AfD-Landtagsabgeordneten auch im Landtag sein würden.
Es ist möglich, dass auch das vielleicht ein Kalkül war, so eine Entscheidung zu treffen vom sächsischen Wahlprüfungsausschuss.
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