Das ändert sich zum 6. Februar und soll bis zum 6. März gelten:
- Messen und Kongresse sind unter 2G+ möglich. Sind die Kliniken überlastet, gilt weiterhin 2G+ und eine Kapazitätsbegrenzung von einem Besucher je vier Quadratmetern Ausstellungsfläche.
- Bei den amtlichen Akten zur Eheschließung und Beerdigung sind künftig maximal 50 Besucher erlaubt, es gilt bei beiden Zeremonien 3G.
- Für Versammlungen im Freien gibt es laut Innenminister Roland Wöller (CDU) „keine Begrenzungen der Teilnehmerzahlen“. Versammlungen müssen nicht mehr ortsfest sein. Bei Überschreitung der Überlastungsgrenze dürfen sich bis zu 5.000 Menschen versammeln.
- Kunden im Einzelhandel brauchen einen Nachweis nach 3G. Die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt. Das gilt so lange die Bettenauslastungsgrenze nicht überschritten wird.
- Die Altersgrenze für den tagesaktuellen Testnachweis für 2G gilt ab 18 Jahren, nicht wie bisher ab 16 Jahren.
- In der Gastronomie gilt 2G innen und außen ohne begrenzte Öffnungszeiten.
- Nichttouristische Übernachtungen sind gemäß 3G möglich.
- Kultur und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt.
- Versicherer und Reisebüros können mit 2G für Publikumsverkehr öffnen und haben die Pflicht zur Kontakterfassung.
- Fahrschulen können unter 3G-Bedingungen in Anspruch genommen werden.
- Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen wird eine Kann-Bestimmung, heißt: Landkreise bzw. Großstädte können es aussprechen, müssen aber nicht.
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