Startseite Allgemeines Sachsen Corona wieder nur halbherzige Maßnahmen? Jetzige Regeln gelten zunächst bis 12, Dezember 2021
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Sachsen Corona wieder nur halbherzige Maßnahmen? Jetzige Regeln gelten zunächst bis 12, Dezember 2021

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Warum verkündet Michael Kretschmer die Maßnahmen nicht selber, sondern lässt das seine Minister machen?

Stichpunkte aus der Pressekonferenz:

Natürlich gibt es auch wieder Bußgelder, wenn man gegen die Verordnung verstößt so Petra Köpping. Diese sollen aber besser kommuniziert werden als in der Vergangenheit, so Köpping.

Wenn zu wenig Intensivbetten vorhanden sein sollten:

Lösung, wenn zu wenig Corona Intensivbetten vorhanden sein sollten in Sachen: Der Freistaat hat eine Vereinbarung mit einer Klinik in Olpen getroffen.

Ganz wichtig für die Gewerbetreibende:

Die Überbrückungshilfe III wird über den 31.12. hinaus verlängert. Für saisonbedingte Waren, soll es eine Sonderabschreibungsmöglichkeit geben. Dazu werde mit dem Bund verhandelt.

Von was bitte „Abschreiben“ wenn man keinen Umsatz und keinen Gewinn macht? Die Händler brauchen Geld keine Abschreibungsmöglichkeit Herr Dulig!

Beherbergungsverbot in den Hotels

Veranstaltungen nur mit 2 G mit konsequenten Kontrollen

Kein Lockdown in Sachsen

Fitnessstudios zu

Sachsens besondere Regelung für Corona-Hotspots:

Nicht Genesene und Ungeimpfte dürfen ihre Wohnung von 22 bis 6 Uhr nicht mehr verlassen, wenn im Landkreis/kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 1000 erreicht oder überschritten ist.

Verboten: Alkohol in der Öffentlichkeit.

Auch wichtig: Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf nur noch eine Person treffen. Kinder unter 16 Jahren und Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt.

Weihnachtsmärkte sind abgesagt in Sachsen

Wichtig für alle Händler in Sachsen:

Die Läden sollen geöffnet bleiben. Bedingung allerdings es dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene einkaufen. Ungeimpfte haben nur noch zu Geschäften mit Waren des täglichen Bedarfs Zutritt.  Welche Waren dazu zählen steht in einer extra Aufzählung.

Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Grundschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht

Am 7. Dezember solle ein Bericht im Kabinett vorgelegt werden, ob die vorgesehenen 2G-Regeln greifen und auch eingehalten werden.

Wichtig für Eltern:

Schulen bleiben geöffnet. Die Schulpflicht wird aber ausgesetzt. Einen Anspruch auf Beschulung in der Lernzeit zuhause gibt es jedoch nicht. In Kitas und Grundschulen gilt spätestens ab 29. November der eingeschränkte Regelbetrieb.

Versammlungen nur noch bis maximal 10 Personen erlaubt

Wichtig:

MP Kretschmer: Das Impfangebot wird ausgebaut, wo es geht sollen Menschen zudem im Homeoffice arbeiten.

Kretschmer mahnt auch eine bundeseinheitliche Regelung an. Wir brauchen eine Bundesregelung, dass nach sechs Monaten eine weitere Impfung folgen muss, bzw. zuvor Infizierte nicht mehr als genesen gelten. Er sagt auch Menschen mit gefälschten Zertifikaten den Kampf an. Es werde drastische Strafen geben. Das zumindest ist eine wichtige Maßnahme, denn wer Urkunden fälscht ist schlimmer als der, der sich nicht Impfen lässt!

Vereinssport:

Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist Vereinssport für Kinder und Jugendliche aber weiter möglich. Für Trainer gilt 3G.

Schulunterricht

Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt. Viele Eltern wollten selbst entscheiden, ob die Kinder am Unterricht teilnehmen. Es werden aber kein Homeschooling per Anspruch geben. Wie sollen Kinder dann lernen, wenn die Eltern die Kinder zu hause halten, aus Sorge um deren Gesundheit?

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