Das Landgericht Lübeck hat einem von Resch Rechtsanwälte vertretenen Kläger mit Urteil vom 13.04.2017 Recht gegeben und die Commerzbank zur Zahlung von 9.412,50 € Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertrag der Fondsbeteiligung an der SachsenFonds Österreich Fonds V GmbH & Co. KG verurteilt.
SachsenFonds Österreich Fonds V: Aufklärung über Rückvergütung
Der Kläger erwarb die Beteiligung im Jahr 2005 und wurde dabei nicht ordnungsgemäß über die an die Bank geflossene Provision aufgeklärt. Sogenannte aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, sodass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besondere Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen.
SachsenFonds Österreich Fonds V: Kläger falsch beraten
Das Gericht hat festgestellt, dass der 80-jährige Kläger im Rahmen der Anlageberatung nicht über die Rückvergütungen aufgeklärt wurde. Dies wäre aber für eine ordnungsgemäße Beratung notwendig gewesen.
SachsenFonds Österreich Fonds V: Täuschung über Agio
Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass der Kläger seinerzeit mit der Bank über das Agio verhandelt hatte und wusste, dass dieses an die Bank fließt. Dass darüber hinaus noch weitere Provisionen aus dem Kapital an die Bank geflossen sind, hat die Beraterin jedoch unterwähnt gelassen. Das Gericht sieht hierin eine „zumindest konkludente Falschangabe“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kommentar hinterlassen