Startseite Allgemeines SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Ltd. & Co. KG/Ottfried Paul – insolvent
Allgemeines

SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Ltd. & Co. KG/Ottfried Paul – insolvent

Teilen

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Ltd. & Co. KG, Hässelsstraße 7, 35423 Lich (AG Nürnberg, HRA 12586), vertr. d.: 1. SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Verwaltungs Limited, Hässelsstraße 7, 35423 Lich, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ottfried Paul, Hässelsstraße 7, 35423 Lich, (Geschäftsführer) ist am 13.05.2015 um 14.40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer Landstraße 94 – 96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/247522-500, Fax: 069/247522-999, Internet: www.kueblerlaw.com bestellt worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen. Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Gießen eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, 13.05.2015

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

1. Gebete für die Opfer der Tsunami-Katastrophe von 2004 Am 20. Jahrestag...

Allgemeines

Night News

1. Sabotage in Finnland: Tanker unter Verdacht Die finnischen Behörden untersuchen einen...

Allgemeines

Ein typisches Chaos: Wie ein russisches Luftabwehrsystem angeblich ein aserbaidschanisches Flugzeug „versehentlich“ abschoss

Es gibt Tage, an denen selbst die absurdesten Verschwörungstheorien beinahe harmlos wirken...

Allgemeines

FTX

Ryan Salame und Caroline Ellison, zwei frühere Führungskräfte des Kryptowährungsunternehmens FTX, haben...