Sächsischen Dampfschiffahrt (SDS): Der Ärger mit dem Insolvenzverwalter und dem Gericht in Leipzig

Published On: Samstag, 12.11.2022By

Über 800 Kommanditisten gab es bei der genannten Gesellschaft nach unseren Informationen, bevor diese im Jahre 2020 in Insolvenz ging.

Natürlich 800 Kommanditisten, die jetzt um ihr eingezahltes Kapital bangen, aber auch Kommanditisten, die wissen wollen, wie der aktuelle Stand des Verfahrens ist. Darauf, so denken wir in der Redaktion von diebewertung.de, haben die investierten Anleger ein Anrecht.

Das sieht sowohl der Insolvenzverwalter, aber auch das AG Dresden anders, allerdings mit einer Begründung, die man so nicht nachvollziehen kann. Dass der Insolvenzverwalter hier möglicherweise dem Ansinnen nicht nachkommen darf, könnte ja noch nachvollziehbar sein, denn er ist ja an das Insolvenzgericht „weisungsgebunden“. Wenn dieses Gericht ihm sagt „Nein“, dann darf er das auch nicht.

Was das allerdings mit Offenheit gegenüber den geschädigten Anlegern dann zu tun hat, das können wir wirklich nicht nachvollziehen. Warum fragen wir uns, und nicht nur wir, wird um die Einsichtnahme der Anleger überhaupt gestritten? Betroffen in diesem Vorgang sind Mandanten der Kanzlei von Rechtsanwältin Bontschev aus Dresden. Eine Rechtsanwältin, die sich seit Jahren für die Rechte der Anleger engagiert.

Was soll ich meinen Mandanten denn bitteschön sagen, wenn man mich nach dem aktuellen Stand des Verfahrens fragt? Wie soll ich ihnen erklären, dass das Gericht eine Akteneinsicht verweigert, genau wie der Insolvenzverwalter?

Grenzwertig ist natürlich auch, dass hier ein Gericht entscheidet, welches man dann ja auch mit Insolvenzverfahren sehen muss, denn beides ist beim Amtsgericht Dresden angesiedelt.

Eigentlich, so Kerstin Bontschev, ist es nicht meine Art, mit solchen Dingen an die Öffentlichkeit zu gehen, aber hier muss die Öffentlichkeit aus meiner Sicht erfahren, was sich da gerade zwischen den Anlegern auf der einen Seite und den Insolvenzverwalter und Gericht auf der anderen Seite abspielt. Das darf man und kann man sicherlich im Sinne eines ordentlichen und seriösen Verfahrens nicht so hinnehmen.

Recht hat Frau Bontschev, denn es geht letztlich um investierte Anleger, die auch unserer Meinung nach ein Anrecht auf bestmögliche Information und Sachstandsmitteilung haben. Hier sollten Gericht und Insolvenzverwalter noch einmal angestrengt überlegen, ob es da keine bessere Lösung im Sinne der Anleger geben kann.

Sollte sich hier nichts im Sinne der Anleger tun, werden wir dazu eine Interessengemeinschaft gründen, um hier für mehr Offenheit und Transparenz zu sorgen.

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