Der Online-TV-Dienst „safersurf.com“ war dem Marktwächter-Team in Rheinland-Pfalz bereits seit 2016 durch Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk aufgefallen. Betroffene beschwerten sich, ungewollt in ein 99 Euro teures Jahresabonnement gerutscht zu sein. Auf der Webseite des Dienstes fehlten gesetzlich vorgesehene Angaben wie beispielsweise Hinweise auf eine automatische Verlängerung eines Testabonnements oder ein „Jetzt kaufen“-Button. Nach Abmahnungen im Oktober 2016 und Mai 2017 passte der Anbieter, die GlobRob GmbH, seine Webseite teilweise an.
Verbraucherbeschwerden rissen nicht ab
Dennoch erhielt das Marktwächter-Team weiterhin Beschwerden zum Anbieter über das Frühwarnnetzwerk: Wenn Verbraucher auf „safersurf.com“ ihre Bezahldaten eingaben, um ein siebentägiges Probeabo für einen Euro abzuschließen, wurden sie vor Vertragsschluss nicht verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Eine E-Mail-Adresse konnten sie nach Vertragsschluss freiwillig angeben. Wurden keine Kontaktdaten eingegeben, kam auch keine schriftliche Vertragsbestätigung mit allen relevanten Angaben zum Vertragsinhalt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Was allerdings kam, war eine Abbuchung über 99 Euro Jahresgebühr von der Kreditkarte, sofern das Testabonnement nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
Teures Abo statt günstiges Streaming
In der Vertragsbestätigung müssen unter anderem Angaben zum gewählten Tarif, dem Übergang des Testabonnements in ein kostenpflichtiges Abonnement, die Laufzeit und die Kündigungsfristen zusammengefasst sein. Der Anbieter ist verpflichtet, den Verbrauchern eine schriftliche Vertragsbestätigung zukommen zu lassen. Tut er dies nicht, können Kunden davon abgehalten werden, rechtzeitig zu kündigen.
Marktwächtererfolg: Anerkenntnisurteil liegt vor
Auf die dritte Abmahnung hin unterschrieb die GlobRob aber weder die Unterlassungserklärung noch passte sie die Webseite entsprechend an. Daraufhin hat das Marktwächter-Team den Anbieter im Dezember 2017 verklagt.
Nun liegt ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Leipzig vor. Demnach muss der Anbieter die Verbraucher vor Vertragsschluss über die Konditionen des Vertrages wie die Kosten, die automatische Verlängerung des Abonnements und die Kündigungsmöglichkeiten informieren. Außerdem verpflichtet das Urteil den Anbieter sicherzustellen, dass die Verbraucher nach Vertragsschluss eine Bestätigung mit allen relevanten Vertragsinformationen erhalten.
Abofallen im Bereich Digitale Güter ein Dauerbrenner
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beobachtet den Markt der digitalen Güter und erhält immer wieder Beschwerden über Abofallen. So hat das rheinland-pfälzische Marktwächter-Team bereits in der Vergangenheit beispielsweise vor dubiosen Streaming-Webseiten gewarnt, auf denen Verbraucher in eine Abofalle tappten und einen Spiele-Anbieter abgemahnt, der den Verbrauchern eine Premium-Mitgliedschaft unterschob.
Weitere Informationen
Die GlobRob GmbH bietet auf der von ihr betriebenen Webseite „safersurf.com“ einen Online-TV-Dienst an. Der Anbieter ermöglicht seinen Nutzern, über eine VPN-Verbindung auf Fernsehprogramme in anderen europäischen Ländern zuzugreifen.
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