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SAM AG & Dr. Thomas Schulte

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Die Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Thomas Schulte war eine der ersten Kanzleien die sich mit dem Thema SAM AG und deren Protagonisten befasst hatte. Wir haben hier zu dem Thema nocheinmal alte Artikel aus dem Internet herausgesucht, die durch die Inhaftierung der Herren Oberle, Hollenbach und Kaufmann an Aktualität gewonnen haben.Dr. Schulte scheint hier also zum damaligen Zeitpunkt mit vielen seiner Befürchtungen Recht gehabt zu haben:Droht der finanzielle Super – Gau? Schweizer Finanzaufsicht droht mit Auflösung der Gesellschaft

Die Swiss Asset Management AG, kurz SAM Finanz AG oder SAM AG, bot Inhabern alter und vermeintlich unrentabler Lebensversicherungen an, diese den Anlegern abzukaufen und das ausgezahlte Geld gewinnbringend anzulegen. Dabei wurden den Anlegern verschiedene Vertragsvarianten angeboten. Das Spektrum reichte von einer einmaligen, sofortigen Zahlung, über monatliche Raten bis hin zu einer garantierten Auszahlung am Ende der Laufzeit. Stets versprach die SAM AG den Anlegern jedoch einen erheblichen Gewinn.

Es kann dahinstehen, ob das Konzept auf lange Sicht aufgegangen wäre, denn unabhängig von dem wirtschaftlichen Erfolg hat die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde, kurz FINMA, im März 2012 Untersuchungen wegen des Verdachtes eines genehmigungspflichtigen Einlagegeschäfts ohne über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen. Der Geschäftsbetrieb der SAM AG wurde seitdem vorübergehend eingefroren und die Geschäfte durch eine eigens als Verfügungsberechtigte eingesetzte Züricher Kanzlei geführt. Seitdem erhalten die Anleger der SAM AG auch keine Zahlungen mehr. Es melden sich nun immer mehr verunsicherte Anleger der SAM AG bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und erbitten Rechtsrat in dieser Angelegenheit. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass die Informationspolitik der SAM deutlich zu wünschen übrig lässt. So spricht die SAM AG in denen an die Anleger versandten Newslettern teilweise nur von Überprüfungen durch die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde.

Wie der Kanzlei Dr. Schulte und Partner durch interne Quellen aus dem Prüfungsverfahren bekannt wurde, ist eine Entscheidung der FINMA in den nächsten Tagen oder Wochen zu erwarten. Mit dieser Verfügung werde darüber entschieden, ob das Geschäft der SAM AG durch diese wieder aufgenommen werden darf oder die SAM AG endgültig geschlossen wird. Letzteres hätte zur Folge, dass ein externer Liquidator die Geschäfte der Gesellschaft übernehmen und die SAM AG verpflichtet werden würde, sämtliche Verträge mit ihren Anlegern rückabzuwickeln. Da davon auszugehen ist, dass die SAM AG nicht über die nötigen Geldreserven verfügt, um alle Anleger auszuzahlen, besteht hier das Risiko, dass der SAM AG über kurz oder lang ein Insolvenzverfahren droht.

„Es haben sich bereits hunderte von Anlegern der SAM AG hilfesuchend an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner gewandt. Obgleich zunächst die Entscheidung der FINMA abzuwarten ist, sollte bereits für den Fall, dass die SAM AG aufgelöst wird, aus rechtlicher Sicht vorgesorgt werden, um den Entwicklungen nicht hinterher zu laufen. Sollte die FINMA AG eine Abwicklungsverfügung aussprechen, ist mit ziemlicher Sicherheit von einem Totalverlust für die Anleger auszugehen“, erklärt der bekannte Berliner Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Schulte die aktuelle Sachlage.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits jetzt mögliche Ansprüche gegen die verantwortlich Handelnden der SAM AG. Sollte sich tatsächlich der Vorwurf bestätigen, dass die SAM AG ein genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderlichen Genehmigungen geführt hat, so wären die Vorstände der SAM AG auch persönlich in die Haftung zu nehmen.

Darüber hinaus steht möglicherweise als Haftungsträger auch der in das Geschäftskonzept eingebundene Rechtsanwalt im Fokus, welcher als Treuhänder fungierte.

Letztendlich muss auch die Frage gestellt werden, ob die schweizerische Finanzaufsicht und damit auch der Schweizer Staat nicht Versäumnisse in der Vergangenheit sich vorwerfen zu lassen haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits die Erfolgsaussichten möglicher Amtshaftungsansprüche gegen den Schweizer Staat.

Artikel II

Gesellschaft wird abgewickelt

Die SAM AG stand bereits seit mehreren Monaten unter intensiver Prüfung der schweizerischen Finanzaufsichtsbehörde FINMA. Vorläufig wurden mehrere Verfügungsberechtigte eingesetzt, die die Geschäfte der SAM AG weitergeführt haben. Der größte Teil des Geschäftsbetriebes wurde jedoch bereits vorläufig eingestellt.

Nun hat die FINMA mit Entscheidung vom 04.09.2012 verfügt, dass die SAM AG endgültig aufgelöst und rückabgewickelt werden soll. Anlegern droht nun endgültig der Totalverlust ihrer Investitionen.

Dabei gab es schon seit Monaten Spekulationen, wie die Firma entscheiden werde. Die Dauer und der Umfang der durchgeführten Prüfungen ließen jedoch darauf schließen, dass die SAM AG ihren Geschäftsbetrieb nicht wieder aufnehmen werde.

Wir berichteten hierüber ausführlich.

Nun hat die Schweizerische Finanzaufsichtsbehörde FINMA auf Grundlage eines vom vorläufigen Verfügungsberechtigten erstellten Prüfungsberichts entschieden, dass das Geschäftsmodell der SAM AG ein Einlagengeschäft darstellt, welches genehmigungspflichtig gewesen ist. Diese Genehmigung lag jedoch nicht vor.

Die Konsequenz hieraus ist, dass die Gesellschaft und alle mit dieser geschlossenen Verträge rückabgewickelt werden müssen. Sämtliche Anleger, die ihre Gelder damals aus dem Verkauf von laufenden Lebensversicherungen investiert haben, müssten danach ihre Gelder zurückerhalten. Das Problem ist, dass die Gesellschaft voraussichtlich nicht über die hierfür nötigen Liquiditätsreserven verfügt, sodass die an die Gesellschaft gestellten Forderungen nicht erfüllt werden können. und somit der SAM AG die Insolvenz droht. Für die Anleger der SAM AG könnte dies Totalverlust der Kapitalanlage bedeuten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner stehen in intensivem Kontakt mit verschiedenen Verantwortlichen aus dem Umfeld der SAM AG. Bislang haben sich an die Rechtsanwälte bereits mehrere hundert Anleger der SAM AG gewandt, um ihre Gelder noch zu retten.

Zu prüfen ist hierbei, welche Ansprüche gegen die Vorstände der SAM AG gerichtlich geltend gemacht werden können, da für Verstöße gegen die Genehmigungspflicht regelmäßig auch die Vorstände der Gesellschaft persönlich haften.

Darüber hinaus werden bereits die Voraussetzungen von Amtshaftungsansprüchen gegen die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde und somit gegen den Schweizer Staat geprüft. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner sind hier bereits in juristische Prüfungen eingestiegen.

Die Probleme der Schweizer Swiss Asset Management Group AG (SAM AG) sind nicht neu, für viele Anleger jedoch schon. Seit März 2012 hatte die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma die SAM AG vorläufig wegen des Verdachts eines  genehmigungsbedürftigen Einlagengeschäfts untersucht. Am 24.08.2012 stand fest: Die SAM AG wird abgewickelt.  Betroffen sind Anleger der SAM AG Group, der BestLife Select AG, CASHSELECT, LEO ONE, die mit großen Verlusten ihrer Vermögensanlage zu rechnen haben.

Die SAM AG bot Inhabern alter und vermeintlich unrentabler Lebensversicherungen an, diese  abzukaufen und das ausgezahlte Geld gewinnbringend anzulegen. Den Anlegern wurden zwei verschiedene Vertragsvarianten angeboten: von einer Einmalzahlung, über monatliche Ratenzahlung bis hin zu einer garantierten Auszahlung am Ende der Laufzeit, stets mit hohen Gewinnversprechungen. Dadurch wurde ein Produktwechsel vollzogen und Vertragspartner der Kunden war nun nicht mehr die Lebensversicherungsanstalt, sondern die SAM Finanz AG.

Und nun – Hilfe!

Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner: „Aufgrund der Entwicklung und Überprüfung wurde der Geschäftsbetrieb erstmal eingefroren, dann nach dem Beschluss der Schweizer Aufsichtsbehörde abgewickelt (Liquidation). Das bedeutet, dass ein Liquidator die Geschäfte der Gesellschaft übernimmt und die SAM AG verpflichtet wurde, sämtliche Verträge mit Ihren Anlegern rückabzuwickeln.  Aber aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der SAM AG droht  den vielen tausend Kunden ein erheblicher Verlust der Gelder. Die Kunden erhalten keine Auszahlungen mehr, es zeichnet sich nach der Überprüfung der Liquidatoren immer mehr ab, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um sämtlichen Anlegern der SAM AG, BestLife Select AG, Cashselect, LEO One ihr eingezahltes Geld zurückzuzahlen, es besteht das Risiko, dass der SAM AG über kurz oder lang ein Insolvenzverfahren droht.“

Wer hilft den Anlegern? – Die Liquidatoren?

Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Nein, die Liquidatoren können die Aufgaben der Anleger nicht übernehmen, da sie für die FINMA als Abwickler der SAM AG und nicht als Verbraucherschützer eingesetzt wurden. Der tatsächliche Auftrag der Liquidatoren zielt schlichtweg auf die Verwertung und Auflösung der Gesellschaft ab. Die Liquidatoren sollen keine Gewinne erwirtschaften und auch nicht dafür sorgen, dass neue Anlagekonzepte geschaffen werden. In der Liquidation wird schlichtweg alles veräußert, was der Gesellschaft gehört. Das hierdurch erlangte Geld wird verteilt. Reicht es nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen, muss Konkurs beantragt werden.“

Warum wurden nicht alle Kunden zeitnah benachrichtigt?

Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Dies sieht das Schweizer Recht nicht vor. Die Liquidatoren prüften die Vermögensverhältnisse der SAM AG und wickelten diese ab. Im Rahmen der Liquidation erging jedoch keine direkte Kontaktaufnahme mit den Anlegern der SAM AG. Vielmehr wurden mehrere sogenannte „Schuldenrufe“ im Schweizer Handelsamtsblatt, im Internet und in Zeitungen veröffentlicht, die aber aller Voraussicht nach nicht alle Kunden zeitnah erreichten. Daraus resultiert das Problem für viele der insgesamt ca. 4.500 zumeist deutschen Kunden der SAM AG, dass sie bisher keine Kenntnis davon hatten, dass Ihr Geld gefährdet ist.“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben mehrfach und mit Nachdruck auf dieses Problem hingewiesen und bei den Liquidatoren eine direkte Kontaktaufnahme angeregt.

Rechtsanwalt Schulter: „Insbesondere die Anleger mit den Vertragsvarianten, bei denen keine monatlichen Ratenzahlungen vereinbart waren, sondern die Anleger auf eine Schlusszahlung nach Ablauf einer mehrjährigen Laufzeit warten, wussten bis zur jetzt erfolgten Information durch die Liquidatoren nichts „von ihrem Glück“,  sie fielen aus allen Wolken, denn wertvolle Zeit des Handelns ist verstrichen. Wer von den Anlegern nicht zuvor zufällig von den Problemen der SAM AG erfahren oder sich selbständig auf die Suche nach Informationen gemacht hat, war bis jetzt unwissend.“

Viele der Anleger, die sich jetzt hilfesuchend an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner wenden, sind über diese Informationspolitik empört, fühlen sich zusätzlich übergangen zu all den Sorgen und den Verlust um ihre noch sicher geglaubte Geldanlage.

Welche aktuelle Hilfestellung gibt es für betroffene Anleger, warum mit Anwalt?

Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Die Liquidatoren können den betroffenen Kunden nicht helfen, da sie nicht für den Verbraucher zuständig sind. Der Verbraucherschutzanwalt ist für den Verbraucher da  und hilft ihm, die drohenden Verluste so gering wie möglich zu halten oder dass die eingetretenen Verluste kompensiert werden, durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der SAM AG, den Vorständen, Treuhänder, beteiligte Wirtschaftsprüfer und dem Schweizer Staat. Erfolgreich konnte bereits ein Musterverfahren gegen die SAM AG und deren ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Herrn Michael Oberle durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner gewonnen werden.  Weiterhin ist das Projekt der Auffanggesellschaft Arbeitsgemeinschaft ökologischer Projekte für die Geschädigten der SAM AG umgesetzt worden. Ziel hierbei ist, die geschädigten Kunden ohne Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor Verlusten zu bewahren und den Opfern von Michael Oberle und Co zur Gerechtigkeit zu verhelfen und gegen den Betrug vorzugehen.“

Vorteil der gebündelten Interessenvertretung

Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Es hat sich bereits in anderen Verfahren gezeigt, dass es zur gebündelten Interessenvertretung sinnvoll ist, sich der Geschädigtengemeinschaft SAM AG anzuschließen, um von den Erkenntnissen und den erzielten Erfolgen einzelner gemeinsam zu profitieren. So kann sich jeder Teilnehmer sicher sein, mit seinen Ansprüchen nicht alleingelassen zu werden. Die Chancen für betroffene Anleger und ihre Familien sind alleine oftmals zu gering, in einer starken Gemeinschaft mit starken Partnern kann druckvoll und zielführend verhandelt und gekämpft werden.“

Artikel III

Lange Zeit kursierten Gerüchte und zeichneten sich Entwicklungen ab. Nun ist es gewiss: Die SAM AG ist überschuldet. Anleger  und ihre Familien fürchten nun zu Recht um ihr Geld.

Die Liquidatoren haben mit Schreiben vom 07.03.2013 mitgeteilt, dass über das Vermögen der SAM AG (Swiss Asset Management Group AG) am 25.02.2013 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Seit März 2012 hatten die Liquidatoren das Geschäftskonzept und die Vermögensverhältnisse der SAM AG überprüft. Alle weiteren Fakten, die seit geraumer Zeit bis heute ans Tageslicht kommen zeigen  nun das ganze Ausmaß des Geschäftskonzeptes und die Hoffnung der betroffenen Anleger schmilzt immer mehr dahin.  Durch die vollständige Überprüfung der Liquidatoren zeigte sich, dass letztendlich nicht nur die fehlende Bankgenehmigung, sondern auch wirtschaftlich bedenkliche Entscheidungen der Verantwortlichen zu den Schwierigkeiten geführt haben. Die SAM AG musste deshalb bereits vor der vorläufigen Liquidation über 10 % Ihrer mittelbaren Beteiligung an dem Geothermie-Kraftwerk Kirchweidach, Bayern verkaufen.

SAM AG überschuldet

Aus dem Schreiben der Liquidatoren, welche nun auch das Konkursverfahren (entspricht dem deutschen Insolvenzverfahren) begleiten werden, teilen sie den Gläubigern ganz klar mit, dass die SAM AG „ganz erheblich überschuldet“ ist. Auf der Habenseite habe man Vermögenswerte in Höhe von ca. 4,76 Mio. Schweizer Franken gefunden. Dem gegenüber stünden jedoch Verbindlichkeiten etc. in Höhe von 83 Mio. Schweizer Franken. Es bestehe daher eine Überschuldung in Höhe von ca. 78,24 Mio. Schweizer Franken.

Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen

Doch worauf müssen sich die betroffenen Anleger nun einstellen? Bedeuten diese Zahlen, Geld und Anlage „Ade, auf Nimmerwiedersehen“?  Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „An der Tatsache ist kaum zu rütteln, wie die Liquidatoren nach der Überprüfung nun weiter mitgeteilt haben, steht fest, dass die Forderungen gegenüber der SAM AG hauptsächlich den ca. 4.500 Anlegern zustehen. Aber aufgrund der nun festgestellten schlechten Vermögensverhältnisse der SAM AG müssten diese Anleger „mit hohen Verlusten rechnen“. Es wird wahrscheinlich eine Quote von deutlich unter zehn Prozent an die Anleger ausgezahlt werden.“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner hatten bereits seit Längerem auf diese Gefahr hingewiesen. Daher wurden bereits frühzeitig Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Verantwortliche geprüft und schon begonnen gerichtlich durchzusetzen. Ansprechpartner Rechtsanwalt Christian M. Schulter hierzu: „Weiterhin arbeiten unabhängig von verschiedenen Klageverfahren  die Rechtsanwälte der Geschädigtengemeinschaft SAM AG weiterhin intensiv an einer möglichen Auffanglösung unter dem Namen „Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Projekte“, bei der es Ziel sein soll, den geschädigten Kunden ohne Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor weiteren Verlusten zu bewahren.“

Artikel IV

 

1 Komment

  • Aus solchen Investments ist leider null Geld zurück zu holen!
    Wer einen Anwalt beauftragt in dieser Sache tätig zu werden…der wirft nur dem schlecht investierten Geld zusätzlich gutes hinterher….und zwar für die Anwälte. Diese sollten ihren Mandanten von Beginn an die Wahrheit sagen….nur dann würden sie ja nichts verdienen!

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