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Allgemeine Informationen an Anleger und Gläubiger

Zürich, den 11. September 2012 – Verfügung der FINMA vom 24. August 2012

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern (nachfolgend „FINMA“) hat mit Verfügung vom 24. August 2012 gestützt auf das schweizerische Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) sowie gestützt auf das Bundesgesetz über Banken und Sparkassen und die dazugehörige Verordnung (BankG und BankV) mit sofortiger Wirkung die Auflösung und Liquidation folgender Gesellschaften angeordnet:

– SAM Management Group AG (oft auch „SAM AG“ genannt), Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil

– Ultra Sonic Holding AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern

– Ultra Sonic Holding SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

– Ultra Sonic Bonds Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

– Ultra Sonic Private Equity Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der

Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil

– Green Investment Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil (vormals Ultra Sonic Forex Investment SA, Panama)

– Ultra Sonic International SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

– Zentauri Overseas Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

– Sylvin Equities Inc., Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil

Sodann hat die FINMA mit gleicher Verfügung per 27. August 2012, 08:00 Uhr, über die Asset Treuhand AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern, den Konkurs eröffnet.

Die genannten Massnahmen wurden am 4. September 2012 auf der Internetseite der FINMA publiziert (vgl. auch Internetseite der FINMA zu Liquidationen und Insolvenzen.

Als Liquidatoren bzw. als Konkursliquidatoren wurden (jeweils mit Einzelzeichnungsberechtigung) die Rechtsanwälte Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia von der Anwaltskanzlei Baur Hürlimann AG in Zürich eingesetzt. Die ehemaligen Organe, Geschäftsführer und Direktoren usw. der oben genannten Gesellschaften sind nicht mehr zur Vertretung dieser Gesellschaften befugt.

Die Verfügung der FINMA vom 24. August 2012 ist noch nicht rechtskräftig. Indessen wurde einem allfälligen Rechtsmittel die sog. aufschiebende Wirkung entzogen, so dass die Verfügung der FINMA grundsätzlich sofort vollstreckbar ist.

Laut Verfügung der FINMA existieren wirtschaftliche, personelle sowie organisatorische Verflechtungen zwischen einzelnen der oben genannten Gesellschaften, so dass diese rechtlich z.T. als sog. Gruppe behandelt werden. Somit wurde auch für solche Gruppengesellschaften die Liquidation bzw. der Konkurs angeordnet, die nicht aktiv Anlegermittel entgegen genommen haben. Dennoch wird für jede einzelne Gesellschaft ein selbständiges Liquidationsverfahren bzw. Konkursverfahren durchgeführt, weil das schweizerische Recht keinen Konzern- bzw. Gruppenkonkurs kennt.

Auf der vorliegenden Internetseite werden ausschliesslich Informationen zum Verfahren betreffend die SAM Management Group AG veröffentlicht.

Informationen zu den Verfahren der Asset Treuhand AG, Ultra Sonic Holding AG, der Ultra Sonic Holding SA Panama inkl. Subgesellschaften, sowie der Zentauri Overseas Group SA und der Sylvin Equities Inc. (alle zusammen sog. Ultra Sonic Gruppe) werden auf einer eigenen Internetseite
www.ush-liquidation.ch veröffentlicht.

Anleger und Gläubiger werden gebeten, sich ausschliesslich via Briefpost oder E-Mail an die Liquidatoren zu wenden. Es werden indessen aus Zeit- und Kostengründen sowie in Nachachtung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung keine weitergehenden Auskünfte erteilt. Sämtliche relevanten Informationen sind auf der jeweiligen Internetseite zu finden und werden laufend durch die Liquidatoren aktualisiert.

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