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Seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 sehen sich Vodafone-Kundinnen und -Kunden mit zusätzlichen Kosten von fünf Euro pro Monat für ihre Internet- und Telefonanschlüsse konfrontiert. Diese Preisanpassung, die Vodafone während der laufenden Vertragslaufzeit vorgenommen hat, wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, der eine rechtliche Grundlage für solch eine Erhöhung vermisst. Als Reaktion darauf hat der vzbv eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, der sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher nun anschließen können, indem sie sich im Klageregister eintragen.

„Viele scheuen wegen der Mehrkosten von fünf Euro den Weg vor Gericht. Doch durch unsere Sammelklage wird es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, ohne Kostenrisiko ihre Rechte zu wahren. Wer von der Preiserhöhung betroffen ist, sollte sich daher zeitnah ins Klageregister eintragen, um möglicherweise Geld zurückzuerhalten, falls wir erfolgreich sind“, erklärt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Teilnahme an der Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone-Kunden, die einen Festnetz-Internet- und/oder Telefonanschluss haben und von der Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit betroffen sind, können sich der Klage anschließen. Dies betrifft Verträge mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH. Mobilfunkverträge sind von dieser Klage ausgenommen.

Um an der Sammelklage teilzunehmen, müssen sich Betroffene beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Unterstützung bietet dabei das Tool auf www.sammelklagen.de/vodafone, das nach Beantwortung einiger Fragen prüft, ob der individuelle Fall zur Klage passt und anschließend Anleitung zum Eintrag ins Klageregister gibt.

Vorteile der Registrierung

Mit der erfolgreichen Registrierung im Klageregister verhindern Teilnehmende, dass ihre Ansprüche verjähren, und sichern sich die Teilnahme an der Sammelklage, ohne dass weitere rechtliche Schritte nötig sind. Zudem bietet die Sammelklage im Falle eines Erfolgs direkte Schadensersatzleistungen oder Rückerstattungen, ohne dass die Verbraucher erneut vor Gericht ziehen müssen.

Für diejenigen, die über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden bleiben möchten, bietet der vzbv einen News-Alert an, für den man sich online anmelden kann, um regelmäßige Updates per E-Mail zu erhalten. Diese Sammelklage bietet somit eine effiziente und risikoarme Möglichkeit für Verbraucher, gegen unerwünschte Preiserhöhungen vorzugehen.

www.vzbv.de

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