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Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Sammelklage gegen Energiekonzepte Deutschland GmbH macht das Sinn?
Verbraucherschutzinformationen

Sammelklage gegen Energiekonzepte Deutschland GmbH macht das Sinn?

qimono (CC0), Pixabay
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Der Begriff „Sammelklage“ klingt für viele Verbraucher wie ein starkes Instrument, um gegen Unternehmen vorzugehen, wenn mehrere Betroffene betroffen sind. Tatsächlich gibt es aber in Deutschland nicht das, was in den USA als „Sammelklage“ („Class Action“) bekannt ist. Hier einige wichtige Punkte zur Klärung:

1. Was ist eine Sammelklage?

In den USA erlaubt eine Sammelklage einer Gruppe von Personen mit ähnlichen Ansprüchen, gemeinsam gegen ein Unternehmen oder eine Organisation zu klagen. Diese Form der Klage fasst die Ansprüche mehrerer Betroffener zusammen und wird von einem oder mehreren Vertretern stellvertretend für alle geführt. Falls sie erfolgreich ist, profitieren alle betroffenen Verbraucher von der Entscheidung, auch ohne selbst direkt klagen zu müssen.

2. Gibt es Sammelklagen in Deutschland?

In Deutschland gibt es keine „Sammelklage“ im klassischen US-amerikanischen Sinne. Stattdessen gibt es vergleichbare Instrumente, wie etwa die Musterfeststellungsklage. Diese wurde 2018 eingeführt und dient dazu, eine Vielzahl ähnlicher Ansprüche von Verbrauchern in einem Gerichtsverfahren zu bündeln. Allerdings unterscheidet sich die Musterfeststellungsklage stark von der US-Sammelklage, da die Ansprüche in Deutschland erst nach einem erfolgreichen Verfahren individuell geltend gemacht werden müssen.

3. Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage:

  • Mindestens 50 betroffene Verbraucher müssen sich für die Klage anmelden.
  • Die Klage kann nur von qualifizierten Verbraucherverbänden erhoben werden, z. B. dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
  • Es muss ein gemeinsames Anliegen der Betroffenen bestehen, z. B. bei fehlerhaften Produkten oder unzulässigen Vertragsbedingungen.
  • Die Klage dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen festzustellen, sie führt aber nicht direkt zu einer Entschädigung der Betroffenen.

4. Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Ein Verbraucher muss sich in ein Klageregister eintragen, um an der Musterfeststellungsklage teilzunehmen. Ist das Verfahren erfolgreich, steht fest, dass die Ansprüche der Verbraucher berechtigt sind. Die Betroffenen müssen danach jedoch ihre Ansprüche in einem separaten Verfahren individuell durchsetzen.

5. Alternativen zur Musterfeststellungsklage:

Für kleinere Gruppen von Geschädigten gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit von Sammelverfahren im Rahmen des Zivilprozesses. Hier können Kläger ihre Ansprüche zusammen in einem Verfahren geltend machen, z. B. über sogenannte Streitgenossenschaften. Dabei führen die Kläger jedoch jeweils eigenständige Verfahren, die lediglich gemeinsam verhandelt werden.

Fazit:

Die „Sammelklage“ ist in Deutschland also eher eine Musterfeststellungsklage und unterscheidet sich grundlegend von der US-Variante. Sie bietet Verbrauchern eine Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber großen Unternehmen durchzusetzen, jedoch mit dem Nachteil, dass nach dem erfolgreichen Ausgang der Klage noch weitere Schritte nötig sind, um Entschädigungen zu erhalten.

Nun haben uns über 30 Kunden der Energiekonzepte Deutschland GmbH, die Ärger mit dem Unternehmen bezüglich MWST. Steuerrückzahlung haben, gefragt, ob man in diesem Zusammenhang nicht über eine Sammelklage nachdenken sollte. Kann man, aber wir sind keine Juristen, die das vorbereiten oder gar entscheiden könnten. Was wir jedoch wissen, ist, dass sich die Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden derzeit intensiv mit diesem Thema befasst

1 Komment

  • Die Informationen in dem
    Beitrag sind nicht korrekt: Sie vernachlässigen einerseits die Tatsache, dass es seit Oktober 2023 in Deutschland auch eine Abhilfeklage gibt und stellt außerdem die (ebenfalls seit Oktober 2023 geänderten) Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage falsch dar.

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