Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Sammelklage gegen ExtraEnergie: Verbraucherschutz klagt wegen drastischer Preiserhöhungen
Verbraucherschutzinformationen

Sammelklage gegen ExtraEnergie: Verbraucherschutz klagt wegen drastischer Preiserhöhungen

Couleur (CC0), Pixabay
Teilen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Energieanbieter ExtraEnergie eingereicht. Der Grund: Das Unternehmen hat die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht – teilweise um mehr als 200 Prozent. Viele Kundinnen und Kunden sehen sich dadurch mit deutlich höheren Rechnungen konfrontiert, die für einige Haushalte kaum noch bezahlbar sind.

Warum wurde die Klage eingereicht?

Laut vzbv wurden die Preiserhöhungen von ExtraEnergie ohne ausreichende Vorankündigung oder nachvollziehbare Begründung durchgeführt. Der Verband wirft dem Unternehmen vor, gegen geltendes Verbraucherrecht verstoßen zu haben. Ziel der Klage ist es, dass betroffene Kundinnen und Kunden ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen.

ExtraEnergie ist bereits in der Vergangenheit durch unklare Preiserhöhungen und Probleme bei der Abrechnung aufgefallen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich darüber, dass sie keine oder nur unzureichende Informationen über die Preisänderungen erhalten hätten. Zudem seien einige der Preiserhöhungen weit über den Marktpreisen gelegen.

Wer kann sich der Sammelklage anschließen?

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden von ExtraEnergie, die von den Preiserhöhungen betroffen sind, können sich der Sammelklage anschließen. Dafür müssen sie sich über die offizielle Webseite des vzbv oder über eine der Verbraucherzentralen registrieren.

Die Sammelklage bietet den Vorteil, dass Verbraucher nicht einzeln gegen das Unternehmen klagen müssen, sondern gemeinsam eine bessere rechtliche Position haben. Dies erhöht die Chancen, dass ExtraEnergie zur Rückzahlung verpflichtet wird.

Welche Chancen hat die Klage?

Verbraucherschutzorganisationen haben in ähnlichen Fällen bereits Erfolge erzielt. Gerichte prüfen bei solchen Sammelklagen, ob die Preiserhöhungen rechtlich zulässig waren und ob das Unternehmen seine Kunden ordnungsgemäß informiert hat. Falls ExtraEnergie gegen geltende Vorschriften verstoßen hat, könnten Rückzahlungen in Millionenhöhe an betroffene Haushalte fällig werden.

Was sollten betroffene Kunden jetzt tun?

  1. Unterlagen sammeln: Rechnungen, Vertragsunterlagen und Mitteilungen über Preiserhöhungen sollten gut aufbewahrt werden. Diese Dokumente können als Nachweis dienen.
  2. Sich informieren: Über die Webseite des vzbv oder die Verbraucherzentralen kann geprüft werden, ob eine Teilnahme an der Klage möglich ist.
  3. Klage anschließen: Betroffene sollten sich möglichst frühzeitig der Sammelklage anschließen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Fazit

Die Sammelklage gegen ExtraEnergie ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz. Hohe Preiserhöhungen ohne klare Begründung dürfen nicht einfach hingenommen werden. Sollten die Gerichte zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, könnte dies ein starkes Signal an die gesamte Energiebranche senden. Kunden sollten sich informieren und prüfen, ob sie selbst betroffen sind, um mögliche Rückzahlungen nicht zu verpassen.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...