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Sammelklage gegen Sparkasse Altenburger Land

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will mit einer Musterklage vor dem Thüringer Oberlandesgericht feststellen lassen, dass die Sparkasse Altenburger Land Sparverträge des Typs „s-Vermögensplan“ unrechtmäßig gekündigt und unwirksame Zinsklauseln verwendet hat. Rund 6.000 Verbraucher:innen mit unbefristeten Verträgen kündigte die Sparkasse im Jahr 2020. Bei Vertragsabschluss hatte die Sparkasse vor allem für treue Sparer:innen attraktive Prämien in Aussicht gestellt. Betroffene können sich ab sofort kostenlos der Musterfeststellungsklage anschließen.

„Für die Kündigungen der rund 6.000 Sparverträge gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Sparkasse Altenburger Land hat tausenden Sparerinnen und Sparern zu Unrecht Prämienzahlungen vorenthalten“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. „Wenn sich die Betroffenen der Musterfeststellungsklage anschließen, können sie sich gegen das Vorgehen der Sparkasse Altenburger Land wehren, ohne selbst klagen zu müssen.“

Sparer:innen um Prämienzahlungen gebracht

Die Sparkasse hat unklare und damit unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung verwendet. Der vzbv geht davon aus, dass sie den Betroffenen so zu wenig Zinsen gezahlt hat uns sie diese neu berechnen muss.

Mit den Kündigungen hindert die Sparkasse die Sparer:innen zudem daran, die höchste Prämienstufe zu erreichen. Diese Zuzahlungen der Sparkasse steigen mit zunehmender Sparleistung und wären vor allem für langfristige Sparer:innen attraktiv gewesen.

Angebote für Betroffene

Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob ihr Fall zur Klage passt und erhalten weitere Hinweise sowie einen Mustertext für die Anmeldung.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Altenburger Land erhalten Verbraucher:innen auf der Internetseite www.musterfestellungsklagen.de des vzbv. Sie können sich auch zu einem News-Alert anmelden. Der vzbv informiert sie dann per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren.

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