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Sammelklagen – Angst vor der Klageindustrie

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Anders als in den USA sind Sammelklagen in Europa nur in wenigen Ländern möglich. Österreich hat jetzt seit langer Zeit eine solche Sammelklage gegen den AWD auf den Weg gebracht. In Deutschland sind Sammelklagen noch undenkbar – noch.
Die Idee von Sammelklagen ist ein seit langem strittiges Thema. Schon 2007 hatten die damals zuständigen Kommissarinnen entsprechende Gesetzesvorschläge angekündigt, allerdings – anders als jetzt – getrennt voneinander. Schon damals war das Vorhaben auf scharfe Kritik in mehreren Mitgliedstaaten und im Europaparlament gestoßen. Als Hauptgegner gelten unverändert Deutschland und Frankreich. Der damalige Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hatte Widerstand im Ministerrat angekündigt. Die Europaparlamentarier hatten zudem bemängelt, dass sie am Gesetzgebungsprozess teilweise nicht beteiligt gewesen wären. Vor dem Hintergrund dieser Kritik hatte Barroso 2009 die Pläne auf Eis gelegt, weil er damals um seine Bestätigung als Kommissionspräsident durch die Mitgliedstaaten und das Parlament fürchten musste.

Jetzt will man aber einen neuen Versuch machen, solche Sammelklagen zu zulassen. Natürlich wehren sich vor allem Unternehmerverbände gegen ein solches Vorhaben, aber warum eigentlich? Amerika kennt das seit Jahrzehnten und trotzdem funktioniert die Wirtschaft in den USA.

Sammelklagen zeigen aber auch, das berechtigte Kritik an Produkten und deren Auswirkungen, dann schneller vor Gericht landen, das Gericht dann vor allem den Fall einmal entscheiden muss, nicht 100 mal oder 1.000 Mal wie jetzt in Deutschland. Die Zulassung von Sammelklagen wäre eine Stärkung des Verbraucherschutzes.

Zivilklagen von Geschädigten sind in verschiedenen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, prinzipiell schon jetzt möglich, auch solche, die auf einem gemeinsamen Vorgehen der Kläger beruhen (Kollektivklagen). Die EU-Kommission begründet ihren jüngsten Vorstoß indes vor allem damit, dass die unterschiedlichen Regelungen in den Staaten zu einer unterschiedlichen Rechtsanwendung und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. In dem Papier wird beteuert, die Kommission wolle eine „Klageindustrie“ nach amerikanischem Vorbild vermeiden. Es bleibt allerdings offen, wie sich das sicherstellen lässt.

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