Ja, das ist sicherlich eine Möglichkeit, die man aus dem Verbot der BaFin ableiten kann.
Jeder, der in irgendeiner Form Geld über Herrn Kalnins Geld an ausländische Firmen/Internetplattformen überwiesen hat, sollte sich sicherlich darüber jetzt schnellstmöglich ernsthafte Gedanken machen, denn unendlich viel Geld dürfte Herr Kalnins vermutlich nicht haben, wenn jetzt eine Rückforderungswelle von Geldern auf ihn zukommt.
Ob Herr Kalnins wirklich weiß, was er sich da eingebrockt hat, darf man sicherlich bezweifeln.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. Juni 2019 gegenüber der Pesso Consult GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Pesso Consult GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Damit betreibt sie das Finanztransfergeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis. Die BaFin geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei den transferierten Geldern um Kundengelder nicht lizensierter Online-Handelsplattformen handelt.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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