FMA

Sanktion

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das BVwG im Beschwerdeverfahren betreffend das Straferkenntnis der FMA vom 24.04.2018 gegen die Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG) wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten gemäß § 39 Abs 2 BWG , § 11 Abs 2 KI-RMV iVm § 99d BWG , nach Einschränkung der Beschwerde auf die Strafhöhe, eine Strafe in Höhe von EUR 45.000,- verhängt hat.

Es wurden Mängel bezüglich des Business Continuity Management sowie der IT-Notfallplanung sanktioniert. Im selben Verfahrenskomplex wurde vom BVwG das Straferkenntnis der FMA vom 24.04.2018 gegen einen im Tatzeitraum Verantwortlichen wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten gemäß § 39 Abs 2 BWG , § 11 Abs 2 KI-RMV iVm § 98 Abs 5 Z 4 BWG sowie Verletzung von Organisationspflichten gemäß § 17 Abs 3 WAG 2007 iVm § 95 Abs 2 Z 2 WAG 2007 in der Schuldfrage bestätigt und eine Strafe von EUR 5.000,- verhängt.

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