Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. wegen Verstoßes gegen Veranlagungsbestimmungen
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. als juristische Person wegen Verstoßes gegen die Veranlagungsbestimmungen des § 71 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) in Bezug auf einen Miteigentumsfonds (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) eine Geldstrafe in Höhe von EUR 1.600,– verhängt hat.
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