Von den Sanktionen sind vornehmlich im Staatsbesitz befindliche russische Banken betroffen. Konkret handelt es sich um folgende Institute: Sberbank, VEB, VTB, Gazprombank und Rosselkhozbank.
Nicht betroffen sind deren Töchter in der Europäischen Union, etwa die VTB Austria AG mit Sitz in Wien, die mit der VTB Direktbank in Frankfurt am Main eine Zweigniederlassung für den deutschen Markt unterhält, oder die ebenfalls österreichische DenizBank, die der Sberbank gehört.
Diese Institute treten im deutschen Markt vor allem mit Tages- und Festgeldkonten auf.
Ist mein Geld bei Instituten mit russischem Hintergrund konkret gefährdet?
Nein. Es sind in den oben genannten Fällen EU-Banken, die dem EU Recht und der von der EU vorgesehenen Finanzaufsicht unterfallen. Das gilt auch für die in der Europäischen Union vorgeschriebene Einlagensicherung. Diese schützt Kontogelder, damit auch Festgeld und Tagesgelder bis insgesamt 100.000 Euro pro Kunde und Bankinstitut mit eigener Lizenz für den Fall, dass ein Institut doch zahlungsunfähig werden sollte. Das bedeutet, die bestehenden Einlagen sind geschützt, selbst wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanktionen gegen die Eigner beziehungsweise Mutterhäuser die Institute in finanzielle Schwierigkeiten bringen würden.
Was kann man tun, wenn man ein Festgeldkonto hat?
Wer Festgeld angelegt hat, kann dies meist ohnehin nicht ohne Verluste vorzeitig zurückverlangen, hier sollte der Schutz der Einlagensicherung bedacht werden, damit keine unnötigen Kosten oder Verluste entstehen. Tagesgeld ist jederzeit verfügbar. Jede Bank muss sich darauf einstellen, dass es schnell zurückgezogen wird, wenn es einen besseren Anbieter im Markt gibt. Auch hier zwingt dank der Einlagensicherung nichts und niemand zu übereilten Entscheidungen.
Was ist bei Neuanlagen zu beachten?
Eine Frage, auf die es momentan keine eindeutige Antwort gibt. Niemand kann vorhersagen, ob der mit den Sanktionen dokumentierte Konflikt weiter eskaliert und ob dies auch einmal Auswirkungen auf die Einlagen hat. Kontrollieren sollten Verbraucher in jedem Fall, ob das von ihnen gewählte Geldanlageprodukt von einem Einlagesicherungssystem geschützt wird und welches EU-Land dafür zuständig ist, wohin sie sich also im schlimmsten Fall wenden müssen.
Bei der Entscheidung helfen Tagesgeld -und Festgeldvergleiche im Internet, wie beispielsweise unter http://www.fmh.de/ oder www.biallo.de. Bei Festgeldanlagen sollte man die Kündigungsfristen im Auge behalten, sonst kann sich ein Wechsel deutlich verzögern.
Was gilt in Bezug auf Anleihen oder Konten direkt bei den betroffenen Banken in Russland?
Die Sanktionen schränken das Geschäft mit den Instituten in Russland ein, allerdings nur in Bezug auf bestimmte Refinanzierungsgeschäfte und Möglichkeiten, Anleihen auf dem europäischen Markt zu platzieren. Zweifelsfragen beantwortet das zuständige Servicezentrum Finanzsanktionen bei der Bundesbank.
Quelle:VBZ HH
Kommentar hinterlassen