Als nationale zuständige Aufsichtsbehörde (National Competent Authority) im System der Europäischen Finanzaufsicht unternimmt die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein alle notwendigen Schritte im Rahmen ihrer Kompetenzen um die Erfüllung dieser Aufforderung zu gewährleisten.
Die FMA steht in enger Abstimmung mit den einzelnen Finanzintermediären, um die verschiedenen Risiken richtig einordnen zu können und diese mittels geeigneter mikro- und makroprudenzieller Instrumente wirkungsvoll zu adressieren.
Der Liechtensteinische Bankenverband (LBV) und die Liechtensteinische Treuhandkammer (THK) haben in einem gemeinsamen Statement der liechtensteinischen Regierung die volle Unterstützung in der konsequenten Umsetzung und Anwendung der Sanktionen zugesichert. Sie stehen im permanenten Austausch mit den zuständigen Behörden und dem Krisenstab der Regierung.
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