Üblacker Handels GmbH
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs 1a Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2021 teilt die FMA daher mit, dass die
Üblacker Handels GmbH
FN 403470 p
Wiedener Ring 23, 3300 Winklarn
mit Bescheid vom 27.01.2021 aufgetragen wurde, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG (Einlagengeschäft) und das weitere Halten der entgegengenommenen Gelder zu unterlassen.
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