Die BaFin hat der Sanpuro Vertrieb GmbH, Neuss, mit Bescheid vom 7. Mai 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Sanpuro Vertrieb GmbH hatte auf Grundlage von Verträgen über Zeichnungen der „Sanpuro-Anleihe 2018“ gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.
Damit betrieb die Sanpuro Vertrieb GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtete die Sanpuro Vertrieb GmbH die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Die Sanpuro Vertrieb GmbH hat der BaFin hierzu Nachweise vorgelegt.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Anmerkung der Redaktion:
Eine dann eher ungewöhnliche Mitteilung der BaFin, denn hier könnte man interpretieren, dass die Anleger, denen man das nicht genehmigte Produkt verkauft hat und Verträge dazu abgeschlossen hat, bereits die angenommenen Gelder zurückbekommen haben.
Das wäre dann sicherlich, neben der negativen Warnung der BaFin, auch ein gutes Zeichen für die Anleger. Es kommt ja dann eher selten vor, dass die Anleger auch das komplette einbezahlte Kapital zurückbekommen. Insofern schon erwähnenswert positiv.
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