Am Lübecker Verwaltungsgericht wird heute über eine Sendelizenz des Privatsenders Sat.1 verhandelt, welche der Sender von der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein erhielt. Die rheinland-pfälzische sowie die hessische Landesmedienanstalt sind der Ansicht, dass solch ein Wechsel der Landesmedienanstalt unzulässig sei und klagen deshalb nun vor Gericht.
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