In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSB Deutsche Sachwert- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Am Eiswurmlager 1c, 01189 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29132 vertreten durch den Geschäftsführer Markus Schulz
ergeht am 19.08.2015 nachfolgende Entscheidung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, den 03.09.15, 9:00 Uhr,
beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Saal D 131.
Inhalt der Abstimmung ist: Die Entscheidung der Gläubigerversammlung, über die Zustimmung zur freihändigen Verwertung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Wohneigentums eingetragen im Grundbuch von Meißen r.d. Elbe Blatt 15449 Wohnung Nr. 6 „Niederfährer Str. 37, Meißen“ durch den Insolvenzverwalter (§160 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
Hinweis für die Gläubiger:
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu der oben aufgeführten Handlung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO)
545 IN 1901/12 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.08.2015
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