Startseite Vorsicht FMA Sberbank Europe AG hat alle Bankgeschäfte abgewickelt – Konzession erlischt rechtswirksam mit 15. Dezember 2022 – Regierungskommissär abberufen
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Sberbank Europe AG hat alle Bankgeschäfte abgewickelt – Konzession erlischt rechtswirksam mit 15. Dezember 2022 – Regierungskommissär abberufen

geralt (CC0), Pixabay
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Die Sberbank Europe AG in Liquidation hat am 15. Dezember 2022 – bestätigt vom Wirtschaftsprüfer – angezeigt, dass nunmehr alle Bankgeschäfte abgewickelt sind und gleichzeitig hat sie formell die Bankkonzession zurückgelegt. Damit erlischt die Bankkonzession rechtswirksam mit diesem Datum. Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Europäische Zentralbank (EZB) unverzüglich darüber informiert und die entsprechenden abschließenden Schritte eingeleitet. Weiters hat die FMA den von ihr am 1. März 2022 auf Anweisung der EZB bei der Sberbank Europe bestellten Regierungskommissär, MMag. Dr. Gerd Konezny, wieder abberufen.

„Durch das entschlossene Handeln der österreichischen Bankenaufsicht und die reibungslose Zusammenarbeit der europäischen Institutionen konnte damit der bisher komplexeste Fall der Abwicklung einer Bank in der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen werden,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Es ist gelungen, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden und die Bank ohne Erschütterung der Finanzmarktstabilität und unter weitestmöglichem Schutz der Kunden geordnet aus dem Markt zu nehmen. Auch das System der österreichischen Einlagensicherung hat sich in dieser schwierigen Situation bewährt, Sparer und Kleinanleger wurden rasch entschädigt, alle zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hat die Einlagensicherung aber im Zuge der Abwicklung wieder zurückerhalten.“

Die Sberbank Europa AG mit Sitz in Wien betreute mit 3.800 Mitarbeitern und acht Tochterbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa rund 775.000 Kunden und hatte eine Bilanzsumme von rund € 13,5 Mrd. Infolge der geopolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine erlitt sie so massive Liquiditätsabflüsse, dass ihr die FMA die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung am 1. März 2022 zu untersagen hatte. Gleichzeitig hatte sie zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte einen Regierungskommissär eingesetzt.

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