Die FINMA ermöglicht der Sberbank (Switzerland) AG vom 1. bis 5. Juli 2022, fällige Forderungen ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger zu erfüllen und entsprechende Auszahlungen vorzunehmen. Ausgeschlossen bleiben Rückzahlungen insbesondere an sanktionierte Personen oder an das Mutterhaus Sberbank Russia. Dieser Schritt ist möglich, da die Bank unter der Aufsicht der FINMA ihre finanzielle Situation stabilisieren konnte und das aktuell geltende internationale Sanktionsrecht solche Auszahlungen zulässt.
Mit diesen Auszahlungen kann die Bank ihre Bilanz im Hinblick auf einen allfälligen Verkauf oder Eigentümerwechsel reduzieren. Die Gleichbehandlung der Gläubigerinnen und Gläubiger bleibt dabei gewahrt. Die Bank hat sicherzustellen, dass bei den Auszahlungen die geltenden Vorschriften, insbesondere das nationale und internationale Sanktionsrecht sowie das Aufsichtsrecht einschliesslich der Geldwäschereibekämpfung, eingehalten werden.
Mit diesem Schritt hebt die FINMA temporär die bei Sberbank (Switzerland) AG verhängten Schutzmassnahmen teilweise auf (vgl. Medienmitteilung vom 4. März 2022 und Meldungen vom 3. Mai 2022 und 1. Juni 2022). Der von der FINMA bei der Bank eingesetzte Untersuchungsbeauftragte überwacht den Auszahlungsprozess. Die FINMA behält ihre intensivierte Aufsicht über die Sberbank (Switzerland) AG bei.
Kommentar hinterlassen