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Sberbank (Switzerland) AG: FINMA ordnet Schutzmassnahmen an

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Hans (CC0), Pixabay
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Zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger verfügt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bei Sberbank (Switzerland) AG Schutzmassnahmen. Die FINMA ordnet eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen bis am 2. Mai 2022 an. Die Bank untersteht ab sofort einem weitgehenden Auszahlungs- und Transaktionsverbot.

Die Sberbank (Switzerland) AG riskiert infolge der Auswirkungen der Militärintervention Russlands in der Ukraine und des sich verschärfenden internationalen Sanktionsumfelds in Liquiditätsprobleme zu geraten. Zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger hat die FINMA Schutzmassnahmen angeordnet. Namentlich verschiebt die FINMA per sofort die Fälligkeit der Verpflichtungen der Bank aus Einlagen der Kundinnen und Kunden um sechzig Tage, auf den 2. Mai 2022 (Stundung). Weiter darf die Bank ohne Zustimmung der FINMA keine Auszahlungen oder Transaktionen tätigen, die nicht für den operativen Betrieb als Bank nötig sind.

Die Bank hat entschieden, bis auf weiteres kein Neugeschäft zu tätigen und ist daran, ihre Geschäftstätigkeit weitgehend zu restrukturieren und zu reduzieren. Die FINMA setzt einen Untersuchungsbeauftragten ein, der insbesondere die finanzielle Stabilität der Bank, die Wahrung der Gleichbehandlung der Gläubigerinnen und Gläubiger und eine angemessene Organisation der Bank vor Ort überwacht.

Die Sberbank (Switzerland) AG ist eine indirekte Tochter der Sberbank of Russia und nicht direkt mit der SberBank Europe AG verbunden. Sie ist auf Finanzierungen im Bereich Rohstoffhandel spezialisiert und betreut rund siebzig Geschäftskunden (keine Privatkundschaft). Die FINMA begleitet die Bank weiterhin eng. Sie kommuniziert keine weiteren Einzelheiten.

FINMA steht mit exponierten Beaufsichtigten im Kontakt

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Ukraine steht die FINMA mit exponierten beaufsichtigten Instituten in Kontakt und fordert regelmässig relevante Informationen ein. Im Fokus der FINMA stehen einerseits prudentielle Aspekte der Institute (Liquiditäts- und Kapitalplanung), andererseits aber auch der Umgang mit Rechtsrisiken, namentlich im Bereich Sanktionen. Ziel ist es, frühzeitig allfällige Risiken und ein mögliches Ansteckungspotenzial zu erkennen. Wo notwendig kann die FINMA auch spezifische Gegenmassnahmen von den beaufsichtigten Instituten verlangen.

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