SBS Familien – Verwaltungs AG
Pforzheim
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
SBS Familien – Verwaltungs AG
Pforzheim, Deutschland
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die SBS Familien – Verwaltungs AG, Pforzheim, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 16. August 2018 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Sinner Aktiengesellschaft, Karlsruhe, Deutschland, („Sinner AG“) zum Erwerb der auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert der Sinner AG (ISIN DE0007241002 / WKN 724100) („Sinner-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 9,10 je Aktie veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist auch im Internet unter der Adresse www.sbs-familien-verwaltungs-ag.de abrufbar. Die Frist für die Annahme dieses Pflichtangebots endet am 21. September 2018, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. |
Bis zum 30.08.2018, 10:00 Uhr (MESZ) („Meldestichtag“), ist das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 52 Sinner-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,002989 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner AG. |
2. |
Die Bieterin hält zum Meldestichtag unmittelbar 1.307.370 Sinner-Aktien. Dies entspricht ca. 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner AG. |
3. |
Die Aktionäre der Bieterin, Herr Johannes Peter Schweizer (26 %), Herr Lionel Berger (26 %) sowie Frau Dorothee Scheidtweiler (48 %) sind mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG. Aufgrund der vorliegenden Mehrmütterherrschaft sind den Aktionären der Bieterin, Frau Dorothee Scheidtweiler, Herrn Johannes Peter Schweizer und Herrn Lionel Berger, diese Stimmrechte (aus vorgenannten Aktien) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG i.V.m. § 17 AktG und den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft zuzurechnen. |
4. |
Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Sinner-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente in Bezug auf die Sinner AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Sinner-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. |
5. |
Die Gesamtzahl der Sinner-Aktien, die von der Bieterin zum Meldestichtag gehalten werden, und der Sinner-Aktien, für die das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot zum Meldestichtag angenommen wurden, beläuft sich somit auf 1.307.422 Sinner-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner AG. |
Pforzheim,30.08. 2018
SBS Familien – Verwaltungs AG
Der Vorstand
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.sbs-familien-veraltungs-ag.de
im Internet am: 30.08.2018.
Pforzheim, den 30. August 2018
Der Vorstand
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