Startseite Allgemeines SBS Familien – Verwaltungs AG
Allgemeines

SBS Familien – Verwaltungs AG

Teilen

SBS Familien – Verwaltungs AG

Pforzheim

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

SBS Familien – Verwaltungs AG

Pforzheim, Deutschland

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die SBS Familien – Verwaltungs AG, Pforzheim, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 16. August 2018 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Sinner Aktiengesellschaft, Karlsruhe, Deutschland, („Sinner AG“) zum Erwerb der auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert der Sinner AG (ISIN DE0007241002 / WKN 724100) („Sinner-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 9,10 je Aktie veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist auch im Internet unter der Adresse www.sbs-familien-verwaltungs-ag.de abrufbar. Die Frist für die Annahme dieses Pflichtangebots endet am 21. September 2018, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1.

Bis zum 30.08.2018, 10:00 Uhr (MESZ) („Meldestichtag“), ist das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 52 Sinner-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,002989 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner AG.

2.

Die Bieterin hält zum Meldestichtag unmittelbar 1.307.370 Sinner-Aktien. Dies entspricht ca. 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner AG.

3.

Die Aktionäre der Bieterin, Herr Johannes Peter Schweizer (26 %), Herr Lionel Berger (26 %) sowie Frau Dorothee Scheidtweiler (48 %) sind mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG. Aufgrund der vorliegenden Mehrmütterherrschaft sind den Aktionären der Bieterin, Frau Dorothee Scheidtweiler, Herrn Johannes Peter Schweizer und Herrn Lionel Berger, diese Stimmrechte (aus vorgenannten Aktien) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG i.V.m. § 17 AktG und den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft zuzurechnen.

4.

Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Sinner-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente in Bezug auf die Sinner AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Sinner-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

5.

Die Gesamtzahl der Sinner-Aktien, die von der Bieterin zum Meldestichtag gehalten werden, und der Sinner-Aktien, für die das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot zum Meldestichtag angenommen wurden, beläuft sich somit auf 1.307.422 Sinner-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner AG.

Pforzheim,30.08. 2018

SBS Familien – Verwaltungs AG

Der Vorstand

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.sbs-familien-veraltungs-ag.de
im Internet am: 30.08.2018.

 

Pforzheim, den 30. August 2018

Der Vorstand

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Analyse der Bilanz der Deutsche Finance Individualstruktur Nr. 1 GmbH & Co. KG i.L. aus Anlegersicht

Überblick über die aktuelle Situation Die Gesellschaft befindet sich seit dem 6....

Allgemeines

USA planen Minenlieferungen an die Ukraine: Eine nachdenkliche Wende

Laut einem Bericht der Washington Post hat US-Präsident Joe Biden die Lieferung...

Allgemeines

Comcast plant Abspaltung seiner Kabelkanäle, darunter MSNBC und CNBC

Comcast, eines der größten Medienunternehmen der Welt, steht vor einer bedeutenden Umstrukturierung:...

Allgemeines

Trump ernennt Linda McMahon zur neuen Bildungsministerin

Donald Trump, der designierte Präsident der Vereinigten Staaten, hat seine langjährige Vertraute...