SBW Wohnbau AGErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und KonsolidierungDie SBW Wohnbau AG hat ihren Sitz in Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen Überschuldung übersteigen. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus: – Herrn Conrad Pfäffle, Aufsichtsratsvorsitzender, ausgeübter Beruf: Kaufmann – Herrn Arne Herrmann, Mitglied Aufsichtsrat, ausgeübter Beruf: Kaufmann – Frau Erika Pfäffle, Mitglied des Aufsichtsrat, ausgeübter Beruf: Angestellte Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:
Informationen zur BilanzEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt umgerechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 29.409,99 Euro enthalten. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 29.790,03 Euro. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 4.186.300 EUR, hiervon haben 3.086.000 EUR eine Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen, 1.100.000 EUR sind gegenüber Gesellschaftern. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 610.000,00 Euro und mit einer Restlaufzeit über einem Jahr 8.000,00 Euro. Sonstige AngabenVorstand ist Herr Hans-Joachim Schmidt, er ist von Beruf Diplom-Volkswirt. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Mit Hauptversammlung von 31.01.2021 wurde beschlossen den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der GeschäftsleitungErfurt, den 26.01.2022 Der Vorstand sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2022 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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