Eine Frage die wir dann einmal stellen wollen, denn schaut man sich die aktuell im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz genau an, dann ist diese Frage berechtigt. Fast 800TDE Verlust sprechen für unsere Wortwahl!
reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene InvestmentkommanditgesellschaftHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft1. Allgemeine Informationen 1.1 Struktur des Unternehmens Die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Fonds“ oder „RE03“ genannt) ist eine geschlossene Publikumsfondsgesellschaft, die mittelbar über die Beteiligung an einer Betreibergesellschaft zwei Windenergieanlagen und Anteile an einer Gesellschaft für die notwendige Infrastruktur in Finnland besitzt und betreibt. Die Anteile an der Objektgesellschaft sind an die die Objektgesellschaft finanzierende Bank verpfändet. Die Investition in die Windenergieanlagen war an Investitionskriterien gebunden, deren Einhaltung vom Investitionsausschuss der Gesellschaft überwacht wurde. Die Mindestzeichnungssumme betrug TEUR 10. Im Einzelfall konnte die Komplementärin geringere Pflichteinlagen zulassen. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und die Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Dazu gehörte u.a. auch die Erstellung von Anlagebedingungen, die gemäß § 267 Abs. 1 KAGB mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn/Frankfurt (nachstehend „BaFin“ genannt) vom 10. Juli 2014 genehmigt wurden. Die Laufzeit der Gesellschaft war grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die Komplementärin hat die Gesellschafter im Dezember 2020 informiert, dass die Betreibergesellschaft und die Windkraftanlagen nicht bis Ende 2020 veräußert werden konnten und die Komplementärin die Laufzeit mit Bezug auf § 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags bis zur vollständigen Veräußerung der Betreibergesellschaft bzw. der Windenergieanlagen verlängert hat. 1.2 Tätigkeitsbericht der KVG Für die im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) initiierte Gesellschaft fungiert die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH mit Sitz in 80333 München, Maximiliansplatz 12, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Sie ist im Handelsregister München unter HRB 258883 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt TEUR 125. Es besteht zum 31. Dezember 2020 eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.631. Die BaFin hat der KVG per 17. November 2014 eine Erlaubnis als KVG zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 KAGB erteilt. Die Verwaltung der Sachwertinvestitionen erfolgt nach den Maßgaben und Auflagen des KAGB. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet derzeit ausschließlich geschlossene inländische Publikums- und Spezial-AIF. Es handelt sich dabei um AlFs, die in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie in die dazu genutzte Infrastruktur investieren sowie um AIF, welche in Immobilien investieren. Mit Datum vom 28. Oktober 2016 hat die BaFin der KVG die Erlaubnis zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, die in Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland sowie Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile investieren, erteilt. Mit Datum vom 10. Dezember 2018 hat die BaFin der KVG zudem die Erlaubnis zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, die in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, investieren, erteilt. Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung (einschließlich der Bewirtschaftung und Instandhaltung der Assets sowie des An- und Verkaufs der Sachwerte), das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds. Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Regelungen zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen. Gemäß Vermögensverwaltungsvertrag vom 2. Oktober 2014 inklusive der beiden späteren Nachträge ist die KVG mit dem Risikomanagement und dem Portfoliomanagement des Investmentvermögens beauftragt. Daneben berät die KVG den Fonds steuerlich und rechtlich, übernimmt Controlling- und Reporting-Aufgaben und erbringt die Anlegerverwaltung und -betreuung. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat verschiedene Auslagerungen vorgenommen. Die Auslagerungen betreffen die Auslagerung der Anlegerverwaltung an die reconcept Treuhand GmbH, Hamburg, die Auslagerung des Rechnungswesens und der Finanzbuchhaltung des RE03 an die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, sämtlicher IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, der internen Revision an die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt, sowie der Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten an die Rödl IT Secure GmbH, Nürnberg. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt. Der Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Investmentvermögen RE03 ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat keine feste Laufzeit. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden (Frist gemäß § 154 Abs. 1 KAGB). Ein wichtiger Grund wäre insbesondere ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten nach § 4 des Vermögensverwaltungsvertrags, das Insolvenzverfahren über eine Vertragspartei oder eine schuldhafte Vertragsverletzung einer der Parteien in erheblichem Umfang. Der Vermögensverwaltungsvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der KVG wurde am 2. Oktober 2014 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde ein erster Nachtrag zum Vermögensverwaltungsvertrag am 24. Februar 2015 und ein 2. Nachtrag am 1. Juli 2016 unterzeichnet. Die KVG haftet im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Fondsgesellschaft RE03. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt. Insbesondere haftet die KVG nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis. Die laufende Vergütung beträgt bis zu 2,5 % des Nettoinventarwertes, maximal jedoch TEUR 110 p.a. Für 2020 hat die KVG TEUR 89 (31.12.2019: TEUR 87) in Rechnung gestellt. Die KVG ist berechtigt, auf die laufenden Vergütungen eines Quartals zum Quartalsende Vorauszahlungen zu verlangen. Der Nettoinventarwert des Fonds hat sich im Geschäftsjahr 2020 um TEUR 1.159 auf TEUR 4.693 reduziert (31.12.2019: TEUR 5.852). Bezogen auf das Kommanditkapital des Fonds beträgt der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2020 55,9 % (31.12.2019: 69,7 %). Die Kommunikation mit den Anlegern hat die reconcept Treuhand GmbH übernommen; diese Aufgabe hat die KVG ausgelagert (siehe oben). Im Geschäftsjahr 2020 lag der Fokus weiter auf dem Weiterbetrieb der Windenergieanlagen. Das bestehende Kabelproblem im Windpark wurde inzwischen behoben. Die KVG befindet sich gegenwärtig in Verhandlungen zu einem Verkauf ihrer Beteiligung bzw. einem Asset Deal der Beteiligungsgesellschaft, indem die zwei Windenergieanlagen sowie die Beteiligung an der Infrastrukturgesellschaft zum Verkauf gestellt sind. Die Verkaufsverhandlungen mit einem der Interessenten, der Pajukosken Tuulipuisto Oy, einem Unternehmen der Taaleri Gruppe, Helsinki, Finnland, welche gleichzeitig Betriebsführerin des Windparks und Eigentümerin der übrigen sieben Windenergieanlagen des Windparks Pajukoski ist, befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Die KVG geht davon aus, bis spätestens 31. Januar 2022 den Verkauf zum Abschluss bringen zu können. 1.3 Anlageziele und Anlagestrategien des AIF Das Anlageziel der Gesellschaft besteht darin, Einnahmeüberschüsse aus den Investitionen der Betreibergesellschaften in Windenergieanlagen über die planmäßige Erzielung von Stromerträgen zu generieren sowie am Ende der Fondslaufzeit einen Verkaufsertrag zu generieren. Das Kapital wurde bei Anlegern mit dem Ziel eingeworben, es in Betreibergesellschaften von Windenergieanlagen in Finnland zu investieren. Dabei wird zusätzlich zur Marktvergütung die geregelte Vergütung des staatlichen Feed-In-Tarifs (FIT) genutzt. Die Fonds- und die Betreibergesellschaft haben Fremdfinanzierungsmittel unterhalb von 60% des Verkehrswertes der Vermögensgegenstände auf konsolidierter Basis aufgenommen. Die Anlagen sind im August 2015 in Betrieb gegangen. Die Förderung der finnischen Energiebehörde setzt dabei bei einem am Markt erzielbaren Strompreis von EUR 0,03 Cent/kWh auf, so dass Marktpreisunterschreitungen unter diesen Wert zu Lasten der Betreibergesellschaft gehen. Der Förderzeitraum beträgt 12 Jahre ab Inbetriebnahme. Anschließend soll der mit den Anlagen erzeugte Strom zu Marktpreisen veräußert werden. Nachdem die Windenergieanlagen/ die Beteiligung nicht wie geplant bis Ende 2020 veräußert wurden, ist geplant, die Windenergieanlagen/ die Beteiligung im Geschäftsjahr 2021, jedoch spätestens bis 31. Januar 2022, zu verkaufen. Der Feed-In-Tarif wird über 12 Jahre ab Inbetriebnahme gewährt. Die Laufzeit der Fondsgesellschaft wurde entsprechend verlängert. Die Gesellschaft befindet sich derzeit in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen, so dass bis zum Ende des Jahres von einem Verkauf der Anlagen der Betreibergesellschaft einschließlich der Anteile an der Infrastrukturgesellschaft auszugehen ist. Parallel wird auch die Option betrachtet, falls der Verkauf aufgrund final unterschiedlichen Preisvorstellungen doch nicht wie erwartet zu Stande kommt. Erträge aus dem Betrieb der Windenergieanlagen oder aus deren Verkauf sollen ausgezahlt werden, sofern es die Liquidität der Fondsgesellschaft zulässt. 1.4 Einflussfaktoren auf das Geschäft Die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Geschäft sind insbesondere die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Investition und Betrieb von Windenergieanlagen in Finnland. Von besonderer Bedeutung sind dabei sämtliche Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, wie z.B. Stromeinspeisegesetze und andere Fördermechanismen sowie Strom- und Netzinfrastruktur. Die Ertragslage der Gesellschaft wird in erster Linie durch Beteiligungserträge aus der Betreibergesellschaft und der damit verbundenen Stromproduktion bestimmt und diese wiederum durch das Windaufkommen an dem Standort des Windparks Ylivieska Pajukoski in Ylivieska/Finnland. Dabei wird Windenergie in elektrische Energie umgewandelt. Das Windaufkommen ist eine nicht beeinflussbare Naturgewalt und unterliegt Schwankungen sowohl im unterjährigen Verlauf als auch im mehrjährigen Vergleich. Auf Basis von Prognosen des Windaufkommens für die Zukunft an dem Standort ergibt sich die durchschnittliche Ertragserwartung der Windparks. Die beschriebenen Faktoren haben unmittelbaren Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft. Darüber hinaus besteht ein Infrastrukturinvestment. Die Betreibergesellschaft hält eine Beteiligung i.H.v. 22 % an der Gesellschaft, welche die notwendige Infrastruktur für den Windpark hält und bereitstellt. Der Einfluss dieser Beteiligung auf das Geschäft ist auf das Risiko von notwendigen Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft beschränkt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1 Marktumfeld Der Energiebedarf wächst weltweit und steigt somit auch in Finnland immer weiter an. Der weltweite Energiebedarf wird, Schätzungen zufolge, von 2015 bis 2035 um 30 Prozent ansteigen, was einer jährlichen Wachstumsrate von 1,3 Prozent entspricht. Für den erhöhten Bedarf sind hauptursächlich das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum verantwortlich. Fast zwei Drittel des Primärenergiezuwachses entfallen dabei auf Strom.1 Das Jahr 2019 war mit einer weltweiten Neuinstallation von rd. 60,4 GW Windkraftkapazität bereits das erfolgreichste Jahr seit 2015, während in Europa mit rd. 15,4 GW Neuinstallation zwar 27 % mehr als im Vorjahr, jedoch rd. 10 % weniger als im Jahr 2017 installiert wurden. Entgegen der Prognose aus 2019 wurden im Jahr 2020 mit einer Neuinstallation von 14.7 GW in Europa rd. 22 % weniger als erwartet umgesetzt.2. Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie führten dazu, dass die Bautätigkeiten aufgrund von Störungen der Lieferkette und logistischen Herausforderungen in vielen Ländern verlangsamten. Die International Energy Agency kommt im Rahmen ihrer Renewables 2020 Analyse zu dem Schluss, dass die Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen den Ausbau der Erneuerbaren Energien zwar verlangsamen, jedoch nicht nachhaltig stören.34 Die WindEurope Business Intelligence prognostiziert für den Zeitraum 2021 bis 2025 eine Neuinstallation von rd. 105 GW in Europa.5 1 Deutsch-Finnische-Handelskammer, Präsentation „Finnland Windenergie On- und Offshore“ vom 24.09.2020 Finnland gehört mit seinen Ambitionen in der Energie- und Klimapolitik zu den europäischen Vorreitern. Das Land hat sein ursprüngliches Ziel von 38 Prozent Erneuerbare Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 schon im Jahre 2014 erreicht. Die seit Juni 2019 im Amt befindliche, sozialdemokratisch angeführte Koalitionsregierung des Ministerpräsidenten Antti Rinne bzw. seit Dezember 2019 der Ministerpräsidentin Sanna Marin will nun nicht erst 2050, sondern bereits 2035 kohlenstoffneutral sein. Bis 2030 sollen die Emissionen bereits 55 Prozent unter das Niveau des Jahres 1990 gefallen sein. Das setzt ein sportliches Maßnahmenpaket voraus: Zwischen 2017 und 2035 muss der Ausstoß von Treibhausgasen durchschnittlich um 4 bis 5 Prozent jährlich fallen, um das 2030-Ziel zu erreichen. Seit 2005 sinken sie allerdings jährlich im Schnitt nur um rund 2 Prozent.6 Experten sehen deshalb in Finnland auch nach der temporären Marktabkühlung im Jahr 2018 weiterhin Potenzial für den Ausbau der Windenergie. Zum einen verfügt Finnland mit seiner rund 1.100 km langen Küste über konstant hohe Windgeschwindigkeiten und ist zudem mit nur fünf Mio. Einwohner auf einer Fläche so groß wie Deutschland sehr dünn besiedelt. Zum anderen wurde zwar der Anteil der Windkraft an der Gesamtstromversorgung in Finnland auf 67 Prozent in 2018 und auf 78 Prozent in 2019 gesteigert, im internationalen Vergleich ist dieser Anteil an der Gesamtversorgung weiterhin als vergleichsweise niedrig einzuordnen (Deutschland: 20,4 Prozent9 in 2018 und rd. 26 Prozent10 in 2019). Nach aktuellem Stand schätzt der finnische Verband der Windenergieindustrie Tuulivoimayhdistys, dass Windenergie bereits spätestens 2021 jährlich mindestens 10 Terrawattstunden erzeugen wird.11 Mittlerweile gibt es über 700 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 2.284 Megawatt in Finnland, welche sich zum größten Teil an der Westküste befinden. Im Jahr 2018 wurden keine neuen Windenergieanlagen in Finnland errichtet, was darauf zurückzuführen ist, dass Finnland sein Fördermodell im Jahr 2017 reformiert hat und in den Jahren 2018 bis 2020 auf – ähnlich der EEG Reformierung in Deutschland – ein technologieoffenes Ausschreibungsmodell setzt. Im Jahr 2019 konnten 243 Megawatt realisiert werden,12 während im Jahr 2020 302 Megawatt realisiert wurden. Damit konnte Finnland entgegen dem europäischen Trend sogar mehr als im Vorjahr installieren.13 2 Wind energy in Europe – 2020 Statistics and the Outlook for 2021 – 2025, S. 12, 2.1.2 Einspeisevergütung Ähnlich wie Deutschland fördert auch Finnland den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen. 2011 trat ein Einspeisevergütungsgesetz in Kraft (FiT)14 , das für Erneuerbare Energie-Anlagen feste Einspeisetarife für zwölf Jahre vorsieht. Allein 2016 flossen etwa 150 Mio. Euro in die Förderung des Windenergieausbaus. Das finnische Tarifsystem war jedoch auf eine Förderkapazität für Projekte von insgesamt nur rund 2,5 Gigawatt ausgerichtet. Dieses Limit ist schneller als erwartet erreicht worden. Das bisherige Förder-Tarifsystem ist daher für neue Windenergieprojekte nicht mehr anwendbar. Finnland hat sein Fördermodell im Jahr 2017 reformiert und führt seitdem wie geplant bis 2020 – ähnlich der EEG Reformierung in Deutschland – ein technologieoffenes Ausschreibungsmodell durch. Die erste Ausschreibungsrunde wurden im vierten Quartal 2018 durchgeführt.15 Das Ausschreibungsmodell wurde 2020 beendet und seither setzt das System auf so genannte PPA- Vereinbarungen („PPA“ = Power Purchase Agreements) mit Stromkunden, die langfristig zu festen Preisen abgeschlossen werden. Hintergrund ist zunehmende unmittelbare Marktfähigkeit der neuen leistungsfähigeren Windturbinen. 2.2 Geschäftsverlauf Die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hält 100% der Anteile an der Betreibergesellschaft der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky. Das Geschäftsjahr der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky entspricht dem Kalenderjahr. Die Umsatzerlöse der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky haben sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 1.619 auf TEUR 1.782 um rund TEUR 163 bzw. 10,1% erhöht. 12 https://windeurope.org/wp-content/uploads/files/about-wind/statistics/WindEurope-Annual-Statistics-2019 Die übrigen Kosten- und Ertragspositionen bewegen sich netto weitgehend auf dem Niveau des Vorjahres. Gesunkenen Zinsen, verringerten Abschreibungen, ein Sonderertrag aus einer Erstattung über TEUR 52, gesunkenen Instandhaltungskosten und gesunkenen Nutzungsentgelten für die Infrastruktur des Windparks stehen insbesondere gestiegene produktionsleistungsabhängige Kosten für die technische und kaufmännische Betriebsführung der Anlagen gegenüber. Die übrigen Ertrags- und Kostenpositionen außerhalb der Umsatzerlöse haben sich im Geschäftsjahr 2020 von TEUR 1.229 auf TEUR 1.203 leicht verringert. Der Jahresüberschuss der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky hat sich von TEUR 390 auf TEUR 579 erhöht und erreicht den höchsten Wert seit der Inbetriebnahme der Anlagen im August 2015. Die im Geschäftsjahr 2020 produzierte Strommenge von 24.701 MWh liegt erstmals seit Inbetriebnahme der Anlagen über dem Budget von 23.057 MWh und zugleich über dem Vorjahreswert von 22.695 MWh. Ab dem ersten vollen Geschäftsjahr 2016 haben sich damit durchgängig Erhöhungen der jährlich produzierten Strommengen ergeben. Die Gesamtvergütung, die sich aus dem Marktpreis und der FIT-Vergütung zusammensetzt, lag im Geschäftsjahr 2020 jedoch unter der ursprünglichen Investitionsprognose von Umsätzen in Höhe von TEUR 1.950 und unter dem für 2020 prognostizierten Geschäftsergebnis von TEUR 663. Für 2020 war in der Investitionsprognose bei um TEUR 168 höheren Umsatzerlösen und um netto TEUR 84 höheren Kostenpositionen ein um TEUR 84 höherer Jahresüberschuss geplant. Ursächlich für das gegenüber dem Investitionsbudget geringer als geplant ausgefallene Jahresergebnis ist, das gegenläufig zur erfreulichen Entwicklung des Mengengerüsts die finnischen Strompreise in 2020 in neun von zwölf Monaten unter der für die FIT-Förderung wichtigen Grenze von EUR 0,03/kWh gelegen haben. Die finnischen Strommarktpreise stellten sich 2020 damit schlechter als erwartet dar bzw. schlechter als im Budgetansatz der ursprünglichen Investitionsplanung. Der Strompreis pro kWh zeigte 2020 gegenüber 2019 einen Rückgang. Die Objektgesellschaft hat in 2020 Liquiditätsausschüttungen in Höhe von TEUR 600 (31.12.2019: TEUR 500) getätigt, wovon TEUR 390 (31.12.2019: TEUR 292) bei der Fondsgesellschaft als Gewinnausschüttungen in den Erträgen aus Sachwerten erfasst wurden und TEUR 210 (31.12.2019: TEUR 208) im Jahresabschluss als erfolgsneutral gebuchte Anschaffungskostenminderung auf die Beteiligung an der Betreibergesellschaft behandelt worden sind: letzteres, da sie aus der Substanz des Vermögens der Betreibergesellschaft und nicht aus Gewinnen gedeckt wurden. Das realisierte Geschäftsergebnis bzw. das handelsrechtliche Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020 (realisiertes Ergebnis) liegt mit TEUR 169 (31.12.2019 TEUR 93) unterhalb des ursprünglichen Investitionsbudgets, aber über den Erwartungen. Während die Windbedingungen im Geschäftsjahr 2020 die bisher besten in der Bewirtschaftungsphase der Anlagen gewesen sind und oberhalb der langfristigen Mittelwerte lagen, sind die Strompreise unter den Wert des Vorjahres gefallen. Sie liegen noch deutlicher als im Vorjahr unter der Prognose des ursprünglichen Investitionsbudgets. Die Windkraftanlagen laufen technisch gut und mit hohen Werten zur Anlagenverfügbarkeit. Die Anlagenverfügbarkeit von 98,4% im Jahr 2019 konnte 2020 mit erneut 98,4% wieder erreicht werden. Die Windprognose des ursprünglichen Investitionsbudgets orientierte sich an dem langfristigen Mittel, welches für den Standort im Rahmen eines Windgutachtens ermittelt wurde. Eine Volatilität von +- 25% ist für Windenergie jedoch nicht ungewöhnlich. Daher sieht die Geschäftsführung auch gegenwärtig noch keinen Grund von diesem Wert (erwartete durchschnittliche jährliche Stromproduktion von 23.357 MWh) in der weiteren Prognose abzuweichen. Die Kosten der Fondsgesellschaft waren im Geschäftsjahr 2020 um rd. 7% höher als im Vorjahr, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass es inflationsbedingte Anpassungen bei einzelnen Kosten der Geschäftsbesorgung gegeben hat. Das höhere realisierte Ergebnis der Fondsgesellschaft (TEUR 169 gegenüber TEUR 93 im Vorjahr) ist primär dadurch geprägt, dass die Erträge aus der Beteiligung im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 292 auf TEUR 390 gestiegen sind. Aus der Zeitwertänderung bzw. aus der Neubewertung der Beteiligung, die von einem externen Bewerter erstellt wurde, ergibt sich ein um TEUR 951 gesunkener Zeitwert, nachdem sich im Vorjahr noch ein um TEUR 598 gestiegener Zeitwert ergeben hatte. Das Ergebnis aus der Neubewertung wirkt sich allein im unrealisierten Ergebnis des Geschäftsjahres aus. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1 Vermögens- und Finanzlage Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Betreibergesellschaft RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky in Höhe von TEUR 4.479 (31.12.2019: TEUR 5.640). Der Rückgang des Beteiligungsbuchwerts als unrealisierter Aufwand von TEUR 951 aus der Neubewertung zu Zeitwerten beruht zum einen auf einem zum Vorjahr niedriger ermittelten Zeitwert der Beteiligung, der sich vor allem aufgrund geänderter Parameter des externen Bewerters hinsichtlich der künftigen Stromerträge ergeben hat. Das Mengengerüst der Stromerlöse für Zwecke der Bewertung wurde dabei erstmals nicht unter Zugrundlegung der ursprünglichen Ertragsprognose des Windgutachtens, sondern aus dem Mittelwert der bisherigen Betriebsjahre der Anlagen sowie des Produktions-Forecast 2021 abgeleitet. Daneben hat sich die Liquiditätsentnahme von TEUR 600 vom 5. März 2020 senkend bei der Verkehrswertermittlung der Beteiligung ausgewirkt, indem sich der Betriebszeitraum der Anlagen aufgrund der um ein Jahr gekürzten Restnutzungsdauer verringert hat. Die Substanzauszahlung/Liquiditätsentnahme von TEUR 210 hat neben der Zeitwertveränderung aus der Verkehrswertermittlung von TEUR 951 dazu geführt, dass der Beteiligungsbuchwert gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.161 gesunken ist. Das Umlaufvermögen enthält zum Bilanzstichtag im Wesentlichen liquide Mittel in Höhe von TEUR 368 (31.12.2019: TEUR 307). Im September 2016 wurde beschlossen, dass die Mindestliquidität der Fondsgesellschaft auf TEUR 250 erhöht werden soll. Hierzu wurde vereinbart die Liquidität im Laufe des Geschäftsjahr 2017 sukzessive zu erhöhen, um die vereinbarte Mindestliquidität ab dem 31. März 2018 sicherzustellen. Die Mindestliquidität wurde im Geschäftsjahr 2020 ausreichend überschritten, sodass im Mai 2020 eine Auszahlung von TEUR 378 (4,5% auf das Kommanditkapital) an die Anleger vorgenommen werden konnte. Die Liquidität der Fondsgesellschaft unterliegt neben der Mindestliquiditätsanforderung aktuell keiner Verfügungsbeschränkung. Die von der Fondsgesellschaft gehaltene Beteiligung sowie die mittelbar gehaltenen Windenergieanlagen gehören zu den schwer zu liquidierenden Vermögensgegenständen. Der Anteil der schwer zu liquidierenden Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr 2020 beträgt 92,42 % des Nettoinventarwertes, dies entspricht TEUR 4.479. Die Fondsgesellschaft konnte im Berichtsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachkommen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2020 über ein Kommanditkapital von insgesamt TEUR 8.400 (31.12.2019: TEUR 8.400) sowie über eine Kapitalrücklage (Agio) von TEUR 252 (31.12.2019: TEUR 252). Abzüglich des handelsrechtlichen Verlustvortrags i.H.v. TEUR -2.138 (31.12.2019: TEUR -2.231) und zuzüglich der kumulierten nicht realisierten Verluste aus der investmentrechtlichen Neubewertung der Beteiligung zum Jahresende i.H.v. TEUR -1.179 (31.12.2019: TEUR -229), der kumulierten Entnahmen der Anleger i.H.v. TEUR 811 (31.12.2019: TEUR 433) und des realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres von TEUR 169 (31.12.2019: TEUR 93) beträgt das Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 TEUR 4.693 (31.12.2019: TEUR 5.852). Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft hat sich um TEUR 1.159 vor allem aufgrund der Ausschüttung an die Fondsanleger von TEUR 378 und aufgrund des Verkehrswertrückgangs der Beteiligung von TEUR 951 deutlich verringert. 2.3.2 Ertragslage Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht aus dem Halten einer Beteiligung an der finnischen Betreibergesellschaft RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky in der Rechtsform einer Personengesellschaft. Die Beteiligung wurde ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Die Ertragslage wird daher von den Ergebnisanteilen aus der Beteiligung sowie den Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 221 (31.12.2019: TEUR 206) der Fondsgesellschaft bestimmt. Die Betreibergesellschaft hat im Jahr 2020 TEUR 600 (31.12.2019: TEUR 500) in Form von Liquiditätsauszahlungen an die Gesellschaft überwiesen, wovon TEUR 390 (31.12.2019: TEUR 292) als Erträge aus Sachwerten zu den realisierten Erträgen des Berichtsjahres beigetragen haben und TEUR 210 (31.12.2019: TEUR 208) als Substanzauszahlungen erfolgsneutral gegen den Beteiligungsbuchwert an der Beteiligungsgesellschaft erfasst worden sind Im Geschäftsjahr beträgt das handelsrechtliche Jahresergebnis TEUR 169 (31.12.2019: TEUR 93). Das Ergebnis setzt sich ertragsseitig im Wesentlichen aus Sachwerterträgen und aus den Aufwendungen für die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von TEUR 89 (31.12.2019: TEUR 87) sowie aus weiteren fondsabhängigen Kosten und Vergütungen von TEUR 53 (31.12.2019: TEUR 54) zusammen. Letzteres betrifft mit TEUR 42 die Verwahrstellenvergütung und mit TEUR 11 Bestandsprovisionen für den Vertrieb der Kommanditanteile. Die übrigen Verwaltungskosten sind von TEUR 65 auf EUR 77 leicht gestiegen. Der Anstieg um TEUR 12 betrifft vor allem mit TEUR 8 die gestiegenen Bewertungskosten für die Beteiligung. Die unrealisierten Aufwendungen aus der Neubewertung der Beteiligung betragen im Geschäftsjahr TEUR 951 (31.12.2019: Erträge von TEUR 598). Die Gesellschaft selbst beschäftigt keine Mitarbeiter. 3. Nachtragsbericht Der Nachtragsbericht der Investmentgesellschaft wird im Anhang unter 16. Nachtragsbericht ausgeführt. 4. Vergütungsbericht Die ADREALIS hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für Ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die KVG keine variable Vergütung (31.12.2019: TEUR 7) und feste Vergütungen von insgesamt TEUR 721 (31.12.2019: TEUR 421) an ihre durchschnittlich sieben (31.12.2019: vier) Mitarbeiter gezahlt. Die Vergütungen und die Zielvereinbarungen für die Bonusvereinbarungen der KVG sind nicht an die Performance betreuter Investmentvermögen geknüpft. Es wird über das Vergütungssystem kein Anreiz gesetzt, unangemessene Risiken für die Investmentvermögen einzugehen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden keine fondsbezogenen Vergütungen geleistet. Im Jahr 2020 gab es drei Personen, welche wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des AIF hatten. Diese erhielten von der KVG fixe Vergütungen von insgesamt TEUR 310 (31.12.2019: TEUR 310). Es handelt sich bei den Angaben um den Personalaufwand der das Investmentvermögen betreuenden KVG und nicht um Aufwendungen des Investmentvermögens RE03. 5. Risikobericht Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden sollen und eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Die Risikosteuerung und -Überwachung obliegt vorrangig dem Risikomanager. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Außerdem überwacht er die Wirksamkeit der beschriebenen Risikosteuerungsmaßnahmen. Es bestehen Risiken darin, dass die Betriebskosten des Windparks höher sind oder die Energieerträge geringer ausfallen als erwartet. Weiterhin besteht das Risiko, dass es zu Betriebsstörungen oder technischen Schäden an den Anlagen kommt. Es kann zu Verzögerungen beim Netzdurchfluss kommen. Es besteht bei geringeren als prognostiziert ausfallenden Nettoerträgen des Windparks die Gefahr, den planmäßigen Kapitaldienst auf das Darlehen der Betreibergesellschaft nicht oder nicht planmäßig bedienen zu können. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass die Betreibergesellschaft keine zur Deckung der laufenden Kosten der (Fonds-) Gesellschaft ausreichenden Liquiditätsauszahlungen an die Gesellschaft vornehmen kann. Um diesem Risiko zu begegnen, wurde im Oktober 2016 das Liquiditätslimit der Gesellschaft bzw. der Betrag der von der Gesellschaft vorzuhaltenden Mindestliquidität mit Wirkung zum 31. März 2018 auf TEUR 250 erhöht. Ausschüttungen bzw. Auszahlungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter können somit erst bei Überschreitung des Liquiditätslimits und maximal in Höhe der Überschreitung vorgenommen werden. Negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis kann sich ein geringeres als prognostiziertes Windaufkommen an dem Standort Ylivieska, Finnland auswirken, wie auch ein unter den kalkulierten Werten liegender Marktpreis (vgl. Anhang, 16. Nachtragsbericht). Ein gegenüber der Planung geringeres wirtschaftliches Ergebnis führt zu geringeren Sachwerterträgen bzw. zu geringeren Liquiditätsausschüttungen. Es war ursprünglich gemäß Verkaufsprospekt vorgesehen, den Windpark bis zum Ende des Jahres 2020 zu veräußern. Die Komplementärin hat die Gesellschafter im Dezember 2020 informiert, dass die Betreibergesellschaft und die Windkraftanlagen nicht bis Ende 2020 veräußert werden konnten und die Komplementärin daher die Laufzeit mit Bezug auf § 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags bis zur vollständigen Veräußerung verlängert hat. Es ist geplant die Beteiligung / die Windenergieanlagen bis spätestens Ende Januar 2022 zu veräußern. Hier besteht das Risiko, den Windpark nicht oder nicht zu dem geplanten Preis veräußern zu können und damit auch das Risiko für die Anleger, das in die Gesellschaft eingezahlte Eigenkapital nicht vollständig zurückführen zu können. Seit Februar 2020 ergeben sich durch den weltweiten Ausbruch der neuartigen Atemwegserkrankung COVID-19 und der damit verbundenen Corona-Pandemie unvorhersehbare Entwicklungen. Inwieweit sich diese Entwicklungen negativ auf den AIF und die Erzeugung von erneuerbaren Energien auswirken, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses noch nicht endgültig einzuschätzen. Die Fondsgeschäftsführung und die Kapitalverwaltungsgesellschaft haben unabhängig voneinander die Lage analysiert und sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass nach heutigem Kenntnisstand sich für den AIF kein wesentliches Risiko mit Bezug auf Einnahmeausfälle oder erhöhte Stillstandzeiten oder sonstige Einschränkungen ergibt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Auswirkungen auch die Liquidität der Gesellschaft betreffen und im Schluss geeignete Maßnahmen im Liquiditätsmanagement ergriffen werden müssen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund der ergriffenen Schutzmaßnahmen und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft der Stromverbrauch in Skandinavien sinkt oder angebotsseitig das Stromangebot steigt. Bei gleichbleibender Stromproduktion bzw. gleichbleibender Stromnachfrage besteht das Risiko, dass der Strompreis am Markt sinkt. Weiterhin besteht das Risiko, dass es aufgrund von COVID-19 Erkrankungen zu Verzögerungen in der Wartung der Windkraftanlagen kommt. Im Gesamtergebnis lässt sich aktuell festhalten, dass die Risikolage der Gesellschaft zu keinen besonderen Auffälligkeiten führt. Ungeachtet dieses Risikoberichts können weitere Risiken, die bisher als solche noch nicht erkannt oder als unwesentlich eingestuft wurden, ebenfalls negative Auswirkungen haben. Bestandsgefährdende Risiken sind aus Sicht der Geschäftsführung nicht ersichtlich. 6. Prognosebericht Die Fondsgesellschaft hat im September 2021 Auszahlungen an die Anleger in Höhe von 4,5% auf das Kommanditkapital (TEUR 378) vorgenommen. Zur Finanzierung ihres Geschäftsbetriebs und der Ausschüttungen hat die Fondsgesellschaft im März 2021 eine weitere Entnahme aus der Betreibergesellschaft von TEUR 500 vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2021 liegt per Stand Ende September 2021 die Stromproduktion rund 25,5% unter anteiligen Wert zum Ende des Vorjahres und um 19,4% unter dem anteiligen Produktionsbudgetwert aus der ursprünglichen Investitionsplanung. Mit einem Plananteil von 31,5% hat das noch ausstehende vierte Quartal 2021 typischerweise den höchsten Anteil der vier Quartale an der Stromproduktion eines Jahres, so dass die Geschäftsführung hofft, den Budget- und Vorjahresrückstand in der Produktion zumindest noch teilweise aufholen zu können. Wenn im vierten Quartal eine Produktion auf Budgethöhe erreicht würde, würde die Stromausbeute mit 20.463 MWh zwar deutlich geringer als im Budget und im Vorjahr ausfallen, die Betreibergesellschaft würde aber zumindest noch auf einem Niveau wie im Jahr 2017 abschließen können. Die Kosten der Fonds- und der Betreibergesellschaft werden auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Der am Markt erzielte Strompreis hat sich gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum per Ende September 2021 hingegen leicht verbessert. Insgesamt wird bei der Betreibergesellschaft in 2021 aus gegenwärtiger Sicht mit einem gegenüber 2020 um rund 15% rückläufigen operativen Jahresergebnis gerechnet. Die Entnahme von TEUR 500 aus dem September 2021 wird bei der Fondsgesellschaft aus dem Bilanzgewinn gedeckt werden können, so dass sich die Sachwerterträge bei der Fondsgesellschaft von TEUR 390 in 2020 auf TEUR 500 in 2021 erhöhen werden. Demzufolge wird bei der Fondsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 mit einem realisierten/handelsrechtlichen Ergebnis des Geschäftsjahres von rund TEUR 250 gerechnet. Die KVG plant die Windenergieanlagen bis spätestens Ende Januar 2022 an eine Gesellschaft der Taaleri-Gruppe, mit der sie sich in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen befindet, zu verkaufen. Die KVG geht dabei davon aus, dass die Liquidität der Betreibergesellschaft, die zum 30. Juni 2021 in Höhe von TEUR 816 bestanden hat (TEUR 452 zuzüglich der Schuldendienstreserve auf das Bankdarlehen von TEUR 364) sowie der Nettokaufpreis der Anlagen und Anteile an der Infrastrukturgesellschaft, der im Bereich um EUR 4,0 Mio. erwartet wird, auch unter Berücksichtigung der Zinseffekte den bestehenden Buchwert der Beteiligung an der Betreibergesellschaft zum 31. Dezember 2020 von TEUR 4.479 vollständig decken wird. Insgesamt wird daher für das Geschäftsjahr 2021 aus der Zeitwertänderung wieder mit einem Ertrag aus der Neubewertung gerechnet.
München, den 19. November 2021 ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH Die Geschäftsführung Ernst Rohwedder ppa. Thomas Fröhlich
Hamburg, den 19. November 2021 reconcept Capital GmbH Die Geschäftsführung Karsten Reetz Wolfgang Wetzel Bilanz zum 31. Dezember 2020A. Aktiva
B. Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, HamburgA. Allgemeines Die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wird im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 115987 geführt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des KAGBs, der KARBV sowie der einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 21 und 22 KARBV. Die Darstellung der Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung im Sinne des § 24 KARBV erfolgt im Anhang. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt durch einen externen Bewerter auf Grundlage eines geeigneten Bewertungsmodells, das eine Unternehmensbewertung unserer Tochtergesellschaft RE 03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky beinhaltet. Deren wesentliche Bewertungseinflüsse bestehen hauptsächlich in sonstigen Sachwerten in Form von Windenergieanlagen. Die Bewertung erfolgt anhand eines ertragswertorientierten Discounted Cash-Flow Verfahrens auf Basis der Ableitung der Auszahlungen an den Fonds als Anteilseigner (Cashflow to Equity). Dabei wurde der Kapitalisierungszinssatz nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) unter Berücksichtigung der Marktrisikoprämie, des Beta-Faktors, der Verschuldung und der Länderrisikoprämie bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Unternehmensbewertung auf Plausibilität überprüft. Barmittel und Barmitteläquivalente werden zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. C. Erläuterungen zur Bilanz Investmentanlagevermögen Die Gesellschaft ist an der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky, Ylivieska/Finnland (Objektgesellschaft), als Limited Partner beteiligt. Sie hatte ursprünglich Einlagen in Höhe von TEUR 6.122 geleistet. Im Geschäftsjahr 2020 sind Einlagen in Höhe von TEUR 210 zurückgezahlt worden und in Vorjahren wurden Einlagen von TEUR 254 an die Fondsgesellschaft zurückgewährt, so dass sich die Einlagen des Fonds bei der Betreibergesellschaft zum 31. Dezember 2020 noch auf TEUR 5.658 belaufen. Die RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky hält unverändert 100 % der Anteile an der Objektgesellschaft. Die Objektgesellschaft wurde am 10. März 2014 von der Gesellschaft und der reconcept Capital GmbH, Hamburg, als General Partner gegründet. Die Anteile an der Objektgesellschaft sind an die finanzierende Bank der Objektgesellschaft verpfändet. Das Eigenkapital der Objektgesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 6.038 (31.12.2019: TEUR 6.059), der Jahresüberschuss 2020 beläuft sich auf TEUR 579 (31.12.2019: TEUR 390). Der Verkehrswert der Objektgesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 4.479 (2019: TEUR 5.640). Die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat 2020 eine Liquidität in Höhe von TEUR 600 (2019: TEUR 500) entnommen, wovon TEUR 390 (2019: TEUR 292) als Gewinnausschüttungen in den Erträgen aus Sachwerten auch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden. Über die Beteiligung an der Objektgesellschaft investiert die Gesellschaft mittelbar in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die mittelbare Investition wird wie folgt ergänzend beschrieben:
Anlagenspiegel
Täglich verfügbare Bankguthaben Die Barmittel von TEUR 368 (31.12.2019: TEUR 307) stehen nur insoweit zur Auszahlung zur Verfügung, als sie das vereinbarte Liquiditätslimit von TEUR 250 signifikant überschreiten. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 (TEUR 38), die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2019 und 2020 (TEUR 15) sowie die Erstellung der Vermögensbewertung/Wertermittlung für das Jahr 2020 (TEUR 20). Daneben sind TEUR 2 für die Beiratsvergütung sowie für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses zurückgestellt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter (EUR 86,30), bei dem es sich um den Frühzeichnerbonus, der mangels gültiger Bankverbindung nicht ausgezahlt werden konnte, handelt. Eigenkapital Zum 31. Dezember 2020 bestehen unverändert zu den Vorjahren gesellschaftsvertragliche feste Kommanditbeteiligungen in Höhe von TEUR 8.400 (31.12.2019: TEUR 8.400) vor. Dieses Konto wird als Kapitalkonto I geführt. Zum 31. Dezember 2020 liegen damit Kommanditbeteiligungen in Höhe von TEUR 8.400 (31.12.2019: TEUR 8.400) vor. Aus Ausgabeaufgelten besteht eine gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklage von TEUR 252. Das Kapitalkonto II beinhaltet die den Gesellschaftern zugewiesen Gewinn- und Verlustanteile und beinhaltet damit den handelsrechtlichen Verlustvortrag, das kumulierte investmentrechtliche unrealisierte Ergebnis aus der Zeitwertbewertung der Beteiligungsgesellschaft sowie das realisierte handelsrechtliche Ergebnis des Geschäftsjahres. Es hat sich von TEUR -2.367 auf TEUR -3.148 verändert. Das Privatkonto (Entnahmekonto) beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 811 und hat sich aufgrund der Entnahme im Berichtsjahr um TEUR 378 erhöht. Das Privatkonto beinhaltet die kumulierten Entnahmen und Auszahlungen an die Anteilseigner des Fonds. Eine Kommanditbeteiligung über EUR 1.000,00 Beteiligung hat einen Wert in Höhe von EUR 558,70 (31.12.2019: EUR 696,70) und entspricht somit 55,87 % (31.12.2019: 69,70 %) der Kommanditbeteiligung. Die Verwendungsrechnung ergibt sich wie folgt:
Die Kapitalkonten haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Da die Komplementärin keine Einlage leistet und nicht am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt ist, zeigen die Entwicklungs- und Verwendungsrechnung ausschließlich die Ergebniszuweisung und die Entwicklung der Kapitalanteile der Kommanditisten.
Der Wert des bilanziellen Eigenkapitals als Entwicklungsrechnung hat sich wie folgt entwickelt:
Im Berichtsjahr betrugen die Einzahlungen der Anleger aus Pflichteinlage und Ausgabeaufschlag (Agio) TEUR 0 (2019: TEUR 0, 2018: TEUR 0, 2017: TEUR 0, 2016: TEUR 0, 2015: TEUR 0, 2014: TEUR 3.926). Ausgabeaufschlag Der Ausgabeaufschlag betrug im Zeitpunkt der Zeichnung durch die Anleger 3 % der Pflichteinlage. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Unter den Erträgen aus Sachwerten sind die von der Objektgesellschaft geleisteten Gewinnausschüttungen in Höhe von TEUR 390 (Vorjahr: TEUR 292) ausgewiesen, welche insoweit bei der Beteiligungsgesellschaft durch jeweils durch Bilanzgewinne bzw. Jahresüberschüsse unter Berücksichtigung der kumulierten Ausschüttungen der Vorjahre gedeckt sind. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen. Für die Verwaltung durch die KVG sind Aufwendungen von EUR 88.760,52 (Vorjahr: EUR 87.020,12) entstanden. Die Verwahrstelle hat für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt EUR 41.760,00 abgerechnet. Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten betragen EUR 22.080,23 (Vorjahr: EUR 11.858,50). Es handelt sich um anteilige Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 sowie um Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses 2020. Die sonstigen Aufwendungen (TEUR 68.088,84) enthalten die Bestandsprovision an die mit dem Vertrieb des Beteiligungsangebots beauftragte reconcept consulting GmbH in Höhe von EUR 11.113,90 (Vorjahr: EUR 11.035,08). Die Beiratsvergütung beläuft sich auf EUR 4.443,75 (Vorjahr: EUR 4.487,50). Die Aufwendungen für die Haftungsvergütung an die Komplementärin im Geschäftsjahr 2020 betragen EUR 6.616,20 (Vorjahr: EUR 6.569,24). Weiterhin sind insbesondere Kosten für die externe Bewertung von EUR 21.632,93 (Vorjahr: EUR 14.143,15) und Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses, der Steuererklärungen sowie ergänzender steuerlicher Beratung von EUR 18.629,64 (Vorjahr: EUR 19.763,05) enthalten. E. Vermögensaufstellung Vermögensaufstellung zum 31.12.2020 nach § 271 KAGB
F. Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
* Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nach §§ 25 Abs. 3 Nr. 5, 14 KARBV iVm. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB G. Sonstige Angaben 1. Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilswert Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 8.400.000,00. Die Mindestzeichnungssumme beläuft sich mit Ausnahme der Regelung für die Treuhandkommanditistin gemäß Beteiligungsangebot auf EUR 10.000,00. Die Pflichteinlage soll durch EUR 1.000,00 ohne Rest teilbar sein. Im Einzelfall kann die Komplementärin geringere Pflichteinlagen zulassen. Insgesamt haben sich 526 Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 840.000,00. Unter Berücksichtigung eines Kommanditkapitals in Höhe von EUR 8.400.000,00 und einer Mindestbeteiligung von EUR 10.000 konnten maximal 840 Anteile in den Verkehr gelangen. 2. Angaben zu Transparenz und Gesamtkostenquote Die aus den Gesamtkosten des laufenden Geschäftsjahres und dem aus dem Nettoinventarwert zum 1. Januar und 31. Dezember abgeleiteten durchschnittlichen Nettoinventarwert berechnete Gesamtkostenquote des laufenden Geschäftsjahres beträgt 4,19 % (Vorjahr: 3,67 %). Die Gesamtkosten enthalten laufende Vergütungen und sonstige laufende Kosten der Gesellschaft. Erfolgsabhängige Vergütungen und/oder zusätzliche Vergütungen bei Erwerb, Veräußerung oder Verwaltung der Vermögensgegenstände sind nicht entstanden. 3. Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, Hamburg. Geschäftsführer der KVG im Geschäftsjahr waren:
Als Prokuristen der KVG sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bestellt:
Herr Rohwedder ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Geschäftsführer für den Bereich Portfoliomanagement. Anfang Oktober 2021 hat die KVG der BaFin einen neuen Geschäftsführer als Nachfolger von Herrn Jeremias für den Bereich Risikomanagement vorgeschlagen. Der Vorschlag wird gegenwärtig noch von der BaFin geprüft. Die beiden Prokuristen nehmen die Funktionen als Stellvertreter der Leitung im Risikomanagement (Herr Fröhlich) und als Stellvertreter der Leitung im Portfoliomanagement (Herr Piper) wahr. Aufgrund der derzeitigen Vakanz in der Geschäftsführung im Bereich Leitung Risikomanagement nimmt Herr Fröhlich stellvertretend die Rolle im Risikomanagement wahr und verantwortet gemeinsam mit Herrn Rohwedder den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Die KVG hat gemäß Anlagebedingungen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 Anrecht auf eine Vergütung in Höhe von bis zu 2,5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts, maximal jedoch EUR 110.000,00 p. a. Die KVG erhält gemäß Vermögensverwaltungsvertrag für ihre Tätigkeit eine Vergütung von 0,6 % des Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft, mindestens jedoch EUR 60.000,00 p.a. und wird jährlich um 2 % gesteigert. Auf der Grundlage der Regelungen gemäß Vermögensverwaltungsvertrag steht der KVG für 2020 eine Vergütung in Höhe von EUR 67.569,74 zu. Zudem hat die KVG Anspruch auf die Erstattung der Vergütung für die Treuhandgesellschaft i.H.v. 0,2 % der Kapitalkonten I am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zzgl. einer 2 %igen Steigerung ab 2015 (2020 rechnerisch EUR 18.919,53). Des Weiteren hat die KVG Anspruch auf die Erstattung der Vergütung für die ausgelagerte Finanzbuchhaltung der Fondsgesellschaft i.H.v. EUR 2.016,81 zzgl. einer 2 %igen Steigerung ab 2015 (2020 rechnerisch EUR 2.271,25). Im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich in Summe ein Anspruch i.H.v. EUR 88.760,52. Weiterhin hat die KVG Anspruch auf die Erstattung der Vergütung für die Komplementärin der Fondsgesellschaft i.H.v. EUR 5.000 zzgl. einer 2 %igen Steigerung ab 2015 (2020 rechnerisch EUR 6.616,20 . Diese Vergütung wurde im Geschäftsjahr 2020 im abgekürzten Zahlungsweg der Fondsgesellschaft direkt in Rechnung gestellt und von der Fondsgesellschaft direkt an die Komplementärin gezahlt. In Summe ergibt sich ein Anspruch i.H.v. EUR 95.376,72. Dieser Betrag liegt unter dem in den Anlagebedingungen festgehaltenen Maximalbetrag von 2,5 % des Nettoinventarwerts bzw. EUR 110.000,00. 2020 wurden von der KVG EUR 88.760,52 (Vorjahr: EUR 87.020,12) in Rechnung gestellt und an die KVG ausgezahlt sowie EUR 6.616,20 direkt an die Komplementärin der Fondsgesellschaft, in Summe EUR 95.376,72. Daneben erhält die KVG zur Weiterleitung an die Vertriebsgesellschaft eine Bestandsprovision in Höhe von 0,1 % des vermittelten Kommanditkapitals zzgl. einer 2 %igen Steigerung p.a., beginnend 2015 zzgl. Umsatzsteuer (2020 rechnerisch EUR 11.255,78). Gemäß Anlagebedingungen ist die Vergütung auf 0,2 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts, maximal EUR 11.250,00 begrenzt. Für das Geschäftsjahr 2020 wurden EUR 11.113,90 (31.12.2019: EUR 11.035,08) abgerechnet und ausgezahlt. 4. Angaben zur Komplementärin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die reconcept Capital GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Geschäftsführer der Komplementärin sind:
Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung in Höhe von EUR 6.616,20 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 5. Beiräte Im Zuge der ordentlichen Gesellschafter- und Treugeberversammlung vom 26. Februar 2018 wurde der Beirat gewählt und folgenderweise beschlossen:
Die reconcept Capital GmbH entsendet in den Beirat:
6. Angaben zur Verwahrstelle Verwahrstelle ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München (vormals: CACEIS Bank Deutschland GmbH, München). Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 6,00 Basispunkten, mindestens EUR 36.000,00, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Für das Geschäftsjahr 2020 wird die Mindestvergütung inklusive Umsatzsteuer in Höhe von EUR 41.760,00 in Rechnung gestellt werden. Ausgezahlt wurde im Geschäftsjahr 2020 die Vergütung für das vierte Quartal 2019 (EUR 10.710,00) sowie die Vergütungen für das erste Quartal 2020 mit einem Umsatzsteuersatz von 19% (EUR 10.710,00). Die Auszahlung der Vergütungen für das zweite bis vierte Quartal 2020 (EUR 31.050) erfolgte 2021 und der zum Jahresende als Aufwand entstandene Betrag für diese drei Quartale war im Jahresabschluss 2020 in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 7. Haftungsverhältnisse Im Rahmen der Fremdfinanzierung auf Objektebene sind die Anteile an der Objektgesellschaft (vgl. Investmentanlagevermögen) an die finanzierende Bank verpfändet. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die KVG erhält für ihre Tätigkeit die unter „3. Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)“ im Detail erläuterte Vergütung und obendrein die ebenfalls bereits konkretisierte Bestandsprovision. 9. Latente Steuern Da Deutschland das Besteuerungsrecht für die laufenden Erträge aus der RE03 Windfarm Ylivieska Pajukoski Ky, d.h. aus dem mittelbaren Betrieb der Windenergieanlagen nicht zusteht und in Finnland keine Ertragsteuerpflicht der Fondsgesellschaft und der Betreibergesellschaft besteht, werden keine latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede und Verlustvorträge gebildet. 10. Gesamtvergütung der Mitarbeiter und Risktaker Zu den Gesamtvergütungen an Mitarbeiter der KVG und sogenannte Risktaker wurde im Lagebericht unter dem Abschnitt „Vergütungsbericht“ Stellung genommen. 11. Wesentliche im Geschäftsjahr erfolgte Veränderungen der Anlagebedingungen Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Veränderungen der Anlagebedingungen. 12. Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten Der Anteil der schwer zu liquidierenden Vermögensgegenstände beträgt 92,42 % des Nettoinventarwertes, dies entspricht TEUR 4.479. Hinsichtlich weiterer Ausführungen wird auf die Darstellung im Lagebericht verwiesen. 13. Risikoprofil Das aktuelle Risikoprofil der Investmentgesellschaft und die eingesetzten Risikomanagementsysteme werden im Lagebericht unter „Risikobericht“ genannt. 14. Liquiditätsmanagement und Leverage Es wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. 15. Angaben zu Arbeitnehmern Es sind im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt. 16. Nachtragsbericht Im Geschäftsjahr 2021 liegt per Stand Ende September 2021 die Stromproduktion rund 19,4% unter dem Budget und mit rund 25,5% unter dem Wert zum Ende September 2020. Der Strompreis am Markt hat sich hingegen verbessert. Insgesamt wird bei der Betreibergesellschaft in 2021 mit einem gegenüber 2020 deutlich rückläufigen operativen Jahresergebnis gerechnet. Die Auswirkung des zum Jahresende 2021 erwarteten Verkaufs der Windenenergieanlagen sowie der Beteiligung an der Infrastrukturgesellschaft sind dabei noch nicht berücksichtigt. Der Verkauf soll spätestens bis zum 31. Januar 2022 abgeschlossen werden und nach derzeitiger Planung basiert der Kaufpreis auf den wirtschaftlichen Gegebenheiten zum 30. Juni 2021. Ursächlich für das erwartete schwächere operative Ergebnis der Betreibergesellschaft ist der gegenüber dem Budget niedrigere Marktpreise für Strom sowie das Unterschreiten des Produktionsbudgets. Im Ergebnis werden Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Anleger auch weiterhin nur dann möglich sein, wenn die Liquidität der Fondsgesellschaft das gesetzte Liquiditätslimit von TEUR 250 signifikant überschreitet. Seit Februar 2020 ergeben sich durch den weltweiten Ausbruch der neuartigen Atemwegserkrankung COVID-19 und der damit verbundenen Corona-Pandemie unvorhersehbare Entwicklungen. Staatliche Stellen in verschiedenen Ländern, u.a. auch in Deutschland und Finnland, haben seit März 2020 verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Covid-19 angeordnet. Die Dauer und die Auswirkungen der Pandemie sowie der staatlichen Maßnahmen sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch nicht vollständig absehbar. Bisher ist festzustellen, dass aufgrund und während der staatlichen Maßnahmen der industrielle Stromverbrauch signifikant gesunken ist und deshalb der Marktpreis an der Strombörse niedriger als erwartet war. Im operativen Betrieb gibt es bisher keine negativen Einflüsse aus der Covid-19 Pandemie bzw. den entsprechenden staatlichen Maßnahmen. Die Fondsgeschäftsführung und die Kapitalverwaltungsgesellschaft haben unabhängig voneinander die Lage analysiert und sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass nach heutigem Kenntnisstand sich für den AIF kein wesentliches Risiko mit Bezug auf Einnahmeausfälle oder erhöhte Stillstandzeiten oder sonstige Einschränkungen ergibt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Auswirkungen auch die Liquidität der Gesellschaft betreffen und im Schluss geeignete Maßnahmen im Liquiditätsmanagement ergriffen werden müssen. Herr Hendrik Böhrnsen und Herr Torsten Schlüter sind zum 4. August 2021 aus der Geschäftsführung der KVG ausgeschieden und Herr Ernst Rohwedder sowie Herr Ronald Jeremias sind ab dem 4. August in die Geschäftsführung der KVG eingetreten. Herr Jeremias ist zum 30. September 2021 aus der Geschäftsführung der KVG ausgeschieden. Anfang Oktober hat die KVG der BaFin einen neuen Geschäftsführer als Nachfolger von Herrn Jeremias für den Bereich Risikomanagement vorgeschlagen. Der Vorschlag wird gegenwärtig noch von der BaFin geprüft. Aufgrund der derzeitigen Vakanz in der Geschäftsführung im Bereich Leitung Risikomanagement nimmt Herr Fröhlich stellvertretend die Rolle im Risikomanagement wahr und verantwortet gemeinsam mit Herrn Rohwedder den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat im Juli 2020 ihren Sitz von Hamburg nach München verlegt. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH ist beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 258883 im Handelsregister eingetragen. Nach dem Bilanzstichtag und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Lage des Unternehmens erwarten lassen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde am 10. Februar 2021 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und von der Gesellschafterversammlung am 1. Juli 2021 festgestellt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde am 5. November 2021 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Gesellschafterversammlung bisher noch nicht festgestellt. Die Betreibergesellschaft hat im März des Geschäftsjahres 2021 TEUR 500 an die Fondsgesellschaft ausgezahlt, was unterhalb der ursprünglichen Prognosen des Investitionsplans liegt. Die Fondsgesellschaft hat am 1. September 2021 eine Ausschüttung von 4,5% auf das Kommanditkapital (EUR 378.000) vorgenommen.
München, den 19. November 2021 ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH Die Geschäftsführung Ernst Rohwedder ppa. Thomas Fröhlich
Hamburg, den 19. November 2021 reconcept Capital GmbH (Komplementärin) Die Geschäftsführung Karsten Reetz Wolfgang Wetzel Organigramm der Verwaltungsbereiche der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH bis 4. August 2021
Organigramm der Verwaltungsbereiche der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH vom 4. August 2021 bis 30. September 2021
Organigramm der Verwaltungsbereiche der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH ab 1. Oktober 2021
* Der bisherige Geschäftsführer Herr Ronald Jeremias ist von der Gesellschafterversammlung zum 30. September 2021 abberufen worden. Der BaFin ist ein Nachfolger als Risikogeschäftsführer vorgeschlagen worden. Eine Entscheidung zur Annahme des neuen Geschäftsführers durch die BaFin steht gegenwärtig noch aus. Der stellvertretende Leiter des Risikomanagements nimmt übergangsweise die Leitung des Bereichs Risikomanagement wahr. Wir weisen darauf hin, dass dieser Vermerk unter dem Vorbehalt steht, dass der Jahresabschluss des Vorjahres – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, dem wir am 5. November 2021 einen uneingeschränkten Vermerk erteilt haben, in der am 29. Oktober 2021 aufgestellten und testierten Fassung von der Gesellschafterverammlung festgestellt wird: VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum des Vermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, den 25. November 2021 DELFS & PARTNER mbB Grums, Wirtschaftsprüfer Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer Bilanzeid für reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Lagebericht gemäß §§ 158 Abs. 1 Satz 1 KAGB, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB i.V.m. §§ 264 Absatz 2 Satz 3, 289 Absatz 1 Satz 5 HGB Versicherung der gesetzlichen Vertreter (als gesonderter Teil des Jahresberichts der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft) Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, vermittelt und nach bestem Wissen im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, im Sinne des § 289 Abs. 1 Satz HGB beschrieben sind.
München, den 19. November 2021 ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH Die Geschäftsführung Ernst Rohwedder ppa. Thomas Fröhlich
Hamburg, den 19. November 2021 reconcept Capital GmbH Die Geschäftsführung Karsten Reetz Wolfgang Wetzel Sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Die Gesellschafter haben den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit Beschluss vom 14.02.2022 festgestellt. |
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