Seit Wochen tobt ein erbitterter Übernahmekampf um das Unternehmen Deutsche Wohnen, welches sich das Unternehmen Vonovia einverleiben will, um damit Deutschlands größter Wohnungskonzern zu werden. Noch wehrt sich die Deutsche Wohnen mit allen erdenklichen Mitteln, aber reicht das? Das wird man dann möglicherweise am 9. Januar 2016 wissen.Vonovia SE
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
D I E IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Vonovia SE, Düsseldorf (die „Bieterin“), hat am 1. Dezember 2015 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines kombinierten Bar und Tauschangebotes („Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main („Deutsche Wohnen“) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Deutsche Wohnen (ISIN DE000A0HN5C6) („Deutsche Wohnen-Aktien“) gegen Zahlung eines Geldbetrags von EUR 83,14 und Gewährung von 7 neuen, auf den Namen lautenden Aktien der Bieterin (ISIN DE000A1ML7J1) („Vonovia-Angebotsaktien“) je 11 zur Annahme eingereichter Deutsche Wohnen-Aktien veröffentlicht. Am 25. Januar 2016 hat die Bieterin eine Unterlage zur Änderung des Übernahmeangebots („Änderungsunterlage“) veröffentlicht, in der sie die Mindestannahmequote verringert hat. Aufgrund dieser Änderung hat sich die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots gemäß § 21 Abs. 5 Satz 1 WpÜG um zwei Wochen verlängert und endet nunmehr am 9. Februar 2016, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. |
Bis zum 2. Februar 2016, 18:00 Uhr (MEZ) („Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 59.433.085 Deutsche WohnenAktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 17,6143 % des bestehenden Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der Deutsche Wohnen, jeweils soweit öffentlich bekannt. |
2. |
Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 16.821.000 Deutsche Wohnen-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,9853 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Deutsche Wohnen, jeweils soweit öffentlich bekannt. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 und 3 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar Deutsche Wohnen-Aktien. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Deutsche Wohnen-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. |
3. |
Die Bieterin hielt zum Meldestichtag Instrumente betreffend Deutsche Wohnen-Aktien i.S.d. § 25 WpHG (einschließlich Instrumente in Bezug auf die von der Deutsche Wohnen am 22. November 2013 und am 8. September 2014 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, die Deutsche Wohnen-Aktien betreffen), die zum Erwerb von 17.985.847 Deutsche Wohnen-Aktien führen könnten. Dies entspräche einem Anteil von ca. 5,3305 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Deutsche Wohnen, jeweils soweit öffentlich bekannt.Darüber hinaus hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 und 3 WpÜG oder deren Tochterunternehmen zum Meldestichtag Instrumente betreffend Deutsche Wohnen-Aktien i.S.d. § 25 WpHG (einschließlich Instrumente in Bezug auf die von der Deutsche Wohnen am 22. November 2013 und am 8. September 2014 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, die Deutsche Wohnen-Aktien betreffen), die zum Erwerb von Deutsche Wohnen-Aktien führen könnten. |
4. |
Die Gesamtzahl der Deutsche WohnenAktien, für die bis zum Meldestichtag das Übernahmeangebot angenommen wurde zuzüglich der Zahl Deutsche Wohnen-Aktien, die die Bieterin unmittelbar hält, und zuzüglich der Zahl Deutsche Wohnen-Aktien, zu deren Erwerb die gehaltenen Instrumente betreffend Deutsche Wohnen-Aktien (einschließlich Instrumente in Bezug auf die von der Deutsche Wohnen am 22. November 2013 und am 8. September 2014 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, die Deutsche Wohnen-Aktien betreffen) führen könnten, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf insgesamt 94.239.932 Deutsche WohnenAktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 27,9300 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Deutsche Wohnen, jeweils soweit öffentlich bekannt. Für Zwecke der von der Bieterin gesetzten Mindestannahmequote entspricht dies nach den Bestimmungen in Ziffer 11.1.4 der Angebotsunterlage unter Berücksichtigung von Ziffer 2.1 der Änderungsunterlage einer Annahmequote von 27,9684 %. |
Düsseldorf/Bochum, den 3. Februar 2016
Vonovia SE
Der Vorstand
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W i c h t i g e r Hinweis:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Tausch, Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch, Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem WpÜG im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage sowie in der Änderungsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Deutsche Wohnen AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Änderungsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente der Vonovia SE vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Aktien der Vonovia SE wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der Vonovia SE, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet zudem kein öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der Vonovia SE nach der Einschätzung von Vonovia SE gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam dieses Angebot annimmt, anstatt der ihm zustehenden Anzahl an Aktien der Vonovia SE einen entsprechenden Barbetrag in Euro aus der Veräußerung der jeweiligen Anzahl von Aktien der Vonovia SE.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Vonovia SE oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Deutsche WohnenAktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Deutsche Wohnen-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://de.vonovia-todw.de/
im Internet am: 03.02.2016.
Düsseldorf/Bochum, den 3. Februar 2016
Vonovia SE
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