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Ein 31-jähriger Mann aus Gelsenkirchen steht nach einem Vorfall im Anschluss an das Fußballspiel zwischen Schalke 04 und Hertha BSC am 23. Oktober 2022 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn Anklage wegen Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall und versuchter gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Verhandlung findet vor dem Amtsgericht Tiergarten statt.

Nach dem Schlusspfiff des Spiels kam es zunächst im Gästefanblock zu Schlägereien unter den Anhängern von Schalke 04. Als Polizeibeamte der 15. Einsatzhundertschaft einschritten, eskalierte die Situation. Eine Gruppe von rund 400 Fans soll die Beamten mit Tritten und Schlägen attackiert, mit Bierbechern beworfen und massiv beleidigt haben. Ein Polizeibeamter wurde während eines Festnahmeversuchs so schwer verletzt, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und bis heute arbeitsunfähig ist.

Ein weiterer Polizist soll von dem 31-jährigen Beschuldigten mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf getreten worden sein. Ein dritter Beamter wurde ebenfalls Opfer der brutalen Angriffe, die erhebliche Verletzungen zur Folge hatten.

Der Angeklagte war Teil einer aggressiven Gruppe von Fans, die auf die Maßnahmen der Polizei mit extremer Gewalt reagierten. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Gewaltbereitschaft der Gruppe erheblich war und eine Gefährdung sowohl für die Einsatzkräfte als auch für unbeteiligte Zuschauer darstellte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin betont die besondere Schwere der Taten und die Bedeutung der Anklage für die Durchsetzung des Rechts und den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Die Gewalt gegen Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte hat in den letzten Jahren zugenommen und wird von den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt.

Die Anklagepunkte umfassen:

Landfriedensbruch: Der Beschuldigte wird beschuldigt, gemeinsam mit anderen Teilnehmern die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört zu haben.

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall: Der Angeklagte soll an den Gewalttätigkeiten gegen die Polizeibeamten maßgeblich beteiligt gewesen sein, was die besondere Schwere des Falls unterstreicht.

Versuchte gefährliche Körperverletzung: Der Beschuldigte soll durch seine Tritte gegen den Kopf eines Beamten versucht haben, diesem schwerwiegende Verletzungen zuzufügen.

Die Verteidigung des Angeklagten hat bereits angekündigt, dass der 31-Jährige die Vorwürfe bestreiten wird. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant unschuldig sei und es zu Missverständnissen bei der Identifikation gekommen sein könnte.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wird mit Spannung erwartet und soll Klarheit über die Ereignisse des 23. Oktober 2022 bringen. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Beweise und Zeugenaussagen präsentieren, um die Schuld des Angeklagten zu belegen. Es wird mit einem intensiven Prozess gerechnet, der mehrere Wochen dauern könnte.

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