Der Bundesgerichtshof will die Pflicht zur Vollzeitarbeit für geschiedene Mütter deutlich verschärfen.
Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil hervor. In dem vom BGH aktuell bearbeiteten Fall arbeitete die geschiedene Mutter einer Zweitklässlerin halbtags und bekam von ihrem Ex-Mann zusätzlich 440 Euro Unterhalt im Monat. Wegen des geänderten Scheidungsrechts wollte der Ex-Mann keinen Unterhalt mehr an die Mutter zahlen und erhob Abänderungsklage. Sowohl das Amtsgericht Grevenbroich als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnten die Klage ab. Es würde zu einer nicht vertretbaren Mehrbelastung der Frau führen, wenn sie ganztags arbeiten und zusätzlich noch das Kind versorgen müsse. Außerdem zielten die Gerichte darauf ab, dass die Tochter mehr als zwei Jahre in einer Pflegefamilie gelebt hatte, bevor sie wieder von der Mutter betreut wurde. Deshalb könne ein plötzlicher Übergang in einen Ganztagsjob auch aus kindbezogenen Gründen nicht gefordert werden.
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