Startseite Allgemeines Scheinselbständigkeit
Allgemeines

Scheinselbständigkeit

Zeichnungsschein | © rawpixel / Pixabay
Teilen

Der EU-Rat für Beschäftigung und Soziales könnte heute die allgemeine Ausrichtung der Richtlinie für Plattformarbeit, also etwa für Essenslieferanten, beschließen. Die Arbeiterkammer (AK) fordert von ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher eine Zustimmung und den künftigen Einsatz für weitere Verbesserungen auf Basis des Richtlinienentwurfs. Es könnten zwar bis zu 4,1 Mio. Scheinselbstständige in der EU in reguläre Arbeitsverhältnisse gebracht werden. Die AK kritisiert jedoch „viele Ausnahmen“ im Richtlinienentwurf.

Derzeit arbeiten rund 28 Millionen Menschen für gut 500 Plattformen, bis 2025 sollen es 48 Millionen werden. Bei einer Umsetzung des Richtlinienentwurfs könnten laut EU-Kommission geschätzt zwischen 1,7 und 4,1 Menschen von Scheinselbstständigen zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

OLG Frankfurt legt EuGH Frage zur Vollstreckung gegen in Curaçao ansässigen Glücksspielanbieter vor

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die...

Allgemeines

OLG Frankfurt: Facebook durfte Post mit Fehlinformationen zu Covid-19-Impfstoffen löschen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen,...

Allgemeines

Bürger-Energie Lüdenscheid e.G ein Fall für das Bundesamt für Justiz?

Gesetzliche Hinterlegungspflichten von Bilanzen und die mögliche Rolle des DEGP e.V. Wie...

Allgemeines

Wohnungsdurchsuchung nach Internet-Beleidigung gegen Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck – Landkreis Haßberge

Ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge hat es mit seiner „Kreativität“...