Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes
Herr Bundesminister a. D. Andreas Scheuer hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, die Tätigkeit des Vorsitzenden der Asienbrücke e. V. ausüben zu wollen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 2. Februar 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeit nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.
Berlin, den 3. Februar 2022
Bundeskanzleramt
Im Auftrag
Dr. Seedorf
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