Wenn man als Anleger der Schiffahrts-Gesellschaft „1. PHAR LAP“ mbH & Co. KG diesen Auszug aus der aktuellen Bilanz liest, dann denkt man doch gleich: „Ist das nicht eigentlich mein Geld, was da vernichtet wird?“
Schiffahrts-Gesellschaft „1. PHAR LAP“ mbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
BILANZ
AKTIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
||||
I. Sachanlagen |
8.178.554,86 |
10.683.759,74 |
||
II. Finanzanlagen |
1.112,45 |
1.112,45 |
||
B. Umlaufvermögen |
||||
I. Vorräte |
72.612,24 |
72.612,24 |
||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
442.688,27 |
322.678,52 |
||
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
623.085,54 |
87.594,40 |
||
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
30.189,49 |
24.165,86 |
||
Summe Aktiva |
9.348.242,85 |
11.191.923,22 |
PASSIVA
Euro |
Gesamtjahr/Stand |
Euro |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||||
I. Kapitalanteil der Kommanditisten |
2.280.21,80 |
4.985.030,10 |
||
B. Rückstellungen |
156.717,21 |
177.574,94 |
||
C. Verbindlichkeiten |
6.911312,84 |
6.029.318,18 |
||
Summe Passiva |
9.348.242,85 |
11.191.923,22 |
ANHANG
Schiffahrts-Gesellschaft „1. PHAR LAP“ mbH & Co. KG, Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRA 101319
Anhang für das Geschäftsjahr 2016
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss nach den Regelungen des HGB und den Bilanzierungs- und Bewertungsregeln für Gesellschaften gemäß § 264a HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt diesbezüglich die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Das am 17. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/34/EU in nationales Recht, das sogenannte Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (im nachfolgenden „BilRUG“), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 75 Abs. 1 Satz 1 EGHGB).
Die Einführung des BilRUG kann zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten und Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres führen. Anpassungen der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung nach Art. 75 Abs. 2 EGHGB wurden entsprechend vorgenommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Der Schrottwert des Seeschiffes wurde mit T€ 758 angesetzt. In 2016 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in Höhe von T€ 1.451 vorgenommen, um den niedrigeren beizulegenden Wert auf Grundlage des gemäß dem branchenüblichen Verfahren ermittelten LTAV (Long Asset Term Value) abzubilden. Sollten die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, wird der niedrigere Wertansatz gemäß § 253 Abs. 5 HGB nicht beibehalten und es erfolgt eine Zuschreibung.
Die Bewertung der Bordbestände erfolgt zu Festwerten gemäß § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich gegebenenfalls notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Kommanditkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Die unterjährige Verbuchung erfolgt mit dem tagesaktuellen Devisenkassamittelkurs. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassa-mittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungs-forderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
E igenkapital
Mit Vertrag vom 18.07.2016 und mit Eintragung am 06.09.2016 haben die Kommanditisten Herr Johann-Philipp Reith, Hamburg, Herrn Georg Maximilian Claussen, Berlin, Herrn Carl Johann Claussen, Berlin, sowie der ORION BULKERS GmbH & CO. KG, Hamburg, im Wege der Sonderrechtsnachfolge ihre Einlagen auf die Ruhr Seeschiffahrt GmbH & Co. KG, Hamburg, und auf die Orion Reederei GmbH & Co. KG, Hamburg, übertragen.
Das Kommanditkapital (€ 25.000) wird in Höhe von € 24.999 von der Ruhr Seeschiffahrt GmbH & Co. KG und in Höhe von € 1 von der Orion Reederei GmbH & Co. KG gehalten.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet; sie wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt T€ 4.815 (TUSD 5.075), abgegrenzte Zinsen von T€ 1 (TUSD 1) sowie Zinsen aus Margenverbindlichkeiten in Höhe von 58 T€ (TUSD 64).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres sind entsprechend der erstmaligen Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG unter Anpassung der Vorjahreszahlen zusammengestellt.
Der Personalaufwand für das angestellte Seepersonal beträgt T€ 502 (Vorjahr T€ 489). Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich acht (Vorjahr acht) Seeleute beschäftigt.
Die Abschreibungen beinhalten eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 1.451.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 428, Vorjahr T€ 316) wurden entsprechend der erstmaligen Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG unter Anpassung der Vorjahreszahlen zusammengestellt. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus Kursdifferenzen T€ 43 (Vorjahr T€ 244), Erträge aus dem Verbrauch der Drohverlustrückstellungen T€ 142 (Vorjahr T€ 14) sowie Erträge aus Versicherungserstattungen T€ 35 (Vorjahr T€ 58). Periodenfremde Erträge sind in Höhe von T€ 5 (Vorjahr T€ 1) angefallen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 333 (Vorjahr T€ 869) sind im Wesentlichen Kursaufwendungen (T€ 239, Vorjahr T€ 712), die Zuführungen zur Drohverlustrückstellung T€ 67 (Vorjahr T€ 142) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 16 (Vorjahr T€ 4) enthalten.
5. Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
6. Sonstige Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für zukünftige Werftkosten in Höhe von TUSD 750.
7. Sonstige Angaben
Mit Vertrag vom 18. Juli 2016 wurde die persönliche haftende Gesellschafterin „Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft 1. PHAR LAP mbH“ in die „Ruhr Schiffsverwaltungsgesellschaft mbH“, Hamburg umbenannt. Die Ruhr Schiffsverwaltungsgesellschaft mbH hat ein Gezeichnetes Kapital von T€ 25 und ist nicht am Kapital der Schiffahrts-Gesellschaft „1. PHAR LAP“ mbH & Co. KG beteiligt.
Die Schiffahrts-Gesellschaft „1. PHAR LAP“ mbH & Co. KG wird durch die Organe ihrer Komplementärgesellschaft vertreten. Geschäftsführer der Ruhr Schiffsverwaltungsgesellschaft mbH sind:
Herr Johann-Philipp Reith, Reedereikaufmann, Hamburg
Herr Benjamin Kirchhoff, Dipl.-Volkswirt, Hamburg (seit 18. Juli 2016)
Herr Bjarne Nygaard, Schifffahrtskaufmann, Buchholz i.d. Nordheide
Hamburg, den 04. August 2017
gez. Benjamin Kirchhoff gez. Bjarne Nygaard
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. September 2017
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