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Schiffahrts-Gesellschaft MS „BRAVO“ mbH & Co. KG- Wann kommt Fortführungskonzept III oder sogar eine Insolvenz?

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Zur Sicherstellung der Liquidität wurde auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 9. August 2013 ein zweites Fortführungskonzept (BFK II) durch die Gesellschafter beschlossen. Insgesamt benötigt die Gesellschaft zusätzliche Liquidität in Höhe von TEUR 2.211 (-12,3 % bezogen auf das Kommanditkapital). Bis zum 20. September 2013 wurden freiwillige Einzahlungen in Höhe von TEUR 1.800 geleistet, davon rd. TEUR 1.428 als Kapitalerhöhung und rd. TEUR 372 als freiwillige Rückzahlung der Ausschüttungen. Damit ist das BFK II zustande gekommen. In der zweiten Stufe wurde der Differenzbetrag in Höhe von TEUR 411 als Rückforderung der darlehensweise gewährten Liquiditätsausschüttungen gegenüber allen Gesellschaftern eingebracht.Die finanzierende Bank hat der Gesellschaft eine Kreditlinie in Form eines Keilkredites in Höhe von maximal TUSD 3.714 eingeräumt. Der Keilkredit konnte immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichten, die Plantilgung in Höhe von TUSD 384 je Quartal zu leisten. Durch die Einräumung der Keilkreditlinie konnte eine Neuordnung der Gesamtfinanzierung mit daraus resultierenden wesentlich höheren Finanzierungskosten vermieden werden. Mit Addendum Nr. 5 vom 14. Januar 2014 konnte mit der Bank eine Einigung über die mögliche Stundung von drei weiteren Quartalstilgungen erzielt werden. Im Gegenzug wurde die Inanspruchnahme des Keilkredites auf die Höhe von TUSD 2.762 begrenzt.

Zur Sicherstellung der Liquidität wurde auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 28. April 2015 ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, welches Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter in Höhe von rund T€ 3.600 vorsieht. Hieraus soll der Kapitaldienst aus den Schiffshypothekendarlehen sichergestellt werden. Außerdem soll eine Tilgungsstreckung des Keilkredites erfolgen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes sind die vollständige Kapitaleinzahlung sowie die Zustimmung der Tilgungsstreckung der finanzierenden Bank erforderlich und die Bank ist natürlich vorrangig TOP abgesichert.

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