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Schiffsfondsanleger schnellstens in Ihren Vertrag schauen

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Da können Sie sich dann auch einen teuren Anwalt sparen. Fordert eine Schiffsfondsgesellschaft von Ihnen die Ausschüttungen zurück (möglicherweise auch ein Insolvenzverwalter eines Schiffsfonds), dann können Sie ab sofort auf dieses Urteil verweisen. Hierin heisst es “ Die Fondsgesellschaft darf nur dann gewinnunabhängige Ausschüttungen von den Kommanditisten zurückfordern, wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Urteil des 2.ten Zivilsenats am Bundesgerichtshof  vom gestrigen Tage (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

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