Schlagzeile-Empfehlung: BaFin ermittelt erneut gegen GoldCapital24

Published On: Dienstag, 06.08.2024By Tags:

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor den Angeboten der Online-Handelsplattform GoldCapital24. Nach aktuellen Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website goldcapital24.eu Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis an. GoldCapital24 wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Empfehlung für Anleger

Es ist wichtig, dass Anleger bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig sind. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter empfehlen Verbrauchern dringend, gründlich zu recherchieren, bevor sie in Finanzprodukte investieren. Hier einige konkrete Tipps:

  1. Prüfen Sie die Zulassung: Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, indem Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren.
  2. Hören Sie auf Warnungen: Nehmen Sie Warnungen der BaFin ernst und vermeiden Sie Geschäfte mit Unternehmen, die ohne Erlaubnis tätig sind.
  3. Bildung ist Schutz: Informieren Sie sich umfassend über Anlagemöglichkeiten und mögliche Betrugsmaschen. Der BaFin-Verbraucherschutzpodcast bietet wertvolle Tipps, wie Sie sich vor Betrugsversuchen am Finanzmarkt schützen können.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sich besser vor betrügerischen Anbietern und unerlaubten Finanzdienstleistungen schützen.

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