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Polens Präsident Andrzej Duda hat in der Grenzregion zu Belarus den Ausnahmezustand verhängt. Er reagierte damit auf die illegale Einreise vieler Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten aus dem östlichen Nachbarland.

Duda habe auf Antrag der Regierung ein entsprechendes Dekret unterzeichnet, sagte ein Sprecher der Präsidialadministration heute in Warschau. „Die Situation an Polens Grenze zu Belarus ist schwierig und gefährlich.“

Der Ausnahmezustand, der 30 Tagen gelten soll, gilt vom Moment seiner Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger. Das solle noch heute geschehen, sagte Innenminister Mariusz Kaminski. Betroffen ist ein drei Kilometer breiter Streifen entlang der Grenze.

Dort gilt dann ein Verbot von Versammlungen und Großveranstaltungen. Der Zugang zu öffentlicher Information wird eingeschränkt. Die Presse müsste außerhalb der Grenzzone bleiben, sagte Kaminski.

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Russlands Präsident Wladimir Putin hat bei einer Gesprächsrunde mit Kindern in Geschichte gepatzt und sich von einem Schüler berichtigen lassen müssen. Peter der Große (1675–1725) habe nicht im Siebenjährigen Krieg gekämpft, sondern im Großen Nordischen Krieg, der 21 Jahre gedauert habe, sagte der Bub, dem die Korrektur sichtlich unangenehm war, dem Kreml-Chef, wie nun bekanntwurde.

Zwar bedankte sich Putin für das „Korrektürchen“. Doch die Direktorin rügte den Schüler für eine „gewisse Dreistigkeit“, wie Medien berichteten. Kremlkritische Medien und die Opposition feierten hingegen den Mut des Schülers.

Der Kommentator Michail Fischman meinte, erstmals wage es jemand, dem Präsidenten zu sagen, dass er nicht recht habe. Kira Jarmysch, die Sprecherin des inhaftierten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny, kritisierte die Lehrerin, die offenbar der Meinung sei, dass „Schule nicht Fakten lehrt, sondern Ergebenheit und Kriecherei“.

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Eilantrag zur Blockierung eines äußerst strikten Abtreibungsrechts im US-Bundesstaat Texas abgelehnt. Der Supreme Court begründete seine Entscheidung gestern Abend (Ortszeit) mit „komplexen und neuartigen verfahrenstechnischen Fragen“. Damit traf er allerdings keine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Gesetzes.

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