Uber muss weitere Rückschläge hinnehmen. Nun hat das Kammergericht (KG) Berlin dem Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen verurteilt, den Betrieb seines Dienstes UberBlack in der Hauptstadt unterlassen. Das Angebot verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Im März hatte das Landgericht Frankfurt am Main dem bereits den Betrieb seines UberPop untersagt, weil Uber darüber Fahrten an Personen ohne die erforderliche Personenbeförderungserlaubnis vermittelte. Dieser soll gewährleisten, dass Fahrer gesundheitlich geeignet, ortskundig sind und die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen erfüllen.
Dies spielte im vorliegenden Fall keine Rolle, da das Angebot UberBlack ein anderes Geschäftsmodell verfolgt. Mittels der gleichnamigen App lassen sich Mietwagen mit Fahrern anfordern. Dazu kooperiert Uber mit Mietwagenunternehmen. Deren Fahrer haben zwar die entsprechende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kammergericht-berlin-verbietet-betrieb-von-uberblack-in-der-hauptstadt_076714.html
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