Schlechter Datenschutz

Published On: Samstag, 21.09.2013By
Das Telekommunikationsunternehmen hat in diesen Tagen bekannt gegeben, dass ein externer Mitarbeiter sensible Daten von zwei Millionen Kunden gestohlen habe.

Dabei wurden nach Unternehmensangaben Datensätze bestehend aus Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Bankleitzahl und Kontonummer entwendet. Laut vodafone hätten unabhängige Sicherheitsexperten bestätigt, dass es für den Täter kaum möglich ist, sich mit den gestohlenen Daten direkten Zugriff auf Bankkonten zu verschaffen. Allerdings könnten die erbeuteten Daten spätere Hackerangriffe auf einzelne Personen erleichtern und der Täter damit per Lastschriftverfahren Geld abbuchen. Nicht auszuschließen ist zudem, dass er über zusätzliche Phishing-Attacken versuche, mittels gefälschter E-Mails weitere Daten wie Passwörter und Kreditkartendaten abzufragen.

Vodafone-Kunden können sich auf der Internetseite des Unternehmens darüber informieren, ob ihre Daten gestohlen wurden. Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, eingehende Post und Kontoauszüge in kurzen zeitlichen Abständen sorgfältig zu prüfen. Unberechtigten Forderungen sollten sie schriftlich widersprechen, unerwünschte Lastschriften zurückbuchen lassen. Kriminelle sind in der Lage, vodafone-Kunden mit den geklauten Daten zielgerichtet anzuschreiben – sogar mit deren Kundennummer! Wer entsprechende E-Mails erhält, sollte diese sofort löschen, ohne die Anhänge zu öffnen oder auf Links zu klicken.

Jeder Missbrauch von Daten, der zu einem Vermögensschaden führen kann, kann zudem bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.

Verbraucher, die aufgrund des Vorfalls nicht mehr Kunde bei Vodafone bleiben möchten, sollten nicht vorschnell zum Mittel der außerordentlichen Kündigung greifen. Eine solche Kündigung ist zwar jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt jedoch nur dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann. Der gegebenenfalls eingetretene Vertrauenverlust in das Unternehmen, was den Umgangs mit persönlichen Daten betrifft, kann grundsätzlich einen solchen wichtigen Grund darstellen.

Bei der Beurteilung dürfte es jedoch mit entscheidend darauf ankommen, ob und in welchem Maße Vodafone in der Lage gewesen wäre, den Datenklau zu verhindern. Da die Schuldfrage derzeit nicht abschließend beantwortet werden kann, würden Kunden Gefahr laufen, einen Rechtsstreit um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung zu verlieren. Entsprechendes gilt bezüglich der Frage, ob Vodafone für durch den Datenklau entstandene Schäden der Betroffenen aufkommen muss. Betroffene sollten daher gegebenenfalls zunächst mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Quelle: VBZ BB

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