Das Bundesamt für Justiz hat gestern das Klageregister zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden freigeschaltet. Prämienspar*innen können sich nun kostenfrei selbst eintragen, um sich der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen.
Zudem hat sich der Verhandlungstermin vom 2. November auf den 9. November 2022 verschoben, so dass Interessierte eine Woche länger Zeit haben, um sich der Klage anzuschließen. Zuletzt ist das nun am 8. November um Mitternacht möglich.
„Viele Betroffene haben im Rahmen der ersten acht Musterfeststellungsklagen das Unterstützungsangebot zur Eintragung ins Register genutzt. Das bieten wir jetzt auch in Dresden an, um eine rechtssichere Eintragung zu gewährleisten“, erklärt Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Zum Preis von 40 Euro stellen Prämiensparer*innen der Verbraucherzentrale Sachsen eine Vollmacht aus und bekommen ganz bequem die Eintragung ins Register. Alle Unterlagen, um sich der Klage anzuschließen und Informationen zum Verlauf finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0341 – 696 29 29 vereinbart werden.
Wer kann mitmachen?
Dieser Klage können sich die Dresdner Besitzer*innen eines Sparvertrages mit dem Namen „Prämiensparen flexibel“ anschließen – das gilt auch für bereits gekündigte Verträge. „Wer den eigenen Nachzahlungsanspruch noch nicht hat berechnen lassen, kann sich der Klage ebenfalls anschließen. Wir empfehlen es aber, um Klarheit zu haben, um welche Summe es geht“, ergänzt Neumerkel.
Warum wird geklagt?
Bisher haben rund 800 Dresdner*innen ihre Zinsen aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ nachrechnen lassen, weil die Verbraucherschützer davon ausgehen, dass die sächsischen Sparkassen die Zinsen falsch berechnet haben. Im Durchschnitt stehen den Betroffenen nach Berechnungsweise der Verbraucherzentrale Sachsen rund 5.000 Euro Nachzahlung durch die Ostsächsische Sparkasse Dresden zu.
Wie ist der Stand bei anderen Sparkassen?
Die Verbraucherzentrale Sachsen führt gegen neun der 12 sächsischen Sparkassen Musterklagen wegen falsch angepasster Zinsen in den variablen Sparverträgen „Prämiensparen flexibel“. Die deutschlandweit erste Musterklage gegen eine Sparkasse hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig im Mai 2019 eingereicht. In erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) wurde im April 2020 zu Gunsten der Verbraucher*innen entschieden.
In der anschließenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2021 bestätigte das Gericht den verbraucherfreundlichen Kurs des OLG, verwies aber zur Bestimmung des Referenzzinssatzes zurück nach Dresden. Ähnlich ist der Werdegang der Klagen gegen die Sparkassen Erzgebirge, Zwickau, Vogtland, Meißen, Muldental, Mittelsachsen und Bautzen – nur zeitlich versetzt. Auf eine Entscheidung des OLG bzw. BGH muss weiter gewartet werden. Weitere Musterklagen werden in Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg durch Verbraucherzentralen geführt.
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